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Stadtrat
Der Stadtrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern Neuburgs als deren Vertreter für die Dauer einer Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Mit der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 hat der neugewählte Stadtrat seine Tätigkeit aufgenommen. Er besteht aus 31 Mitgliedern, inklusive dem Oberbürgermeister, der den Vorsitz führt. Die Aufgabe eines Stadtratsmitgliedes wird als Ehrenamt ausgeübt.
Alle Informationen zur Zusammensetzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden sich kompakt zusammengefasst hier im Ratsinformationssystem.
Der Stadtrat tagt in der Regel einmal im Monat im Sitzungssaal des historischen Rathaus am Neuburger Karlsplatz. Hinzu kommen noch die ebenfalls mit Stadtratsmitgliedern besetzten Ausschüsse, die sich den jeweiligen Fachthemen annehmen. Der öffentliche Teil der Sitzungen ist frei zugänglich, Besucher sind immer willkommen.
Der Stadtrat mit seinen Ausschüssen überwacht die Tätigkeiten der Verwaltung, fasst Beschlüsse und kontrolliert deren Ausführung. Dabei sind eine Reihe von Aufgaben dem Stadtrat als beschließendem Organ vorbehalten.
Infrastruktur
Zur Infrastruktur gehören in erster Linie natürlich gute Verkehrswege, welche in Neuburg an der Donau aufgrund seiner zentralen Lage und der hervorragenden Anbindung über das Straßen- und Schienennetz innerhalb der Region 10, der Metropolregion München und des gesamten süddeutschen Raums gegeben sind.
Infrastruktur bedeutet in Neuburg an der Donau jedoch auch, dass vor Ort alle für einen florierenden Wirtschaftsstandort und eine angenehme Wohnqualität notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeboten werden können. Mit großem Einsatz wurde im gesamten Stadtgebiet in der Vergangenheit der Ausbau der Breitbandversorgung vorangetrieben. Die Wasserversorgung wird im Großteil des Stadtgebiets durch die eigenen Stadtwerke sichergestellt. Einige Ortsteile befinden sich im Versorgungsbereich eines leistungsfähigen Zweckverbands.
Insbesondere bei der Energieversorgung hat die Stadt Neuburg an der Donau in der Vergangenheit durch den vorausschauenden Ausbau der eigenen Strom- und Gasnetze ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit durch die Neuburger Stadtwerke erreicht. Darüber hinaus kann in Neuburg auch über ein eigenes Nahwärmenetz mit Hilfe von Industrieabwärme und Blockheizkraftwerken eine in höchstem Maße CO2-einsparende Energiequelle angeboten werden.
Neuburger Reparaturcafé
Das im Jahr 2015 von der Stabsstelle Umwelt und Lokalen Agenda 21 initiierte Reparaturcafé ist mittlerweile zum erfolgreichen Projekt geworden. Über 40 ehrenamtliche Fachkräfte beteiligen sich aktiv am Neuburger Reparaturcafé. Repariert werden Elektrogeräte aller Art, Gegenstände aus Holz, Spielsachen und Emailliertes. In der Fahrradabteilung werden Sicherheitschecks durchgeführt Reifen repariert sowie Bremsen und Gangschaltungen eingestellt. Computerspezialisten lösen Softwareprobleme bei Handys und Laptops. Eine Schneiderin kürzt Hosen, repariert und ändert Kleidung.
Die Stabsstelle Umwelt ist für die Organisation des Reparaturcafés verantwortlich, lädt ein zu den Veranstaltungen und berät die Bürger.
