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Personalausweis

Zum 1. November 2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion.

Seit 15. Juli 2017 ist mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises die eID-Funktion bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Ihre zuständige Personalausweisbehörde bietet Ihnen dazu die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern "Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion" an.

 

Personalausweis

Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • alter Personalausweis 
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Die Lichtbilder sind von einem zertifizierten Fotodienstleister anzufertigen. Derzeit ist es nicht möglich, Bilder vor Ort anfertigen zu lassen.
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich:
    • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
    • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
  • Dauer: bis zu 4 Wochen Lieferzeit

Weitere Informationen zum digitalen Passbild und Adressen von zertifizierten Fotodienstleistern finden Sie unter folgendem Link:

Digitales Passfoto: Informationen und Fotodienstleister

Kosten

Gebühr (unter 24 Jahren): 22,80 Euro, 6 Jahre gültig
Gebühr (ab 24 Jahren): 37,00 Euro, 10 Jahre gültig

 

vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis ist nur in Verbindung mit dem normalen Personalausweis zu beantragen.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • alter Personalausweis 
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Die Lichtbilder sind von einem zertifizierten Fotodienstleister anzufertigen. Derzeit ist es nicht möglich, Bilder vor Ort anfertigen zu lassen.
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich:
    • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
    • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
  • Dauer: wird sofort ausgestellt

Kosten

Gebühr: 10,00 €, 3 Monate gültig

 

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer;
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.
  • Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen und beantragen Sie Ihren Personalausweis rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.

Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich.

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen seit 01.01.2021

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht mehr gegeben
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Kosten Direktversand eines Personalausweises: 15,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird, wenn die Behörde PointID-Systeme der Bundesdruckerei GmbH einsetzt
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden

Weitere Gebührenregelungen seit 01.01.2021

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter 

Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses erteilen.

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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau)

§ 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Ausweispflicht
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§ 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Gültigkeitsdauer
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§§ 7 und 8 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
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§§ 9, 10 und 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Ausstellung eines Ausweises, eID-Funktion
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§ 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
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Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)

Gebühren
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