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Hofgartenfest
Aktuelles
Ehrenbürger
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde gründet auf Art. 16 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Hier heißt es: Die Gemeinden können Persönlichkeiten die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Die Stadt Neuburg an der Donau agiert hier äußerst zurückhaltend, um die hohe Bedeutung der Ehrenbürgerwürde in besonderem Maße zu unterstreichen. So wurden in der Nachkriegszeit erst acht Neuburger Bürger mit der Ehrenbürgerwürde bedacht.
Beratung für Kinder & Jugendliche
Termine und Sitzungen
Die Termine zu den Sitzungen des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse finden Sie hier kompakt und übersichtlich dargestellt. Die öffentlichen Tagesordnungspunkte sind bei den einzelnen Sitzungen hinterlegt. Zu allen öffentlichen Versammlungen der Stadt Neuburg an der Donau (z.B. Bürger- oder Anwohnerversammlungen) sind hier die Einladungen eingestellt.
Wirtschaftsfrühstück der Stadt Neuburg an der Donau
Das Wirtschaftsfrühstück gibt branchenübergreifend den Unternehmern, Händlern, Handwerkern und Dienstleistern Neuburgs die Möglichkeit, sich untereinander und mit der Stadt Neuburg auszutauschen und zu informieren.
Einwohnermeldekartei
Das Einwohnermeldeamt Neuburg hat bereits um 1901 damit angefangen, für alle Bewohner der Stadt eine Meldekartei anzulegen. Bis Mitte der 1980er Jahre wurde sie in Papierform geführt. Seither werden die An- und Abmeldedaten der Neuburger nur noch in elektronischer Form aufbewahrt. Die historische Meldekartei befindet sich heute im Stadtarchiv.
Die Karteikarten aus den Anfangsjahren sind nur sehr spärlich überliefert. Vermutlich spielten damals die Einwohnerakten noch eine große Rolle (vgl. eigenes Kapitel). Ab den 1920er Jahren bietet die Einwohnermeldekartei jedoch einen wahren Fundus an Informationen für Familienforscher:
Namen und Adressen, Geburts-, Heirats- und Sterbedaten, die Eltern und Kinder, vorherige und spätere Wohnorte, der Beruf, manchmal auch Hinweise auf begangene Straftaten, den Militärdienst, Vermieter oder Arbeitgeber.
Gerade wenn man die Daten zu Geburt, Heirat oder Tod nicht kennt, ist die Suche über die Personenstandsunterlagen der Standesämter sehr zeitaufwändig. Über die Einwohnermeldekartei erhält man die Daten oft ohne große Umwege.
In einigen Fällen kann die Einwohnermeldekartei noch nicht eingesehen werden, da noch datenschutzrechtliche Sperrfristen gelten. Wir sehen gerne für Sie nach, ob zu Ihrer Familie Meldekarten vorhanden sind und ob diese bereits eingesehen werden können.
Für die Ortsteile existieren in der Regel auch Einwohnermeldekarteien. Sie beginnen meist erst in den 1920er Jahren und befinden sich ebenfalls im Stadtarchiv Neuburg.
Hier finden Sie ein frühes Beispiel einer Neuburger Meldekarte, die 1913 angelegt wurde: Kathi Lohner zog im Alter von 14 Jahren von ihrem Heimatort Ballersdorf nach Neuburg, um als Kindermädchen bei Familie Wurzer zu arbeiten (für eine größere Ansicht bitte auf die Bilder klicken). Kaufmann Georg Wurzer und seine Frau Franziska hatten vier Kinder und einen Neffen, um die sich Kathi Lohner kümmerte (das wiederum steht im so genannten Einwohnerakt - einer anderen interessanten Quelle im Stadtarchiv Neuburg).
Überschwemmungs-Flächen
Wohnungskartei
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs stieg die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen in kurzer Zeit rasch an. Der Wohnraum wurde immer knapper. Im Herbst 1946 legte die Stadt Neuburg eine Wohnungskartei an. Sie sollte einen genaueren Überblick über die noch vorhandenen Wohnraumkapazitäten ermöglichen. Die Angaben in der Wohnungskartei ermöglichen einen kleinen Einblick in die Wohnverhältnisse der damaligen Zeit:
Jedes Zimmer musste beschrieben werden, vieles spielte hierbei eine Rolle: die Größe des Zimmers, die Art der Beheizung, welche Möbel im Zimmer standen und welche Person den jeweiligen Raum bewohnte. Es wurde genau notiert, ob es ein separates Badezimmer gab, ob die Waschküche gemeinsam mit anderen Familien benutzt wurde oder ob einzelne Personen im Haushalt in der NS-Zeit politisch engagiert waren oder vom NS-Regime verfolgt worden waren.
Die Wohnungskartei wurde noch bis etwa 1996 weitergeführt - in späteren Jahren vor allem in Zusammenhang mit Wohnraumförderung.
Hier sehen Sie als Beispiel die Wohnungskarte für eine Mietswohnung im Gebäude Karlsplatz A 13. Die Wohnung war im Vergleich zu anderen Wohnungen der damaligen Zeit mit 158 Quadratmetern groß. Zwei Familien - insgesamt vier Erwachsene und zwei Kinder - teilten sich die acht Zimmer und die Vorratskammer (für eine größere Ansicht bitte auf die Bilder klicken).