Idee des Reparaturcafés ist es, Abfall zu vermeiden und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Bürger sollen im Reparaturcafé motiviert werden, Kleinigkeiten selbst zu reparieren, bevor der entsprechende Gegenstand weggeworfen wird. Zudem werden die Bürger beraten, was sie beim Kauf bezüglich Energieeffizienz, Langlebigkeit und Reparierbarkeit beachten sollten.
www.reparaturcafe-neuburg.de
Weiterführende Informationen
In kompakter und übersichtlicher Form erhalten Sie hier alles, was speziell für ältere Bürger in der Stadt Neuburg an der Donau und im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen relevant und interessant ist. Nachfolgend finden Sie Links zum Seniorenwegweiser des Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Ehrenbürger
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde gründet auf Art. 16 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Hier heißt es: Die Gemeinden können Persönlichkeiten die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Die Stadt Neuburg an der Donau agiert hier äußerst zurückhaltend, um die hohe Bedeutung der Ehrenbürgerwürde in besonderem Maße zu unterstreichen. So wurden in der Nachkriegszeit erst acht Neuburger Bürger mit der Ehrenbürgerwürde bedacht.
Ausschüsse und Beiräte
Die Aufgaben einer Stadtverwaltung sind so vielvältig wie das Leben an sich. Der Stadtrat hat dementsprechend eine große Menge an Entscheidungen zu treffen. Damit die unterschiedlichen Themenfelder geordnet bewerkstelligt werden können, gibt es unterstützend eine Reihe von Ausschüssen und Beiräten. Hier werden Fachthemen vorberaten und je nach Bedeutung auch entschieden. Besonders hervorzuheben gilt es auch hier die Tatsache, dass die Gremien allesamt ehrenamtlich besetzt werden.
Bürgerversammlung
Termine und Sitzungen
Die Termine zu den Sitzungen des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse finden Sie hier kompakt und übersichtlich dargestellt. Die öffentlichen Tagesordnungspunkte sind bei den einzelnen Sitzungen hinterlegt. Zu allen öffentlichen Versammlungen der Stadt Neuburg an der Donau (z.B. Bürger- oder Anwohnerversammlungen) sind hier die Einladungen eingestellt.
Zahlen, Daten, Fakten
Neuburg an der Donau kurz und knapp
Bürgermedaillenträger
Die Verleihung der Bürgermedaille gründet auf Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie der entsprechenden Satzung der Stadt Neuburg. In letzterer heißt es: Die Stadt Neuburg an der Donau ehrt Bürgerinnen und Bürger sowie ausnahmsweise auch Persönlichkeiten, die nicht das Bürgerrecht der Stadt besitzen, die sich durch hervorragende Leistungen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Kultur, Geistesleben und auf sozialem Gebiet verdient gemacht haben, durch Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Neuburg an der Donau.
Die Bürgermedaille darf zweimal im Jahr vergeben werden. Sie wird durch Beschluss des Stadtrates verliehen. Die Zahl der Preisträger ist auf zwölf Lebende begrenzt.
Sport und Freizeit
Freizeit in Neuburg an der Donau heißt Erleben und Genießen während des ganzen Jahres - und das für alle Generationen. Öffentliche Parkanlagen laden zum Spazieren und Verweilen ein, zwei attraktive Freizeitbäder lassen keine Wünsche offen und schließlich bieten mehr als 50 Spielplätze Kinder- und damit Familienspaß.
Neuburg ist natürlich auch Sportstadt. Mehr als 200 Vereine bieten jede erdenkliche Sportart und vor allem auch Spaß und Freude in der Gemeinschaft an. Die Stadt Neuburg stellt eine Vielzahl von Sportplätzen und modernen Turn- und Sporthallen zur Verfügung.
Gesundheit
Neben einer guten Arbeitsplatz- und Betreuungssituation sowie einer lückenlosen Schullandschaft punktet Neuburg an der Donau durch eine umfängliche Versorgung im Bereich Gesundheit. Flächendeckend vorhandene Apotheken eine Vielzahl an Ärzten aller Fachrichtungen sind seit jeher Grundvoraussetzung.
Dazu kommt mit dem AMEOS Klinikum St. Elisabeth ein modernes Krankenhaus. Von der Geburt bis ins hohe Alter werden die Menschen mit allen wichtigen medizininschen Leistungen versorgt – von der allgemeinen Grundversorgung und Notfallmedizin bis hin zur hochspezialisierten Leistung wie Gelenkersatz und Behandlung von Herzkrankheiten.
