Innenbereichssatzungen

Durch eine planerische Grenzziehung wird per Satzung festgesetzt, welche Flächen bebaubar sind. Weitergehende Festsetzungen zur Bebauung und Grünordnung werden hier in der Regel nicht getroffen. Die Bebauung der Flächen innerhalb des deklarierten Innenbereichs hat sich in die umgebende Bebauung bezüglich Gebäudehöhe, -länge etc. einzufügen. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und über ein offizielles Anhörverfahren letztlich rechtsverbindlich. 

Eine gesicherte Aussage, was noch als in die umgebende Bebauung eingefügt zu betrachten ist, erhält man über eine förmliche Bauvoranfrage.

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