Die Suche nach "26k fc 26 Besuche die Website Buyfc26coins.com. Perfekt für FC 26, danke..KHnB" lieferte 551 Treffer.
Gewerbeflächen
Derzeit kann die Stadt Neuburg an der Donau selbst leider keine Gewerbegrundstücke anbieten. Sobald städtische Grundstücke wieder verfügbar sind, werden wir dies hier veröffentlichen.
Selbstverständlich stehen wir für Nachfragen dennoch jederzeit gern zur Verfügung. Möglicherweise können wir Sie an Eigentümer privater Grundstücke vermitteln.
Über unsere Vormerkliste (siehe unten) können Sie sich als Interessent aufnehmen lassen.
Sollten Sie eine Büro- oder Ladenfläche suchen, ist Ihnen unser Stadtmarketing gern behilflich.
Aktuelles aus der Wirtschaft
Wirtschaft (ge)lebt
Erhalten Sie einen Einblick in aktuelle Aktionen der Wirtschaft in unserer Stadt. Wir als Stadt Neuburg an der Donau pflegen und unterstützen den Wirtschaftsstandort. Eine Plattform hierfür ist das Wirtschaftsfrühstück, welches regelmäßig im Stadtgebiet Neuburg stattfindet. Unternehmer und Behörde können sich hier gezielt austauschen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben, Messen und weiteren Aktionen rund um den Wirtschaftsbereich. Erfahren Sie mehr!
Informationen für Bestatter
Sämtliche Bestattungstätigkeiten, ab Einlieferung in die Leichenhalle, werden durch eigenes städtisches Personal ausgeführt.
Hierfür muss mit der Friedhofsverwaltung vorher Kontakt aufgenommen und zwingend ein entsprechender Auftrag mit Unterschrift des Zahlungsleistenden übermittelt werden (s. Formular).
Termine sind mit dem jeweiligen Vorarbeiter unter der Mobil-Nr. 0171 9755698 zu vereinbaren.
Umweltbildung, Vorträge, Aktionen für Schulen
Umweltbildung ist ein wichtiger Aspekt, um den Klimaschutz voran zu bringen. Die Stabsstelle Umwelt bietet deshalb Vorträge zu aktuellen Themen und für Schulen verschieden Bildungsangebote an.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der ÖPNV stellt sich in Neuburg an der Donau vielfältig dar. Neben den fünf Stadtbuslinien, welche von den Stadtwerken betrieben werden, gibt es eine umfangreiches Busnetz innerhalb des Landkreises und der Region. Abgerundet wird der ÖPNV durch die Anbindung an den Zugverkehr über die Agilis und die Deutsche Bahn.
Melderegisterauskunft
Jeder, der in Neuburg an der Donau gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Einfache Melderegisterauskunft:
Familienname
Vorname
Doktorgrad
derzeitige Anschriften sowie
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Identität der Person, über die Auskunft ersucht wird, muss zweifelsfrei festgestellt werden können.
Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht verwendet werden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Ausnahme: die betroffene Person hat der Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt).
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist der Zweck anzugeben.
Kosten:
Schriftliche, einfache Auskunft: 10 Euro
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Weitere städtische Angebote
So breit gefächert wie die Aufgabengebiete sind auch die Angebote der Stadt Neuburg. Wir sind als Dienstleister gerne für Sie da.
Neuburger Stadtradeln
Wahlschein beantragen
Rund ums Grab
Grabmalvorschriften | Grabmalgenehmigungen
Die jeweiligen Vorschriften sind in der Friedhofsatzung § 19 ff. festgelegt.
Das Aufstellen der Grabmale darf nur durch einen Fachbetrieb (Steinmetz) ausgeführt werden. Der jeweilige Steinmetz hat vorher einen entsprechenden Antrag mit Plan bei der Stadt Neuburg a.d. Donau, Sachgebiet 285, einzureichen und genehmigen zu lassen. Entsprechende Auskünfte und Vordrucke erhalten sie beim Sachgebiet 285. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt 2 % vom Grabmalanschaffungspreis. Der Grabeigentümer erhält hierüber einen entsprechenden Bescheid. (Einen Antrag hierzu finden Sie unter dem Text.)
Ruhefristen
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtpunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen für
Erdbestattungen (Sargbestattungen)
Erwachsene: 15 Jahre
Kinder bis 12 Jahre: 8 Jahre
Urnenbestattungen: 10 Jahre
Grünabfälle
Für Grünabfälle und Reststoffe (Kerzenhüllen, Pflanztöpfe, usw.) stehen an den zahlreichen Abfallplätzen getrennte Behälter zur Verfügung
Alles verrottbare Grüngut aus der Grabbepflanzung usw. kommt in die großen Gitterboxen;
sonst. Reststoffe, wie Kerzenhüllen, Blumentöpfe und Verpackungsmaterial gehört in die Abfallständer (Sackständer)
Die Angehörigen können Trauerkränze und –gestecke bei den Abfallplätzen ablegen. Von dort erfolgt der Abtransport und die Entsorgung durch das Friedhofspersonal. Je Kranz oder Gesteck werden 7 Euro (Selbstkostenpreis) mit den Beerdigungsgebühren erhoben.
Für Ihre Mithilfe bei der Abfalltrennung dürfen wir uns bedanken.
Trauungsorte
Neben dem Trauungszimmer im Standesamt bietet die Stadt Neuburg an der Donau – speziell für größere Hochzeitsgesellschaften – noch sechs weitere Trauungsräumlichkeiten an:
Urkundenbestellung
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Neuburg an der Donau (z.B. Geburt oder Eheschließung in Neuburg an der Donau).
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
zum Online-Antrag
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl bzw. Bevölkerungsstatistik der Stadt Neuburg an der Donau.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Veranstaltungskalender
Zahlreiche traditionelle aber auch neue Events, Feste, Märkte und Messen finden jedes Jahr in und um Neuburg statt. Sei es die Stadt mit ihren städtischen Veranstaltungen oder auch eine der vielen privaten Kulturorganisation – alle tragen über das ganze Jahr hinweg ihren Teil bei, einen prall gefüllten Veranstaltungskalender den Bürgerinnen und Bürgern präsentieren zu können.
Einen Überblick über die Termin-Vielfalt erhalten Sie in unserem externen Veranstaltungskalender:
Beratung für Unternehmer
Beratung und Zusammenarbeit wird bei der Stadt Neuburg an der Donau immer groß geschrieben.
Als Ansprechpartner für alle notwendigen Schritte begleiten wir Sie gern durch den manchmal undurchdringlich scheinenden „Behördendschungel“.
Für Baugenehmigung ist die Stadt Neuburg an der Donau selbst zuständig. Ohne unnötige Umwege können wir Ihnen daher in diesem Bereich schnell und zuverlässig weiterhelfen.
In Bezug auf Fördermöglichkeiten oder Beratungen im Bereich der Existenzgründung verweisen gern auf unsere kompetenten Partner, bei welchem Sie in besten Händen sind.
Digitaler Bauantrag
Ab 1. März 2025 bietet die Bauverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau den sogenannten „Digitalen Bauantrag“ an. Mit der neuen bürgerfreundlichen Option können alle abzugebenden Unterlagen jetzt auch online eingereicht werden.
Hier geht es zum digitalen Bauantrag über das BayernPortal
Alle digitalen Formulare im Überblick
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Baubeginn online anzeigen
Beseitigung online anzeigen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Vorbescheid online beantragen
Weitere Informationen
Informationen zum Bauamt
Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie im Internet auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de