Vaterschaftsanerkennungen

Sind die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft zu seinem Kind zunächst anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Erst dann hat das Kind rechtlich einen Vater. Die Anerkennung der Vaterschaft ist schon vor der Geburt möglich und sollte aus praktischen Gründen auch bereits vorher erfolgen. Die Anerkennung und die erforderlichen Zustimmungen müssen persönlich beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar erklärt werden. Sie können die Anerkennung auch direkt beim Standesamt am Wohnort vornehmen. Bitte bringen Sie bei Ihrer – falls möglich – gemeinsamen Vorsprache unbedingt Ihre beiden Personalausweise bzw. Reisepässe und Ihre Geburtsurkunden mit.

Ist die Mutter des Kindes minderjährig oder noch mit einem anderen Mann als dem Vater des Kindes verheiratet, sind unter Umständen noch weitere Zustimmungen erforderlich. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte vorab telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können.

Beabsichtigen Sie, für Ihr Kind auch eine Sorgeerklärung zur Bestimmung des gemeinsamen Sorgerechts abzugeben, empfiehlt es sich, die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht zusammen beim Jugendamt abzugeben.

Ansprechpartner

Frau Czerny

Standesamt
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86633 Neuburg an der Donau
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Frau Schuster

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Frau Murr

Standesamt
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Herr Riedlberger

Sachgebietsleitung, Standesamt
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