Steuerfälligkeit bitte nicht vergessen!

08.02.2019

Die Grund- und Gewerbesteuer für das 1. Rechnungsvierteljahr ist am 15. Februar zur Zahlung fällig. Die Stadtkasse bittet um rechtzeitige Zahlung. Bei Einzahlungen, die nach dem 20. Februar eingehen, müssen Säumniszuschläge, gegebenenfalls auch Mahn- und Einhebegebühren berechnet werden. 

Die seit Beginn des Jahres 2016 gültigen IBAN-Verbindungen sind auf der Startseite der städtischen Homepage – www.neuburg-donau.de – einsehbar. Eventuelle Rückfragen beantwortet die zuständige Kassensachbearbeiterin Frau Birgmann. Telefon: 08431 55-226.

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