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BP 2-05 "Am östlichen Dorfeingang"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 2-05 "Am östlichen Dorfeingang"
rechtsverbindlich seit 14.11.1975
1. Änderung rechtsverbindlich seit 01.02.1984
2. Änderung rechtsverbindlich seit 19.02.2025
BP 1-42 "Industriegebiet Grünauer Stadtwald I"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-42 "Industriegebiet Grünauer Stadtwald I"
rechtsverbindlich seit 02.06.1967
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.02.1991 2. Änderung rechtsverbindlich seit 28.09.1994 3. Änderung rechtsverbindlich seit 18.12.2024
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.02.1991 2. Änderung rechtsverbindlich seit 28.09.1994 3. Änderung rechtsverbindlich seit 18.12.2024
BP 1-40 "Gewerbegebiet Grünauer Straße"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-40 "Gewerbegebiet Grünauer Straße"
rechtsverbindlich seit 29.12.1967
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.02.1991
2. Änderung rechtsverbindlich seit 04.08.1999
3. Änderung rechtsverbindlich seit 19.02.2025
BP 3-04 "Gietlhausener Straße"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 3-04 "Gietlhausener Straße"
rechtsverbindlich seit 31.03.1993
Informationen für Bestatter
Sämtliche Bestattungstätigkeiten, ab Einlieferung in die Leichenhalle, werden durch eigenes städtisches Personal ausgeführt.
Hierfür muss mit der Friedhofsverwaltung vorher Kontakt aufgenommen und zwingend ein entsprechender Auftrag mit Unterschrift des Zahlungsleistenden übermittelt werden (s. Formular).
Termine sind mit dem jeweiligen Vorarbeiter unter der Mobil-Nr. 0171 9755698 zu vereinbaren.
Lions Buchbazar
Auch dieses Jahr veranstaltet der Lionsclub wieder am 2. und 3. Adventswochenende im 1. Stock der Amalienschule seinen Bücherbasar.
Die Öffnungszeiten sind
Freitag, 5. Dezember
von 17 bis 21 Uhr
Samstag, 6. Dezember
von 15 bis 21 Uhr
Sonntag, 7. Dezember
von 15 bis 20 Uhr
Freitag, 13. Dezember
von 17 bis 21 Uhr
Samstag, 14. Dezember
von 15 bis 21 Uhr
Sonntag, 15. Dezember
von 15 bis 20 Uhr
Vorträge
Öffentlicher Personennahverkehr
Der ÖPNV stellt sich in Neuburg an der Donau vielfältig dar. Neben den fünf Stadtbuslinien, welche von den Stadtwerken betrieben werden, gibt es eine umfangreiches Busnetz innerhalb des Landkreises und der Region. Abgerundet wird der ÖPNV durch die Anbindung an den Zugverkehr über die Agilis und die Deutsche Bahn.
Friedhof- und Bestattungsgebühren
Beerdigungsgebühren
Erdbestattung Erwachsene (ohne Tieferlegung)
1.000 Euro
Tieferlegung bei Erdbestattung
350 Euro
Erdbestattung Kinder
360 Euro
Grundgebühr Trauerfeier (Sarg oder Urne) pauschal
180 Euro
Beisetzung Urne in Erdkammer
300 Euro
Beisetzung Urne in Rabattengrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Erdgrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Nische
300 Euro
Beisetzung im Baumgrab
380 Euro
Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
BP 1-31 "Längenmühlweg/Längenmühlbach"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-31 "Längenmühlweg/Längenmühlbach"
rechtsverbindlich seit 14.03.1969
1. Änderung rechtsverbindlich seit 28.05.1975
2. Änderung rechtsverbindlich seit 13.03.1985
3. Änderung rechtsverbindlich seit 23.03.2005
1. Änderung rechtsverbindlich seit 28.05.1975
2. Änderung rechtsverbindlich seit 13.03.1985
3. Änderung rechtsverbindlich seit 23.03.2005
Versorgungssituation in Neuburg
Im Einzelnen stellt sich die Versorgungssituation wie folgt dar:
In den Ortsteilen Bruck, Zell, Sehensand, Rödenhof, Heinrichsheim-Süd und Marienheim ist der Breitbandausbau durch DSLmobil im Auftrag der Stadt abgeschlossen. Hier sind lediglich im Bereich Beim Jägerhaus rund 15 Adressen noch unterversorgt.
Der Ortsteil Bergen wird bereits seit Ende 2012 durch UnserOrtsnetz Oberhausen eigenwirtschaftlich per Glasfaseranschluss versorgt.
In Heinrichsheim und in Herrenwörth ist der Ausbau durch DSLmobil eigenwirtschaftlich erfolgt und vollständig abgeschlossen. In diesen Bereichen stehen bis zu 100 Mbit/s per VDSL Vectoring zur Verfügung.
Für die Stadtteile Joshofen, Bittenbrunn und in Teilbereichen von Hesselohe hat die Stadt im Rahmen der Bayer. Förderrichtlinie vom 10.07.2014 den Breitbandausbau ausgeschrieben. Der Ausbau ist durch die Telekom erfolgt und seit dem 19.01.2017 abgeschlossen. Die Telekom stellt hier für 544 Haushalte Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von mindestens 30 bis zu 50 MBit/s bereit.
