Änderung Bebauungsplan Eulatal

Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen

18.02.2019

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Eulatal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung zu ändern und damit den Geltungsbereich zu erweitern. Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Planentwurf mit Satzung und Begründung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Wesentliche Zwecke und Ziele der Planung:

Auf den Fl. Nrn. 401 und 402 Gemarkung Bittenbrunn (Eulatalstraße 29) soll ein bestehendes Bürogebäude und ein Wohnhaus abgerissen werden und folglich auf den Fl. Nrn. 401 (Teilfläche) und 402 (Gemarkung Bittenbrunn) Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern realisiert werden.

Dafür wird im erweiterten Geltungsbereich Allgemeines Wohngebietes festgesetzt mit einer GRZ von 0,55 und einer GFZ von 0,65. Anzahl der Vollgeschosse E+II. Maximale Wand- bzw. Firsthöhe 10,10 m über dem Höhenbezugspunkt 383,33 m über NN. Es werden Pult- und Flachdächer zugelassen. Für Stellplätze ist ein Bereich für eine Tiefgarage festgelegt; oberirdische Stellplätze sind entlang der Straße vorgesehen. Das sich im Süden befindliche FFH-Gebiet wird als Zweckbestimmung Schutz FFH-Gebiet zur dauerhaften Erhaltung der Bäume festgesetzt. Das südöstliche Baufeld wurde so positioniert, dass der südliche Großbaum nicht gefährdet wird.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geändert (Erweiterung Geltungsbereich). Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. 

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der Planung unterrichten kann, werden zur Einsicht in der Zeit vom

21. Februar 2019 bis einschließlich 22. März 2019

während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, bereit gehalten. 

Die Bekanntmachung mit Plan, Begründung und Lärmschutzgutachten ist über das Internet in der Zeit vom 21.02.2019 bis einschließlich 22.03.2019 unter Aktuelle Bebauungsplananhörungen abrufbar.

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