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Veranstaltungskalender
Zahlreiche traditionelle aber auch neue Events, Feste, Märkte und Messen finden jedes Jahr in und um Neuburg statt. Sei es die Stadt mit ihren städtischen Veranstaltungen oder auch eine der vielen privaten Kulturorganisation – alle tragen über das ganze Jahr hinweg ihren Teil bei, einen prall gefüllten Veranstaltungskalender den Bürgerinnen und Bürgern präsentieren zu können.
Einen Überblick über die Termin-Vielfalt erhalten Sie in unserem externen Veranstaltungskalender:
Digitaler Bauantrag
Ab 1. März 2025 bietet die Bauverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau den sogenannten „Digitalen Bauantrag“ an. Mit der neuen bürgerfreundlichen Option können alle abzugebenden Unterlagen jetzt auch online eingereicht werden.
Hier geht es zum digitalen Bauantrag über das BayernPortal
Alle digitalen Formulare im Überblick
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Baubeginn online anzeigen
Beseitigung online anzeigen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Vorbescheid online beantragen
Weitere Informationen
Informationen zum Bauamt
Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie im Internet auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de
Agenda 2030
Die Agenda 2030 verbindet zwei ehemals voneinander getrennte globale Prozesse in einem ganzheitlichen Strang: die Armuts- und Entwicklungsagenda der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) und die Agenda 21 ("Rio-Prozess").
Sie umfasst in ihrem Kernstück 17 universelle Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals" .
Damit sollen soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele und deren Verknüpfungen ausgewogen verankert werden. Das weltweit einheitliche Zielsystem gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen.
Mit Beschluss vom 20. November 2018 hat die Stadt Neuburg an der Donau die Resolution der Agenda 2030 unterzeichnet.
Lage und Anbindung
Vivat, crescat, floreat!
Wachsen, Blühen und Gedeihen – die ehemalige Residenzstadt der “Jungen Pfalz” schreibt seit Jahrhunderten erfolgreich Stadtgeschichte. Neuburg an der Donau verfügt über gute Verbindungen – am starken Standort Oberbayern und überall auf der Welt.
Im Zentrum der Großstädte München, Augsburg und Nürnberg gelegen, ist Neuburg Teil der boomenden Region Ingolstadt und der pulsierenden Metropolregion München und profitiert von seinem hervorragend ausgebauten Verkehrsnetz. Straße und Schiene stellen die Anbindung an die zentralen Verkehrsknotenpunkte der nord-südlichen und west-östlichen europäischen Entwicklungsachsen sicher. Sowohl die neuen Märkte Osteuropas als auch Übersee und die europäischen Handelszentren sind auf direktem Wege zu erreichen.
In bester Verbindung
Bahn, Bundesstraßen, Autobahnen sowie München und Augsburg mit ihren Flughäfen in direkter Nachbarschaft garantieren Flexibilität und Erreichbarkeit. Mit seinem Umland steht Neuburg an der Donau in bester Verbindung: regional, in ganz Deutschland und auf dem internationalen Parkett. Städtepartnerschaften mit der südfranzösischen Hafenstadt Sète und dem tschechischen Jeseník sowie Städtefreundschaften mit dem Verbund der “New-castles of the World” schaffen globale Kontakte und Kooperation.
Eine doppelte Funktion erfüllt die B 16 als Verbindungsachse zwischen West und Ost sowie als Zubringer zu den Autobahnen A 8 und A 9. Eine Alternative zur A 9 stellt die B 13 dar. Züge zwischen Donauwörth (Augsburg) und Ingolstadt (München) verkehren im Stundentakt mit direkter ICE-Anbindung. Die Flughäfen München und Augsburg sind mit dem Auto in 45 Minuten zu erreichen.
Neuburger Umwelttage
Die "Neuburger Umwelttage" ist eine Veranstaltung für Neuburger Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Umweltthemen.
