Bauberatung

Egal ob Sie einen Bauplatz kaufen und dort Ihr Traumhaus verwirklichen möchten, Ihr Dachgeschoss ausbauen wollen oder auch nur einen Carport planen, erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher bei der Bauverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau, ob Ihr Vorhaben der Genehmigungspflicht unterliegt und ob es überhaupt wie gewünscht zulässig ist. Im Baurecht gibt es diverse "Fallstricke", die dann schlimmstenfalls dazu führen, dass zum Beispiel Ihr bereits in Auftrag gegebenes Wohnhaus nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder schon begonnene bauliche Anlagen wieder abgebrochen werden müssen und auch noch obendrein ein Bußgeld zu bezahlen ist. Solche Konstellationen können und sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Gerne stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Folgende Unterlagen brauchen wir von Ihnen im Vorhinein

  • Beurteilungsfähige Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen
  • Einen Lageplan, in dem Sie das gewünschte Vorhaben farblich markieren und am besten maßstabsgetreu einzeichnen
  • bei An- und Umbauten: bereits erteilte Baugenehmigungen (Bescheide und Pläne)
  • aktuelle Fotos von der Umgebungsbebauung

Die Unterlagen können Sie uns per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Allgemeine Auskünfte sind im Baurecht nicht möglich, da Baurecht grundstücksbezogenes Recht ist und hier individuelle Voraussetzungen gelten. Was in der einen Straße zulässig ist, kann in der nächsten schon gegen den Bebauungsplan verstoßen und damit unzulässig sein. Aus diesem Grund geben wir auch keine pauschalen Auskünfte und benötigen immer die genaue Anschrift oder Flurnummer des jeweiligen Grundstücks für eine Bauberatung. Im Baurecht sind jedoch auch oftmals Probleme aus dem privatrechtlichen Bereich zu klären (zum Beispiel aus einem Miteigentumsverhältnis, wegen Grunddienstbarkeiten oder Pflanzabständen). Soweit der privatrechtliche Bereich betroffen ist, können wir als Bauaufsicht leider keine Beratung leisten und müssen Sie ggf. auf eine anderweitige Klärung (zum Beispiel untereinander im Nachbarschaftsverhältnis) oder eine Beratung (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt) verweisen. Eine Bauberatung ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungstätigkeiten wie bei allen Bauaufsichtsbehörden unverbindlich sind und keinerlei Rechtsanspruch begründen. Dieser ergibt sich stets nur aus schriftlich erteilten, formellen Bescheiden.

Ansprechpartner

Herr Schmid

Sachgebietsleitung, Bauordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.14
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-345
Fax 08431 55-357
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Herr Heine

Bauordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.13
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-341
Fax 08431 55-357
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Frau Meilinger

Bauordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.17
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-340
Fax 08431 55-357
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Herr Haffa

Bauordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.16
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-346
Fax 08431 55-357
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