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Passamt

Reisepass

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

Reisepass

Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder alter Reisepass 
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Die Lichtbilder sind von einem zertifizierten Fotodienstleister in digitaler Form (QR-Code) oder direkt vom Einwohnermeldeamt anzufertigen. Beim Einwohnermeldeamt können Fotos ab ca. 6 Jahren angefertigt werden.
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird zusätzlich noch eine aktuelle Meldebestätigung benötigt sowie eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich

Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich:

  • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
  • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.

Dauer: bis zu 8 Wochen Lieferzeit, im Expressverfahren ca. eine Woche

Weitere Informationen zum digitalen Passbild und Adressen von zertifizierten Fotodienstleistern finden Sie unter folgendem Link:

Digitales Passfoto: Informationen und Fotodienstleister

Kosten

Gebühr unter 24 Jahren: 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
Gebühr ab 24 Jahren: 70 Euro, zehn Jahre gültig 
Expresszuschlag: 32,00 € 
Fotoerfassung im Amt: 6,00 €

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Dauer") nicht mehr möglich ist.

  • Personalausweis und alter Reisepass
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Die Lichtbilder sind von einem zertifizierten Fotodienstleister in digitaler Form (QR-Code) oder direkt vom Einwohnermeldeamt anzufertigen. Beim Einwohnermeldeamt können Fotos ab ca. 6 Jahren angefertigt werden.
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung durch die Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern unter 18 zusätzlich:
    • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
    • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein
  • Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich
  • Dauer: wird sofort ausgestellt

Kosten

Gebühr: 26 Euro, ein Jahr gültig
Fotoerfassung im Amt: 6,00 €

Links

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis: 26,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
  • Anhebung der Gebühren um 37,50 EUR bzw. 70,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden

Ansprechpartner

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