Das Angebot wird ergänzt durch den Beratungstag des Vereins Energie-effizient-Einsetzen e. V., Informationen unter: www.e-e-e.eu
16.07. – 24.07.2022
Nachhaltigkeit aktiv leben
12.07.2015
Klimafaktor Mensch – Neuburg aktiv für den Klimaschutz
07.05. / 08.05.2011
„Elektromobilität: Die Antriebstechnologie der Zukunft“
Elektrofahrzeugschau mit Probefahrten (in Verbindung mit Neuburger Autotagen am Donaukai) 18.10. / 19.10.2008 „Klimaschutz“ Energiesparendes Bauen und Sanieren, Ökologie, Passivhaus, Erneuerbare Energien mit Vortrag Gunther Tiersch 30.09. / 01.10.2006 „Bauen – Sanieren – Genießen“ Energiesparen – Ökologisch – Regional mit Schaukochen Alfons Schuhbeck 02.10. / 03.10.2004 „Logisch – ökologisch! Regenerative Energien – Bauökologie“ 12.10. / 13.10.2002 "Lebens-Mittel-Punkt“ Ernährung, Wasser, 10 Jahre Agenda 21 24.03. - 26.03.2000 In Verbindung mit der Bau-Fachmesse auf dem Volksfestplatz 17.09. - 19.09.1993 "Fünf vor Zwölf" Bauen – Auto – Haushalt 09.09. - 15.09.1991 "Fünf vor Zwölf" Rund ums Energiesparen 29.09. - 07.10.1990 Premiere auf der NeubA '90 Energiespartage September 1992 1. Energiespartage September 1994 2. Energiespartage Ausstellung 21.07. - 18.08.1985 Fotoausstellung (Wanderausstellung) in der Markthalle „Grün kaputt – Landschaft und Gärten der Deutschen“ von Dieter Wieland, Peter Bode, Rüdiger Dikso
Elektrofahrzeugschau mit Probefahrten (in Verbindung mit Neuburger Autotagen am Donaukai) 18.10. / 19.10.2008 „Klimaschutz“ Energiesparendes Bauen und Sanieren, Ökologie, Passivhaus, Erneuerbare Energien mit Vortrag Gunther Tiersch 30.09. / 01.10.2006 „Bauen – Sanieren – Genießen“ Energiesparen – Ökologisch – Regional mit Schaukochen Alfons Schuhbeck 02.10. / 03.10.2004 „Logisch – ökologisch! Regenerative Energien – Bauökologie“ 12.10. / 13.10.2002 "Lebens-Mittel-Punkt“ Ernährung, Wasser, 10 Jahre Agenda 21 24.03. - 26.03.2000 In Verbindung mit der Bau-Fachmesse auf dem Volksfestplatz 17.09. - 19.09.1993 "Fünf vor Zwölf" Bauen – Auto – Haushalt 09.09. - 15.09.1991 "Fünf vor Zwölf" Rund ums Energiesparen 29.09. - 07.10.1990 Premiere auf der NeubA '90 Energiespartage September 1992 1. Energiespartage September 1994 2. Energiespartage Ausstellung 21.07. - 18.08.1985 Fotoausstellung (Wanderausstellung) in der Markthalle „Grün kaputt – Landschaft und Gärten der Deutschen“ von Dieter Wieland, Peter Bode, Rüdiger Dikso
Klimabündnis
Die Stadt Neuburg ist Mitglied im Klima-Bündnis, ein europäisches Netzwerk von Städten und Gemeinden, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen.
Mit über 1.700 Mitgliedskommunen aus 26 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweite größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet. Dabei hat sich jede Mitgliedskommune des Klima-Bündnis verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. In Anerkennung des Einflusses unserer Lebensstile auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Welt, verbinden die Mitglieder des Klimabündnisses lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
Weitere Informationen unter http://www.klimabuendnis.org
Ratsprotokolle
Die Entscheidungen des Stadtrates werden seit vielen Jahrhunderten in Protokollbänden festgehalten. Die Themen waren bereits in früheren Zeiten sehr vielfältig: Man findet Schuldenaufnahmen der Einwohner, Vormundschaften für Kinder, Almosenzahlungen und Zwangsversteigerungen, Erbschaftsstreitigkeiten, Verleihung des Bürgerrechts, Bestrafungen wie das Halsgeigetragen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bauangelegenheiten, Bezahlung des städtischen Personals,...