Die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit. Im nördlichen Oberbayern sind die Kliniken der einzige spezialisierte Schwerpunktversorger für junge Menschen.
Wirtschaft
Neuburg = Wirtschaftskraft
Neuburg an der Donau ist weithin bekannt als Renaissance- und Kulturstadt, die ihren Bürgern und Gästen hohe Aufenthaltqualität und Freizeitwert bietet. Einhergehend mit einem steten Bevölkerungszuwachs bedarf es auch einem "Mehr " an Infrastruktur. Bauland, Verkehrswege, Betreuungs- und Schulangeboten.
All diese Leistungen sind nur möglich, wenn auch die Einnahmeseite stabil vorhanden ist. Deshalb ist es dauerhafte Pflicht und Aufgabe, den Wirtschaftsstandort zu pflegen und damit beste Voraussetzungen für eine dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg zu legen.
Förderprogramme
Der Klimaschutz ist für die Stadt Neuburg an der Donau schon immer ein wichtiges Thema. Seit 1992 fördert die Stadt Maßnahmen, die zum Schutz von Umwelt und Klima beitragen. Mit dem Neuburger Energieleitbild hat sich die Stadt Neuburg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 30 % CO2 zu sparen.
Die Energiewende kann nur mit vereinten Kräften gelingen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Haushalte in Neuburg konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Schutz von Ressourcen umsetzen. Mit dem Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz und der Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke möchte die Stadt Neuburg die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuburg unterstützen, einen individuellen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Das Sachgebiet Umwelt berät bei Fragen rund um Sanierung und Förderung.
Gewerbekartei
Um 1927 begann die Stadtverwaltung Neuburg damit, eine Gewerbekartei anzulegen. Aus dieser Zeit haben sich nur sehr wenige Karten erhalten. Ein Großteil des Bestandes setzt erst ab Ende des Zweiten Weltkrieges um 1945 ein. Die Kartei wurde bis etwa Mitte der 1990er Jahre in Papierform weitergeführt und befindet sich heute im Stadtarchiv.
Die Kartei gibt einen sehr umfangreichen Einblick in die Vielfalt des Neuburger Geschäftslebens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Neben den Lebensdaten des Geschäftsführers wurden darin die Geschäftsadresse und die angebotenen Produkte verzeichnet.
Die erste Gewerbekarte des Fotoateliers Sayle aus den 1920er Jahren war noch recht einfach gehalten: Julius Sayle (geboren 1895 in Neuburg) vertrieb zunächst Spirituosen - er schank Branntwein aus. Zeitgleich war er Fischer. Im Jahr 1927 meldete er sein Fotoatelier mit Fotohandlung an. Das Fotogeschäft lag in der Schrannenstraße C 57 und bestand bis 2000.
Seniorensiegel
Stark für Senioren: Der Seniorenbeirat und der Stadtmarketing Neuburg an der Donau e. V. verleihen nach verschiedenen Kriterien das Seniorensiegel um seniorenfreundliche Unternehmen auszuzeichnen. Die Kriterien werden in den einzelnen Unternehmen vom Seniorenbeirat überprüft.
Etwa 7.000 Einwohner der Stadt Neuburg sind über 60 Jahre alt; das entspricht rund 25 % der Bevölkerungszahl. Aufgrund des demographischen Wandels wird sich der Anteil dieser Altersgruppe in den nächsten Jahren weiter erhöhen.
Anhand eines speziell entwickelten Kriterienkataloges seitens des Seniorenbeirates und des Stadtmarketings werden potenzielle Unternehmen geprüft und bei Erreichen der vorgegebenen Punktzahl werden diese als "Seniorenfreundlicher Betrieb" ausgezeichnet.
Als Erkennungszeichen wurde neben einer Urkunde ein auffälliger Aufkleber gestaltet, welcher an den Eingangstüren der Geschäfte angebracht ist.
Weitere Infos zum Projekt erhalten Sie auf den Seiten des Stadtmarketing Neuburg an der Donau e.V.
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.