4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 1-28 „Schwalbanger Nord“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau

14.03.2020

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schwalbanger Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung zu ändern. Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 05.02.2020 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem vorgelegten Planentwurf mit Satzung und Begründung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Wesentliche Ziele und Zwecke und Auswirkungen der Planung: 

Aufgrund einer geplanten Errichtung einer Kindertagesstätte mit Tagespflege und Seminarräumen auf Fl.Nr. 1851 nördlich des Bestandes soll der Bebauungsplan Nr. 1-28 „Schwalbanger Nord“ geändert werden. 

Kurzer Planinhalt: Die Straße biegt nun kommend von der Richard-Wagner-Straße Richtung Nord-Osten ab. Die Straße östlich, kommend von der Franz-Boecker-Straße, ist als Stichstraße bis zur Fl.Nr. 2711/6 geplant. Die Änderung beinhaltet zudem die Anpassung der Baugrenzen an den tatsächlichen Bestand  bzw. bereits beantragte Bauvorhaben. Eine Geh- und Radwegeverbindung zwischen Richard-Wagner-Straße und Franz-Boecker-Straße ist vorgesehen. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geändert. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der Planung unterrichten kann, werden zur Einsicht in der Zeit vom

19.03.2020 bis einschließlich 24.04.2020

während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, bereit gehalten. 

Äußerungen können während dieser Frist bei der oben genannten städtischen Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss im Billigungsbeschluss getroffen.

In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) – Ort und Zeitpunkt der Auslegung werden zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben – kann das Ergebnis der Abwägung eingesehen werden. 

Ein Aushang der Bekanntmachung mit Plan erfolgt auch im Schaukasten des Verwaltungsgebäudes Harmonie (1. Stock, Westflügel) und an der Amtstafel beim Bücherturm, Seter Platz. 

Die Bekanntmachung mit Planunterlagen, Satzung und Begründung ist über das Internet in der Zeit vom 19.03.2020 bis 24.04.2020 unter aktuelle Bebauungsplananhörungen abrufbar.

 

Neuburg an der Donau, 09.03.2020
Stadt Neuburg an der Donau

 

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