Diese so genannten Ratsprotokolle sind für die Stadt Neuburg nur sehr lückenhaft überliefert. Folgende Jahrgänge können Sie im Stadtarchiv Neuburg einsehen:
1613/14, 1631/32, 1634, 1638-1644, 1655/56, 1660/61, 1664/65, 1680-1682, 1684/85, 1688/89, 1692-1695, 1702/03, 1732-1736, 1740/41, 1743/44, 1758-1762, 1765/66, 1793-1808, 1818-1989.
Zahlreiche Jahrgänge der Ratsprotokolle gelten als verschollen. Sollten Sie Hinweise auf ihren Verbleib haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren - gerne auch anonym. Folgende Jahrgänge fehlen:
Bände vor 1613, 1615-1630, 1633, 1635-1637, 1645-1654, 1657-1659, 1662/63, 1666-1679, 1683, 1686/87, 1690/91, 1696-1701, 1704-1731, 1737-1739, 1742, 1745-1757, 1763/64, 1767-1792, 1809-1817.
Fördermöglichkeiten
Den Kommunen vor Ort ist es aus gesetzlichen Gründen untersagt, direkte Wirtschaftsförderung im Sinne von Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken zu gewähren. Anders sieht es beim Freistaat Bayern aus, der hierfür vielfältige Förderprogramme aufgestellt hat. Oftmals werden hier auch EU-Förderprogramme von den bayerischen Förderstellen ausgegeben.
Kompetente Auskunft und Beratung hierzu kann Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie die zuständige Stelle bei der Regierung von Oberbayern geben.
Zögern Sie nicht, sich umgehend dort zu melden, da die Fördermittel oftmals begrenzt sind oder nur befristet zur Verfügung stehen.
Anbei zeigen wir einen beispielhaften Auszug aus diversen Förderprogrammen:
Regionalförderung für Industrie/Handel/Dienstleistung
Regionalförderung für gewerbliche Fremdenverkehrsprojekte
Digitalbonus Bayern
Bayerisches Technologieförderprogramm plus
Stadtlogo
Modernes Erkennungsmerkmal
Neben dem historischen Wappen verfügt Neuburg an der Donau auch über ein modernes Logo und damit ein Markenzeichen. Als Stadtlogo übernimmt es ähnliche Funktionen wie ein klassisches Produktmarkenzeichen. Es steht zu 100 Prozent für Neuburg an der Donau, dient als Marketinginstrument und klares Erkennungszeichen. Dort, wo das Neuburg-Logo auftaucht, steckt auch die Stadt Neuburg an der Donau drin.
Dargestellt ist die Altstadt-Silhouette, eine Welle angelehnt an die Donau sowie mit dem Wort "Renaissance" neben Neuburg an der Donau auch der Bezug zur reichen Geschichte samt bedeutender Epoche.
Das Logo der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau ist urheberrechtlich geschützt.
Die Verwendung – auch in abgewandelter Form – wird grundsätzlich untersagt.
Die Verwendung – auch in abgewandelter Form – wird grundsätzlich untersagt.
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Stadtkammerrechnung
Alle Einnahmen und Ausgaben der Stadtverwaltung werden seit über 350 Jahren in den so genannten Stadtkammerrechnungen notiert. Auch wenn sich der Begriff sehr trocken anhört, sind diese Bände eine sehr spannende Quelle für zahlreiche Bereiche des damaligen Lebens. Oder wussten Sie, dass 1757 ein asiatischer und ein arabischer Prinz in Neuburg zu Besuch waren? Die Rechnungen berichten vom Verbot der Maskerade an Fasching 1719, von Glückshäfen und von Löschversuchen bei Hausbränden in der Stadt oder auch von der Dienstkleidung der städtischen Angestellten.
