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Kommunalstatistik
PDF-Dateien der Kommunalstatistik des Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung über die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Quelle: © Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München.
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
Hinweis: Die Ausgabe "Statistik kommunal 2016" konnte aus produktionstechnischen Gründen leider nicht erstellt werden.
Weitere städtische Angebote
So breit gefächert wie die Aufgabengebiete sind auch die Angebote der Stadt Neuburg. Wir sind als Dienstleister gerne für Sie da.
Wahlschein beantragen
Hundesteuer
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Hält der Eigentümer den Hund nicht selbst, so haftet er für die Hundesteuer neben dem Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei Monate, entfällt die Steuerpflicht.
Fälligkeit: 1. April eines jeden Jahres
Anmeldepflicht
Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen. Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim Steueramt anmelden.
Abmeldepflicht
Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet, ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt unverzüglich angemeldet werden. Über Weggabe oder Tötung sind Nachweise vorzulegen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Weitere Informationen unter Steuern und Abgaben » Hundesteuer
Online-Antrag
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Neuburger Stadtradeln
Flächennutzungsplan
Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Dieser Dienst ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet Bauleitplanung.
Fischmarkt
Das Fischergasslerfest kennt heutzutage so gut wie jeder in Neuburg. Doch wussten Sie, dass Neuburg auch einen Fischmarkt hatte? Er fand um 1855 immer freitags und an kirchlichen Fasttagen von 7 bis 9 Uhr vormittags zwischen Schlagbrückchen und Donaulände statt.
Verkauft wurden frische und geräucherte Fische, Krebse und Frösche. Heringe und Stockfische waren auf dem Fischmarkt nicht zu bekommen. Man wollte den Handelsleuten keine Konkurrenz machen, die in der Stadt ein Geschäft betrieben und solche Produkte dort verkauften.
Lebende Fische kamen auf dem Fischmarkt ungeprüft in den Verkauf. Tote Fische mussten erst eine Qualitätsprüfung durch einen Sachverständigen über sich ergehen lassen. Die Kundschaft durfte mit dem Fischhändler vereinbaren, dass die Fische nach Hause geliefert werden. Wenn der Fischhändler dann mit den Fischen zum Haus des Kunden unterwegs war, musste er schriftlich nachweisen können, dass er zu dieser Lieferung beauftragt worden war. Hintergrund: Das Hausieren mit Fischen war verboten.
In der Fischmarktordnung wurde genau geregelt, in welchen Monaten bestimmte Fischgattungen nicht in den Verkauf gegeben werden durften, da sie sich in der Laichzeit befanden. Die Vielfalt der erwähnten (und vermutlich in Neuburg auch angebotenen) Tiere war aus heutiger Sicht ein Paradies für Liebhaber des aquatischen Genusses:
Aal, Äsche, „Alent“, Barbe, Barsch, Brachse, Döbel, „Elrig“ und/oder „Elringe“, Flussneunauge („Flußbricke“), Forelle, Giebel, Gründling („Grundling“), Hecht, Huchen („Rotfisch“), Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Kaulquappe, Quappe („Aalraupe, Rutte“), Renke („Renge“), „Richling“, Rotauge („Plötze“), Rotfeder, „Schleiche“, Schmerle, Schneider, Wels („Wolle“) und Zander („Ainuel“, „Schill“).
Quellen:
Fischmarktordnung abgedruckt im Neuburger Wochenblatt vom 07.04.1855; Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 Nr. 2221 „Generalia Vieh-, Wochen-, Fisch- und Holzmärkte, Torfstechereien, Kaufpreise“ (1832 – 1876); Fotosammlung Sayle Nr. 27322 (Schlagbrückchen um 1900).
Elias Holl
So mancher Bewohner der oberen Stadt dürfte um 1600 abends mit einem mulmigen Gefühl ins Bett gegangen sein. Der Blick aus dem Fenster ließ ahnen, was da auf die Neuburger vielleicht bald zukommen könnte: Der Kirchturm von Sankt Peter neigte sich immer bedrohlicher Richtung Straße.
Als 1602 am anderen Ende der oberen Stadt der Kirchturm der Hofkirche einstürzte und das Rathaus unter sich begrub, dürfte das die Stimmung in der Bevölkerung nicht zum Besseren gewandt haben.
