Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 4-09 „Golfplatz Neuburg-Gut Rohrenfeld“

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau

14.03.2020

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 4-09 „Golfplatz Neuburg-Gut Rohrenfeld“ vom 07.10.2009 beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Aufhebungsgründe:

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde für die Ausführung des „Ryder Cup“ aufgestellt. Diese Maßnahme wird seitens des Grundstückseigentümers nicht weiter verfolgt und somit ist dieser Bebauungsplan nicht mehr zielführend; deshalb wurde die Aufhebung dieses Bebauungsplanes beantragt.

Die Änderung im Flächennutzungsplan wird im Zuge einer Fortschreibung vorgenommen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 die Verwaltung beauftragt, das Aufhebungsverfahren durchzuführen.

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Die Planunterlagen zur Aufhebung samt Satzung, Begründung/Umweltbericht  sind in der Zeit vom

19.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020

während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, einzu-sehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Ein Aushang erfolgt in Neuburg auch im Schaukasten des Verwaltungsgebäudes „Harmonie“ (1. Stock, Westflügel) sowie an den Amtstafeln in den Stadtteilen Bruck (Nähe Raiffeisenbank), Maxweiler (beim alten Schulhaus),  Zell (bei der Kirche), Heinrichsheim (beim Schützenheim, Schulstraße 75 und bei der Kindertagesstätte „Sternenhaus“, Schulstraße 29) und beim Bücher-turm, Seter Platz.

Während o.g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl schriftlich, als auch zur Niederschrift Anregungen und Stellungnahmen bei der o.g. Dienststelle abgeben. 

Die Planunterlagen sind über das Internet im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 30.04.2020 unter aktuelle Bebauungspläne abrufbar.

 

Neuburg an der Donau, 09.03.2020

Stadt Neuburg an der Donau
Dr. Gmehling
Oberbürgermeister

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