Anmeldung einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss bei dem Standesamt angezeigt und beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist. Für die Anmeldung der Geburt ist es regelmäßig ausreichend, wenn Sie uns den "Fragebogen zur Geburtsanzeige" mit den geforderten Unterlagen per Post zusenden oder diese in den Hausbriefkasten am Haupteingang einwerfen. Seitens des Standesamtes erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung mit Informationen zur Gebührenabwicklung und der weiteren Vorgehensweise.

Geburt im Klinikum St. Elisabeth

Zur Anmeldung benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen "Fragebogen zur Geburtsanzeige", in der Sie die Vornamen für Ihr Kind einmalig und unwiderruflich festlegen. Den Fragebogen können Sie sich am Ende der Seite herunterladen. Die zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigten Unterlagen können Sie dem oberen Teil des Fragebogens oder unserem Merkblatt "Unterlagen zur Beurkundung einer Geburt“ entnehmen.

Hausgeburt

Kommt Ihr Kind zu Hause in der privaten Wohnung zur Welt, muss die Geburt beim Standesamt innerhalb von einer Woche angezeigt werden. Verpflichtet zur Anzeige der Geburt ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, bei Verhinderung jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Geburtsurkunde

Im Rahmen der Geburtsbeurkundung stellen wir für Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Beantragung folgender Leistungen aus:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • die Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Krankenkasse)

Bitte gehen Sie sorgfältig mit den zweckgebundenen Geburtsurkunden um, denn diese werden Ihnen nur einmal ausgestellt! Daneben können Sie weitere gebührenpflichtige Geburtsurkunden bestellen.

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86633 Neuburg an der Donau
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Frau Murr

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Herr Riedlberger

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