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Heinrichsheimstraße West II:                                     

Die Stadt Neuburg an der Donau verkauft im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1-56_3  "Heinrichsheimstraße West II" ein Baugrundstück nach sozialen Kriterien. Das Grundstück ist sofort bebaubar.

Lage

 

Das Grundstück befindet sich im Osten der Stadt Neuburg an der Donau an der Heinrichsheimstraße südlich der Stadtwerke Neuburg, des "Neuen Friedhofs“ und des Kinderhauses der INKITA in einer ruhigen Ortsrandlage in 2. Reihe.

Gleichzeitig befinden sich in fußläufiger, mit Radwegen gut erreichbarer  Umgebung mehrere Supermärkte, ein Drogeriemarkt sowie Bäcker und Metzger.

Eine Stadtbusverbindung in die Kernstadt ist vorhanden, ebenso ein Radweg. Der Stadtteil ist günstig gelegen für Arbeitnehmer in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg. Schulbusverbindungen existieren nach Neuburg. Die Grund- und Mittelschule sind in ca. 2 km Entfernung gut erreichbar. 

Baugrundstück


Kaufpreis

1 Wohnbaugrundstück (Parzelle Nr. 37) mit einer Größe von 840 m², Fl.Nr. 4538/6 Gemarkung Neuburg

600 Euro/m² erschlossen (zzgl. Nebenkosten) 

Bebaubarkeit

Das Grundstück ist sofort bebaubar

Nutzungsart

allgemeines Wohngebiet

Erschließung

vorhanden, Zufahrt über gemeinsamen Privatweg

Bebaubar nach

Bebauungsplan

Parzellenplan

Das ausgeschriebene Grundstück ist rot gekennzeichnet.


Ein Breitband-Anschluss sowie Nahwärme sind bislang nicht vorhanden.

 

Die Stadt Neuburg an der Donau weist auf folgende Auflagen/Besonderheiten hin:

 

1.

Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 1-56_3 "Heinrichsheimstraße West II" sind zwingend einzuhalten.

Diesen können Sie im Anhang zu dieser Ausschreibung einsehen.

2.

Zulässig ist auf dem städtischen Grundstück ein Einzelhaus mit maximal zwei Wohneinheiten bzw. ein Doppelhaus mit insgesamt ebenfalls zwei Wohneinheiten. Eine Vermietung von maximal 30 % der Wohnfläche ist möglich. 

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Heckenweg und Heinrichsheimstraße hohe Grundwasserstände vorhanden sein können. Das Dachflächenwasser sowie von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser ist breitflächig zu versickern.

4.

Das ausgewiesene Baugrundstück Parzelle Nr. 37 wird seitens des Landesamtes für Denkmalpflege teilweise als Vermutungsfläche für Bodendenkmäler gewertet. Bodeneingriffe bedürfen daher einer vorhergehenden Erlaubnis nach Art. 7.1 DSchG. Der Antrag ist an die Untere Denkmalschutzbehörde (Stadtbauamt Neuburg) zu leiten. 

5.

Die Kampfmittelfreiheit muss vor Beginn der Erdarbeiten durch entsprechende Untersuchung und gegebenenfalls erforderliche fachgerechte Räumungen nachgewiesen werden. 

6.

Weitere wichtige Hinweise und Festsetzungen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum angegbenen Bebauungsplan Nr. 1-56_3 "Heinrichsheimstraße West II".

7.