Bürgermedaillenträger
Die Verleihung der Bürgermedaille gründet auf Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie der entsprechenden Satzung der Stadt Neuburg. In letzterer heißt es: Die Stadt Neuburg an der Donau ehrt Bürgerinnen und Bürger sowie ausnahmsweise auch Persönlichkeiten, die nicht das Bürgerrecht der Stadt besitzen, die sich durch hervorragende Leistungen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Kultur, Geistesleben und auf sozialem Gebiet verdient gemacht haben, durch Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Neuburg an der Donau.
Die Bürgermedaille darf zweimal im Jahr vergeben werden. Sie wird durch Beschluss des Stadtrates verliehen. Die Zahl der Preisträger ist auf zwölf Lebende begrenzt.
Wirtschaft
Neuburg = Wirtschaftskraft
Neuburg an der Donau ist weithin bekannt als Renaissance- und Kulturstadt, die ihren Bürgern und Gästen hohe Aufenthaltqualität und Freizeitwert bietet. Einhergehend mit einem steten Bevölkerungszuwachs bedarf es auch einem "Mehr " an Infrastruktur. Bauland, Verkehrswege, Betreuungs- und Schulangeboten.
All diese Leistungen sind nur möglich, wenn auch die Einnahmeseite stabil vorhanden ist. Deshalb ist es dauerhafte Pflicht und Aufgabe, den Wirtschaftsstandort zu pflegen und damit beste Voraussetzungen für eine dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg zu legen.
Gewerbekartei
Um 1927 begann die Stadtverwaltung Neuburg damit, eine Gewerbekartei anzulegen. Aus dieser Zeit haben sich nur sehr wenige Karten erhalten. Ein Großteil des Bestandes setzt erst ab Ende des Zweiten Weltkrieges um 1945 ein. Die Kartei wurde bis etwa Mitte der 1990er Jahre in Papierform weitergeführt und befindet sich heute im Stadtarchiv.
Die Kartei gibt einen sehr umfangreichen Einblick in die Vielfalt des Neuburger Geschäftslebens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Neben den Lebensdaten des Geschäftsführers wurden darin die Geschäftsadresse und die angebotenen Produkte verzeichnet.
Die erste Gewerbekarte des Fotoateliers Sayle aus den 1920er Jahren war noch recht einfach gehalten: Julius Sayle (geboren 1895 in Neuburg) vertrieb zunächst Spirituosen - er schank Branntwein aus. Zeitgleich war er Fischer. Im Jahr 1927 meldete er sein Fotoatelier mit Fotohandlung an. Das Fotogeschäft lag in der Schrannenstraße C 57 und bestand bis 2000.
WLAN Neuburg
Freies Internet an fünf Plätzen
Es ist ein Service für alle Bürger, Kunden und Gäste Neuburgs und damit ein echter Gewinn für die Stadt – das seit 2014 bestehende Neuburg-WLAN. An insgesamt fünf innerstädtischen Plätzen wurde im Kooperation mit dem Stadtmarketing Neuburg an der Donau e. V. ein öffentliches WLAN-Netz eingerichtet. Der Internet-Service ist mit 24 Stunden durchgehender Nutzungszeit ein echter Gewinn für Neuburg.
Parkscheine per Smartphone
Parkscheine bargeldlos und bequem per Handy lösen
Autofahrer in Neuburg können ihre Parkscheine auf allen kostenpflichtigen oberirdischen Parkflächen und in den städtischen Tiefgaragen mit dem Smartphone lösen. Die kostenlose Parkster App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store erhältlich.
Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Sensible Kontodaten müssen in der App nicht hinterlegt werden. Der Autofahrer erhält von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.
So funktioniert das Smartphone-Parken mit Parkster bei Erstnutzung
1. App herunterladen und einmalig registrieren.
2. Parkplatz in der App auswählen.
3. Gewünschte Parkdauer einstellen.
4. Auf „Auto auswählen und parken“ tippen, Kennzeichen eingeben und Parkvorgang starten.
Weitere Informationen unter: https://www.parkster.com/de/how-it-works/
Einmal installiert, kann der Autofahrer die App nicht nur in Neuburg, sondern auf jedem Parkster-Parkplatz in ganz Deutschland nutzen.
Trauungstermine
Trauungen sind beim Standesamt Neuburg an der Donau von Montag bis Donnerstag, vormittags und nachmittags, freitags bis 11:30 Uhr sowie an ausgewählten Samstagen von 10 bis 14 Uhr möglich.
Sie können sich bereits weit vor der offiziellen Anmeldung der Eheschließung Ihren Termin für Ihre standesamtliche Trauung vormerken lassen. Terminreservierungen werden derzeit für Trauungen im Jahr 2026 und im Jahr 2027 entgegengenommen. Die offizielle Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich.