Die Stadtkammerrechnungen sind für die Stadt Neuburg nur sehr lückenhaft überliefert. Folgende Jahrgänge können Sie im Stadtarchiv Neuburg einsehen:
1672/73, 1678/79, 1696/97, 1719/20, 1745, 1748, 1751/52, 1755-1757, 1762-1764, 1767/68, 1771, 1774/75, 1777, 1781, 1783, 1785, 1787-1823, 1830-1945 (ab 1916 unter dem Begriff "Stadtkassenrechnung").
Zahlreiche Jahrgänge gelten als verschollen. Sollten Sie Hinweise auf ihren Verbleib haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren - gerne auch anonym. Folgende Jahrgänge fehlen:
Bände vor 1672, 1674-1677, 1680-1695, 1698-1718, 1721-1744, 1746/47, 1749/50, 1753/54, 1758-1761, 1765/66, 1769/70, 1772/73, 1776, 1778-1780, 1782, 1784, 1786, 1824-1829.
Probleme mit dem Internetanbieter
Bei Schwierigkeiten ist Ihr Anbieter der erste Ansprechpartner. Wenden Sie sich also zunächst an das Unternehmen und warten Sie die Antwort ab.
Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Unternehmen nicht klären konnten, kann Ihnen möglicherweise die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur weiterhelfen.
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Förderkulisse Herdenschutz Wolf
Nahwärme
Umweltschutz, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit werden bei der Stadt Neuburg an der Donau bereits seit Jahren groß geschrieben. Dies gilt insbesondere auch bei der sowohl für Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe gleichermaßen wichtigen Energieversorgung.
Durch ein inzwischen ca. 30 km langes Nahwärmenetz der Stadtwerke Neuburg, welche durch die Übernahme von industrieller Abwärme und der Energieproduktion in eigenen Kraftwerken bereits über 355 Gebäude mit über 1.600 Wohnungen mit Wärme versorgen, können jährlich ca. 17.000.000 kg CO2 eingespart werden. Dies entspricht einer Menge von ca. 5,5 Millionen Liter Heizöl pro Jahr bzw. den CO2 Emissionen von ca. 6.400 PKWs pro Jahr.
Der Netzausbau wird laufend fortgeführt. Die abgegebene Wärmemenge wird ebenfalls permanent gesteigert. Möglicherweise ist diese zukunftsorientierte Art der Energieversorgung auch für Ihr Projekt interessant.
Nahwärme der Stadtwerke Neuburg an der Donau
Friedhof- und Bestattungsgebühren
Beerdigungsgebühren
Erdbestattung Erwachsene (ohne Tieferlegung)
1.000 Euro
Tieferlegung bei Erdbestattung
350 Euro
Erdbestattung Kinder
360 Euro
Grundgebühr Trauerfeier (Sarg oder Urne) pauschal
180 Euro
Beisetzung Urne in Erdkammer
300 Euro
Beisetzung Urne in Rabattengrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Erdgrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Nische
300 Euro
Beisetzung im Baumgrab
380 Euro
Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
Verkehr
Zentral im Herzen Bayerns zwischen den Großstädten München, Augsburg und Ingolstadt liegt die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Das gut ausgebaute Schienen- und Straßennetz ist ein Garant für Mobilität, Erreichbarkeit und kurze Transportwege. Gleichzeitig wird die Region an alle wichtigen umliegenden Wirtschaftszentren und Verkehrsknotenpunkte wie München, Ingolstadt, Augsburg, Donauwörth und Nürnberg angeschlossen.
Durch die direkte Anbindung an die Bundesstraße B 16 ist eine regionale Vernetzung im pulsierenden Wirtschaftsraum Südbayern gegeben. Die B 16 ist Verbindungsachse zwischen Ost und West sowie Zubringer zu den Autobahnen A 8 und A 9. Die ICE-Haltestellen Ingolstadt und Donauwörth werden durch den ÖPNV regelmäßig und gut getaktet angebunden.
Flughäfen befinden sich in direkter Nachbarschaft in München, Augsburg und Nürnberg.
