Eheschließungen

Anmeldung

Bevor Sie sich beim Standesamt das „Ja-Wort“ geben können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sofern zumindest einer von Ihnen beiden seinen Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz) in Neuburg, Bergheim, Rohrenfels oder Burgheim hat, können Sie die Eheschließung direkt bei uns anmelden.

Sollten Sie nicht in Neuburg, Bergheim, Rohrenfels oder Burgheim wohnen, müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt Ihrer Heimatgemeinde anmelden. Das dortige Standesamt übermittelt uns dann die Unterlagen, damit wir die Eheschließung vornehmen können.

Die Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich angemeldet werden. Sollte es einem Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, ist ausnahmsweise eine Anmeldung mittels Vollmacht möglich. Den Vordruck für die Vollmachtserteilung erhalten Sie direkt bei uns. Derjenige, der bei der Anmeldung nicht anwesend war, muss vor der Eheschließung aber trotzdem noch persönlich bei uns vorsprechen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor Ihrem Trauungstermin möglich. Wir bitten Sie allerdings, sich bereits rechtzeitig im Vorfeld über die benötigten Unterlagen zu informieren, damit Sie bei fehlenden Papieren Zeitdruck und Stress vermeiden können. Eine telefonische Reservierung Ihres Trauungstermins ist bereits ab März des Vorjahres möglich.

Unterlagen

Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen hängen in erster Linie von Ihrem Familienstand und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für deutsche Staatsangehörige haben wir auf einem Merkblatt die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein. Bei Fragen und Unklarheiten bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden.

Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, rechtzeitig mit uns einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir informieren Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. 

Sämtliche Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Ausländische Urkunden, die nicht mehrsprachig ausgestellt sind, müssen in Deutschland durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt werden.

Stammbücher

Das Stammbuch der Familie ist als Urkundensammlung gedacht. Es dient zur Aufbewahrung der Personenstandsurkunden einer Familie. Eine Übersicht unserer derzeit verfügbaren Stammbücher finden Sie unter Stammbücher.

Trauungstermine

Trauungen sind beim Standesamt Neuburg an der Donau von Montag bis Donnerstag, vormittags und nachmittags, freitags bis 11:30 Uhr sowie an ausgewählten Samstagen von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Die Samstagstermine finden Sie unter Trauungstermine.

Trauungsorte

Neben dem Trauungszimmer im Standesamt bietet die Stadt Neuburg an der Donau – speziell für größere Hochzeitsgesellschaften – noch sechs weitere Trauungsräumlichkeiten an. Eine Übersicht und Beschreibung der einzelnen Räumlichkeiten finden Sie unter Trauungsorte.

Trauzeugen und Trauringe

Trauzeugen und Ringe sind bei der standesamtlichen Eheschließung nicht zwingend erforderlich. Gerne können Sie natürlich Trauzeugen und Ringe zur Trauung mitbringen. Die Trauzeugen müssen volljährig, geschäftsfähig und am besten der deutschen Sprache mächtig sein. Sollten die Zeugen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, müssen sie bitte für einen Dolmetscher sorgen. Die Trauzeugen können mit Ihnen verwandt sein.

Trauungsablauf

Eine Trauung dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf einer Trauung:

  • Kontrolle der Ausweise des Brautpaares und ggfs. der Trauzeugen
  • Begrüßung durch den Standesbeamten/die Standesbeamtin
  • Befragung des Brautpaares, ob sich seit der Anmeldung Veränderungen ergeben haben (z.B. geplante Namensführung, Wohnsitz etc.)
  • Verlesen des ersten Teils der Niederschrift über die Eheschließung
  • Traurede
  • Ehekonsenserklärung (das Ja-Wort)
  • Ringwechsel (optional)
  • Verlesen des zweiten Teils der Niederschrift über die Eheschließung
  • Unterschreiben der Niederschrift (Brautpaar und ggfs. Trauzeugen)
  • Gratulation und abschließende Worte mit Übergabe des Stammbuches bzw. der Urkunden

Sie dürfen Ihre eigene Musik zur Trauung mitbringen. Am besten passen die Lieder am Anfang, nach dem Ja-Wort und am Ende der Trauung.

Gebühren

Gebühren, die anlässlich der Eheschließung bei uns anfallen, können direkt in der Stadtkasse bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Der nachfolgenden Auflistung können Sie die wichtigsten Gebührensätze entnehmen.

  Euro
Anmeldung der Eheschließung   55
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbezug 85 – 115
Eheschließung (wenn Anmeldung nicht beim Standesamt Neuburg erfolgte) 40
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (z.B. Samstag) 80
Eheschließungsörtlichkeit außerhalb der Altstadt 20
Eheurkunde 12
Mehrsprachige Eheurkunde 12
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 12
Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 40
Versicherung an Eides statt mind. 25

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Eheschließung finden Sie auf unserer Webseite unter Heiraten in Neuburg.

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Adresse Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.11
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-309
Fax 08431 55-250
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Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-312
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Frau Murr

Standesamt
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Herr Riedlberger

Sachgebietsleitung, Standesamt
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