Rückzahlung für Gastronomen

Sondernutzungsgebühr wird für Corona-Zeit erlassen

Symbolbild Außengastronomie
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30.04.2020

Vor gut sechs Wochen mussten die Gastronomen in Bayern ihren regulären Bewirtungsbetrieb einstellen. Grund dafür sind die Anordnungen der Bundesregierung und Staatsregierung, welche einen Gastronomiebetrieb – auch in Außenbereichen – derzeit vollkommen untersagen. Die Stadt kommt jetzt den angeschlagenen Wirten im Stadtgebiet entgegen.

Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling hat größtes Verständnis für die sehr schwierige Situation der Restaurant- und Gaststättenbetreiber, der Eisdielen und anderer Unternehmer. Ein Teil der Gastronomen dürfen aufgrund einer Sondernutzungserlaubnis Freiflächen zur Bewirtung ihrer Gäste nutzen. Hierfür ist von den jeweiligen Gastronomen eine sogenannte „Sondernutzungsgebühr“ gemäß städtischer Satzung zu entrichten. Da jedoch diese Bereich aktuell nicht genutzt werden dürfen, hat OB Dr. Gmehling nunmehr verfügt, die anlässlich der Corona-Pandemie anteiligen Sondernutzungsgebühren an die Antragsteller zurückzuerstatten. Hierzu reicht ein formloser, schriftlicher Antrag an das Ordnungsamt. Wichtig ist, das Datum – ab wann die Sondernutzung – eingestellt wurde, zu benennen. Die Sondernutzung wird dann bis zu dem Tag zurückgezahlt, an dem die Staatsregierung den Gaststättenbetrieb in Bayern wieder erlaubt. 

Für die Zukunft hofft Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling sehr, dass in absehbarer Zeit die Außengastronomie und der Biergartenbetrieb möglich sein werden, ein genauer Zeitpunkt ist leider aber noch nicht zu benennen. 

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