Verhalten auf dem Friedhof

Ein Ort der Ruhe der Trauer

17.10.2019

Friedhöfe sind ganz besondere Orte, an denen die Besucher den Verstorbenen gedenken. Ruhe, innere Einkehr und Trauerbewältigung stehen im Vordergrund und verlangen gegenseitigen Respekt. Die Stadt Neuburg hat für ihre fünf Friedhöfe eine Satzung erlassen, die eine Reihe von Verhaltensregeln vorgibt. 

Die Friedhofsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die städtischen Friedhöfe nur während der regulären Öffnungszeiten betreten werden dürfen. Von April bis September ist von 7 Uhr bis 20 Uhr, von Oktober bis März von 7 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Grundsätzlich haben sich die Besucher ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Aufgrund einer Häufung von unschönen Vorkommnissen wird darauf aufmerksam gemacht, dass es ein bestehendes Regelwerk gibt, das in allen Friedhöfen der Stadt Neuburg gilt.

So ist es untersagt:

  • die Friedhöfe, ihre Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Gräber und Grabeinfassungen zu betreten;
  • die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und Rollstühle ausgenommen, zu befahren;
  • Fahrzeuge aller Art, Kinderwagen, Rollstühle und Gehilfen ausgenommen, im Friedhof abzustellen;
  • zu lärmen, zu spielen, zu rauchen und zu essen;
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde;
  • Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; 
  • an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen;
  • Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen und gewerbliche Dienste anzubieten;
  • gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, es handelt sich um ein gewerbsmäßiges Fotografieren im Auftrag der jeweiligen Nutzungsberechtigten;
  • Druckschriften zu verteilen.

Abschließend wird angemerkt, dass auch Eltern auf ihre Kinder einwirken sollten und das richtige Verhalten entsprechend vermitteln. Insbesondere Schülergruppen, die den alten Friedhof als Abkürzung nutzen, sind hier angesprochen.

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