In den benachbarten Stadtteilen Laisacker, Ried, Gietlhausen, dem restlichen Hesselohe und in ganz Neuburg-Nord hat der Anbieter DSLmobil seinen eigenwirtschaftlichen Eigenausbau weitgehend abgeschlossen und bietet fast überall schnelles Internet bis zu 100 Mbit/s per VDSL Vectoring an.
Für die Stadtteile Maxweiler, Grünau, Fleischnershausen, Altmannstetten, Hardt, Teilen von Feldkirchen und den Gewerbegebieten rund um die St.-Andreas-Straße hat die Stadt ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Hier ist die Fertigstellung durch DSLmobil seit April 2021 abgeschlossen.
Die aufgrund einer Markterkundung durch die Stadt ermittelten letzten "weißen Flecken" im Stadtgebiet am Saliter, der Schilchermühle, dem Südpark, der Nördlichen Grünauer Straße und im Industriegebiet werden ebenfalls im Auftrag der Stadt ausgebaut; der Ausbau durch DSLmobil erfolgte komplett in FTTB-Technik und ist seit Juni 2021 ebenfalls fertig gestellt.
In den übrigen Stadtbereichen ist bereits ein eigenwirtschaftlicher Ausbau (meistens durch DSLmobil oder die Telekom) erfolgt oder steht kurz bevor. Damit ist - mit Ausnahme von noch etwa 20 Adressen in Randbereichen - im gesamten Stadtgebiet eine Versorgung mit mindestens 30 MBit/s im download verfügbar.
Da nicht in jedem Bereich des Stadtgebiets jeder Anbieter diese Leistung zur Verfügung stellen kann, sollte vor Vertragsabschluss beim Anbieter der Wahl eine verbindliche Auskunft über die verfügbare Geschwindigkeit eingeholt werden.
In vielen Bereichen des Stadtgebiets ist alternativ auch eine Breitbandversorgung über die Mobilfunktechnik LTE oder über hybride Lösungen möglich. Angeboten werden solche Zugänge derzeit insbesondere von den Unternehmen Telekom und Vodafone.
BP 1-05 "Monheimer Straße - Mühlenweg"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-05 "Monheimer Straße - Mühlenweg"
rechtsverbindlich seit 05.04.1978
1. Änderung rechtsverbindlich seit 03.09.1980
1. Änderung rechtsverbindlich seit 03.09.1980
Gewerbegebiete
Der Wirtschaftsstandort Neuburg steht für eine starke mittelständische Industrie und Unternehmensstruktur und eine repräsentative Branchenvielfalt. Audi, Donaumalz, Faurecia, Knauf, Magna, Metawell, Neuburger Milchwerke (Laktalis-Gruppe), Rockwool, Sonax und Verallia - die Liste der international agierenden Firmen in Neuburg ist lang.
Der solide Mittelstand mit vielen unternehmer- und familiengeführten Betrieben sorgt für die gesunde wirtschaftliche Struktur der Region. Handel, Industrie und Handwerk stehen in Neuburg an der Donau in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander.
Übersicht unsere Gewerbegebiete und
ansässige Firmen aus verschiedenen Branchen
ansässige Firmen aus verschiedenen Branchen
Weitere städtische Angebote
So breit gefächert wie die Aufgabengebiete sind auch die Angebote der Stadt Neuburg. Wir sind als Dienstleister gerne für Sie da.
BP 1-10 "Auf dem Gereute Nord II"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-10 "Auf dem Gereute Nord II"
rechtsverbindlich seit 07.07.1972
1. Änderung (nur Satzungsänderung) rechtsverbindlich seit 15.05.1974
2. Änderung rechtsverbindlich seit 19.07.1989
3. Änderung rechtsverbindlich seit 09.02.1994
1. Änderung (nur Satzungsänderung) rechtsverbindlich seit 15.05.1974
2. Änderung rechtsverbindlich seit 19.07.1989
3. Änderung rechtsverbindlich seit 09.02.1994
BP 1-28 "Schwalbanger Nord"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-28 "Schwalbanger Nord"
rechtsverbindlich seit 11.02.1966
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.01.1982
2. Änderung rechtsverbindlich seit 27.01.1982
3. Änderung rechtsverbindlich seit 19.03.2014
4. Änderung rechtsverbindlich seit 04.11.2020
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.01.1982
2. Änderung rechtsverbindlich seit 27.01.1982
3. Änderung rechtsverbindlich seit 19.03.2014
4. Änderung rechtsverbindlich seit 04.11.2020
BP 1-17 "Donauwörther Straße / Hohe Schanze"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-17 "Donauwörther Straße / Hohe Schanze"
rechtsverbindlich seit 13.01.1967
BP 2-01 "Bergen Nord Krautgarten"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 2-01 "Bergen-Nord (Krautgärten)"
rechtsverbindlich seit 11.09.1985