Stadtflagge
Neuburg zeigt Flagge
Zu festlichen Gelegenheiten jeder Art schmückt sich Neuburg an der Donau gerne mit Fahnen in der Farbgebung weiß, blau und rot. Seit etwa 1820 sind das die Farben Neuburgs.
Neuburger Energieleitbild
Neuburg auf Kurs – wir schaffen die Energiewende!
Wir wollen Neuburg zu einer europäischen Vorbildgemeinde für intelligente Energienutzung entwickeln.
Wir nehmen diese Herausforderung bewusst an und appellieren an alle Neuburger Bürgerinnen und Bürger und an alle Einrichtungen und Betriebe, aktiv in ihrem beeinflussbaren Bereich das EU-Ziel von 30% CO2-Einsparung bis 2020 umzusetzen.
Dazu werden wir unseren Energieverbrauch ohne Komfortverlust kontinuierlich senken, der Steigerung der Energieeffizienz hohe Priorität einräumen und die Nutzung Erneuerbarer Energien ausbauen. Bis zum Jahr 2020 haben wir uns daher folgende Agenda gegeben:
Altbauten sanieren wir auf ein Zehntel des heutigen Verbrauchs und Neubauten sollen ohne eigene Heizung auskommen.
Gewerbe und Industrie werden ihre Energieeffizienz deutlich steigern; dazu tragen wir mit der energetischen Vernetzung der Gewerbe-, Industrie- und Wohngebiete bei.
Die Abwärme, z.B. von Fabriken oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen wir möglichst vollständig und erzeugen den restlichen Energiebedarf zunehmend regenerativ. Bei der Stadtentwicklung achtet die Stadt auf eine räumliche Verzahnung zwischen wärmeabgebenden Einrichtungen und geeigneten Wärmenutzern.
Mit dem Ziel, Vorzeigekommune zu werden, werden wir unsere eigene Mobilität so verändern, dass dadurch der Schadstoffausstoß um mindestens ein Fünftel gesenkt wird.
Dazu nutzen wir beispielsweise emissionsärmere Verkehrsmittel und Antriebstechniken und erzeugen den Energiebedarf für die Stadtbusse schadstoff- und klimaneutral.
Wir nutzen Flächen zur Energiegewinnung im Einklang mit dem Stadt- und Landschaftsbild sowie der Nahrungsmittelproduktion.
Unsere Handlungsgrundsätze
Wir nehmen die selbst gesteckten Ziele ernst, arbeiten partnerschaftlich unter Beachtung der demokratischen Spielregeln und überprüfen regelmäßig unseren Grad der Zielerreichung.
Wir sensibilisieren und motivieren durch Aufklärung, Anreizsysteme und die Vorbildfunktion der Kommune sowie Vorzeigeobjekte, die den Fortschritt erlebbar machen.
Wir schaffen dadurch ein gemeinschaftliches Bewusstsein und Miteinander, setzen auf die breite Unterstützung des Leitbilds in der Bevölkerung und bei allen Entscheidungsträgern (Stadtrat, Stadtwerke, Verwaltung und Industrie).
30 % CO2-Einsparung bis 2020 durch
Senkung des Energieverbrauchs
Steigerung der Energieeffizienz
Nutzung Erneuerbarer Energien
Marienheim
Der Ort entstand im ersten Drittel des 19. Jahrhundert, als sich evangelisch-reformierter Kolonisten auf dem Geländes eines ehemaligen Eichenwalds ansiedelten, das sie von der ehemaligen bayerischen Kurfürstin Maria Leopoldine erworben hatte. Auf sie geht auch der Name Marienheim zurück.
Der Ort war zu Gemeinde Zell gehörig. Versuche den Status einer eigenständigen Gemeinde zu erlangen, scheiterten. 1848 beurkundete König Maximilian II. die Gründung der Reformierten Kirchengemeinde Marienheim. Die Kirche, das Bauprojekt war mit vielen Schwierigkeiten behaftet, wurde 1857 geweiht. Die Eingemeindung in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erfolgte am 1. Januar 1976.