Das Grundstück Fl.Nr. 4538/6 Gemarkung Neuburg wird von einem privaten Eigentümerweg (Fl.Nr. 4537/8 Gemarkung Neuburg) erschlossen. Dieser Teil der Heinrichsheimstraße bleibt dauerhaft im Eigentum der privaten Anlieger. Damit wird neben dem Baugrundstück auch ein 1/16-Anteil an diesem Eigentümerweg erworben. Der/die Erwerber muss/müssen daher die im Privatvertrag der Eigentümer vom 15.03.2012 vereinbarten Bedingungen zu Unterhalt und Pflege des Weges anteilig mit übernehmen. Die Sparten für Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser) sind dort bereits verlegt, die Anschlussmaßnahme auf das Baugrundstück muss selbst und auf eigene Kosten erfolgen (= gesamte Hausanschlusskosten).  Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 600 Euro/m². Enthalten sind darin die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal, für die Grundstücksfläche (Wasser) und eine fiktive Geschossfläche von 210 m² (Wasser und Kanal). Die Herstellung der Privatstraße ist mit Kaufpreiszahlung ebenfalls abgegolten. Alle tatsächlichen Haus- und Grundstücksanschlüsse haben die Erwerber in Abstimmung mit den Spartenträgern selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen. 
Hierfür wird ein Preisabschlag (Erschließungskostenzuschuss) in Höhe von 5.000 Euro auf den Grundstückskaufpreis gewährt.
Eine Versorgungsmöglichkeit mit Gas und Glasfaser ist derzeit nicht vorhanden. 


Verkauf

Wir weisen darauf hin, dass zum Kaufpreis noch die üblichen Grunderwerbsnebenkosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren usw.) dazukommen sowie die Kosten für die notwendigen Grundstücksanschlüsse (z. B. Strom).

Kaufpreis:

Parzelle Nr. 37 mit 840 m²:               504.000 Euro
- Erschließungskostenzuschuss:          5.000 Euro
Kaufpreis                                                499.000 Euro

Verkaufsbedingungen

Da das städtische Baugrundstück mit 840 m² für Bewerber nach sozialen Kriterien relativ groß ist und seit einiger Zeit neue Modelle des Zusammenwohnens (Mehrgenerationenhaus, Wohncommunities von mehreren Familien) gewünscht werden, besteht diesmal die Möglichkeit der Bewerbung von Interessensgemeinschaften.
Diese Gemeinschaften, die aus mindestens zwei Bewerbern mit einem gemeinsam gestellten Kaufantrag be-stehen, können das Grundstück erwerben und dann eigenständig die weitere Planung zur Bebauung und zur rechtlichen Aufteilung des Grundstücks übernehmen. Die Mindestbeteiligung eines Mitglieds liegt bei 25 %. 

Ein Verkauf an einzelne Käufer ist ebenfalls möglich. Maßgeblich ist die Bauverpflichtung sowie die Eigennutzung der Immobilie durch die Erwerber.

Bei mehreren Bewerbern/Interessensgemeinschaften für das Grundstück erfolgt die Auswahl nach sozialen Kriterien. 

Die Stadt Neuburg an der Donau hat für ihre Grundstücke grundsätzlich eine Bauverpflichtung beschlossen. Dies bedeutet, dass die Rohbaufertigstellung innerhalb von zwei Jahren und der Erstbezug innerhalb von vier Jahren, jeweils ab Beurkundungstermin zu erfolgen hat, anschließend muss das fertige Wohnhaus noch 10 Jahre selbst bewohnt werden. Die Einzelheiten können in der Anlage "Verkaufsbedingungen" entnommen werden. 

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Auflassungsvormerkung für die Bauverpflichtung an 1. Stelle im Grundbuch eingetragen wird, die Aufzahlungsklausel für die in den Verkaufsbedingungen genannten Fällen steht anschließend an 2. Rangstelle im Grundbuch. 

Bitte weisen Sie Ihre finanzierende Bank darauf hin, dass eine mögliche Grundschuld dann erst an 3. Rangstelle eingetragen wird. 

Ein Rangrücktritt ist nicht möglich. 

Es erfolgt kein Verkauf an Bauträger und Kapitalanleger!
Eine Vermietung bis zu 30 % der Wohnfläche ist möglich!

Die städtische Positivliste für ökologisches Bauen, mit der eine finanzielle Umweltförderung nach Baufertigstellung in Aussicht gestellt wird, wird angewendet. 
 

Bewerbungen bis spätestens 15. Juli 2026
 

 

Den Kaufantrag senden Sie bitte an:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Liegenschaften
Frau Abspacher
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
 

 

 

 

 

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Sachbearbeiter gerne zur Verfügung: