Förderung Photovoltaik-Balkonanlagen

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Photovoltaik-Balkonanlagen

Fördervoraussetzung

Gefördert werden fest installierte, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik-Balkonanlagen) bis 800 Watt Wechselrichterleistung bestehend aus Modulen, Wechselrichter, Verkabelung und Stecker.

Erforderlicher Nachweis ist die Freigabe der Stadtwerke Neuburg des aktuell gültigen Netzanschlussantrages für die steckerfertige Stromerzeugungsanlage. Beim Einsatz in Mehrfamilienhäusern versichert der Antragssteller, dass das Einverständnis des Vermieters oder ein entsprechender Beschluss der Hauseigentümergemeinschaft vorliegt. Die Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen ist nicht mit der Förderung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und Förderung Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Erwerb eines Elektro-Autos und Errichtung einer Photovoltaikanlage kumulierbar.

Förderbetrag: 70 Euro

 

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