Bestimmung eines Ehenamens

Ehegatten können am Tag der Eheschließung, aber auch nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Entgegennahme einer Ehenamensbestimmung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim Standesamt der Eheschließung. Daher können Sie auch nur vom Eheschließungsstandesamt eine Bestätigung Ihrer wirksamen Ehenamensbestimmung erhalten.

Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.

Beide Ehegatten müssen bei der Abgabe der Erklärung persönlich im Standesamt anwesend sein.

Gebühren

Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens (Doppelnamens), die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. 

Ansprechpartner

Frau Czerny

Standesamt
Adresse Harmonie
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86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-309
Fax 08431 55-250
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Frau Schuster

Standesamt
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Erdgeschoss, Zimmer 0.10
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
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Adresse Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.10
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-312
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Frau Murr

Standesamt
Adresse Harmonie
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Herr Riedlberger

Sachgebietsleitung, Standesamt
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