Wir möchten die bestmögliche Beratung für Ihre Trauung. Aus diesem Grund bieten wir derzeit keine Online-Terminreservierung für Trauungstermine an. Gerne können Sie aber telefonisch Ihren Eheschließungstermin reservieren. Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erst bei der Anmeldung der Eheschließung - frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin - erforderlich. Falls Sie dennoch einen persönlichen Beratungstermin wünschen, können Sie diesen jederzeit online über unsere Homepage vereinbaren.
» Beratungstermin vereinbaren «
Rund ums Grab
Grabmalvorschriften | Grabmalgenehmigungen
Die jeweiligen Vorschriften sind in der Friedhofsatzung § 19 ff. festgelegt.
Das Aufstellen der Grabmale darf nur durch einen Fachbetrieb (Steinmetz) ausgeführt werden. Der jeweilige Steinmetz hat vorher einen entsprechenden Antrag mit Plan bei der Stadt Neuburg a.d. Donau, Sachgebiet 285, einzureichen und genehmigen zu lassen. Entsprechende Auskünfte und Vordrucke erhalten sie beim Sachgebiet 285. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt 2 % vom Grabmalanschaffungspreis. Der Grabeigentümer erhält hierüber einen entsprechenden Bescheid. (Einen Antrag hierzu finden Sie unter dem Text.)
Ruhefristen
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtpunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen für
Erdbestattungen (Sargbestattungen)
Erwachsene: 15 Jahre
Kinder bis 12 Jahre: 8 Jahre
Urnenbestattungen: 10 Jahre
Grünabfälle
Für Grünabfälle und Reststoffe (Kerzenhüllen, Pflanztöpfe, usw.) stehen an den zahlreichen Abfallplätzen getrennte Behälter zur Verfügung
Alles verrottbare Grüngut aus der Grabbepflanzung usw. kommt in die großen Gitterboxen;
sonst. Reststoffe, wie Kerzenhüllen, Blumentöpfe und Verpackungsmaterial gehört in die Abfallständer (Sackständer)
Die Angehörigen können Trauerkränze und –gestecke bei den Abfallplätzen ablegen. Von dort erfolgt der Abtransport und die Entsorgung durch das Friedhofspersonal. Je Kranz oder Gesteck werden 7 Euro (Selbstkostenpreis) mit den Beerdigungsgebühren erhoben.
Für Ihre Mithilfe bei der Abfalltrennung dürfen wir uns bedanken.
Historie
Gründung des Seniorenbeirats
Schon in den 1990er Jahren konnte man erkennen, dass der demografische Wandel in unserem Land nicht mehr aufzuhalten ist und die Bevölkerung zunehmend älter wird. Kurz nach der Jahrtausendwende hat man sich deshalb auch in Neuburg mit der Thematik beschäftigt und erste Überlegungen zur Einrichtung eines Seniorenbeirats angestellt.
Überparteiliche Arbeitsgruppen diskutierten 2002 über die Rechtsform eines Seniorenbeirats, entwarfen eine Satzung sowie eine tragfähige Geschäftsordnung. Ende des Jahres fiel dann schon der einstimmige Beschluss des Stadtrates und so konnte am 16. Januar 2003 die konstituierende Sitzung mit Wahl der Vorstandschaft stattfinden.
Seither sind über über 20 Jahre vergangen und in diesen zwei Dekaden hat die starke Interessensvertretung sehr viel erreicht. Echte und spürbare Verbesseserungen im Alltagsleben sowie unzählige Erinnerungen an gemeinsame und Erlebnisse sind die Ergebnisse des ehrenamtlichen Einsatzes.
Auf einen Nenner gebrachte: Aus den mutigen Anfängen ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte erwachsen.
Auf einen Nenner gebrachte: Aus den mutigen Anfängen ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte erwachsen.
Bürgerversammlung 2021
Vielen Dank für die Teilnahme an der digitalen Bürgerversammlung 2021.
Ämter & Sachgebiete
Die Stadtverwaltung in Neuburg an der Donau ist in Ämter, Sachgebiete, Betriebe und Referate unterteilt. Den genauen Aufbau der Neuburger Verwaltung zeigt Ihnen das Organigramm.
In bestimmten Fachbereichen des Ordnungs-, Standes- und Einwohnermeldeamtes besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Nutzen Sie unsere schnelle, unkomplizierte Terminreservierung.
TERMINVEREINBARUNG
Stadtwerke
Die Stadtwerke sind die Herzkammer der Stadt und betreuen die Lebensadern Neuburgs. So kurz und knapp kann man die Versorgungsleistungen des städtishen Eigenbetriebs zusammenfassen. Strom, Gas, Wasser und Nahwärme gibt es nachhaltig, günstig und nichtzuletzt auch bei bestem Service - rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.
Auch das umfassende Stadtbus-Angebot mit seinen fünf Linien sowie die beiden Schwimmbäder mit Parkbad und Brandlbad werden von den Stadtwerken betreut. Parken leicht gemacht heißt es bei den Stadtwerke-Themen Tiefgaragen und Parkdeck am Hofgarten.
Seit 1961 sind die Stadtwerke Neuburg ein unverzichtbarer Teil der Stadtgemeinschaft - werden auch Sie Teil und profitieren von den Vorteilen.