Der Augsburger Baumeister Elias Holl – Schöpfer des Augsburger Rathauses und Mitgestalter der Willibaldsburg in Eichstätt – wurde zu Rate gezogen. Er empfahl 1605 dringend, den Turm von Sankt Peter abzureißen und neu aufzubauen. Elias Holl warnte vor den Gefahren, die beim Glockenläuten, bei Sturm oder starkem Donner vom Turm ausgingen.
Er zeichnete einen Plan des Turmes. Darauf schön zu sehen: der verzweifelte Versuch, den Turm mit Hilfe einer Holzspange und mit Seilen am Kirchendach zu verankern, um das weitere Absinken zu verhindern. Das war 1605.
Sie ahnen es vielleicht bereits: Bürokratie kann sich hinziehen. Erst 1641 entschlossen sich die Verantwortlichen, den Turm zu reparieren. Ein Neubau war zu teuer und aufwändig.
Während dieser Arbeiten stürzte der Turm im Mai 1641 ein und beschädigte das Kirchenschiff schwer: Der schiefe Turm von Neuburg war Geschichte.
Das Baugutachten von Elias Holl und die dazugehörige Zeichnung haben sich im Stadtarchiv bis in unsere Tage erhalten. Sie waren im Sommer 2023 im Maximilianmuseum Augsburg zu sehen und sind im Internet als digitale Sonderausstellung auch weiterhin zu besuchen.
Übrigens gab Elias Holl im März 1616 noch einmal ein kurzes Gastspiel in Neuburg: Die Bastei, die zur Stadtverteidigung diente, war baufällig geworden. Elias Holl und andere Baumeister legten dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm Gutachten vor und gaben darin Ratschläge, wie man die Schäden an der Verteidigungsanlage beheben könne. 1968 wurde ein Teilstück des Schanzweges in „Elias-Holl-Schanze“ umbenannt und erinnert somit noch heute an den Augsburger Baumeister.
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl bzw. Bevölkerungsstatistik der Stadt Neuburg an der Donau.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Ortsrecht
Das Neuburger Stadtrecht ist eine Sammlung der vom Stadtrat der Großen Kreisstadt erlassenen Verordnungen und Satzungen. Die ortsrechtlichen Vorschriften regeln das Zusammenleben und geben klare Hinweise zu Verhaltensregeln. Zusätzlich sind hier die Bebauungspläne für das gesamte Stadtgebiet einsehbar. Und schließlich wird auch noch der Flächennutzungsplan, als die Grundlage des städteplanerischen Handelns in Neuburg, zur Ansicht bereitgestellt.
Veranstaltungskalender
Zahlreiche traditionelle aber auch neue Events, Feste, Märkte und Messen finden jedes Jahr in und um Neuburg statt. Sei es die Stadt mit ihren städtischen Veranstaltungen oder auch eine der vielen privaten Kulturorganisation – alle tragen über das ganze Jahr hinweg ihren Teil bei, einen prall gefüllten Veranstaltungskalender den Bürgerinnen und Bürgern präsentieren zu können.
Einen Überblick über die Termin-Vielfalt erhalten Sie in unserem externen Veranstaltungskalender:
Digitaler Bauantrag
Ab 1. März 2025 bietet die Bauverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau den sogenannten „Digitalen Bauantrag“ an. Mit der neuen bürgerfreundlichen Option können alle abzugebenden Unterlagen jetzt auch online eingereicht werden.
Hier geht es zum digitalen Bauantrag über das BayernPortal
Alle digitalen Formulare im Überblick
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Baubeginn online anzeigen
Beseitigung online anzeigen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Vorbescheid online beantragen
Weitere Informationen
Informationen zum Bauamt
Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie im Internet auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de
Lage und Anbindung
Vivat, crescat, floreat!
Wachsen, Blühen und Gedeihen – die ehemalige Residenzstadt der “Jungen Pfalz” schreibt seit Jahrhunderten erfolgreich Stadtgeschichte. Neuburg an der Donau verfügt über gute Verbindungen – am starken Standort Oberbayern und überall auf der Welt.
Im Zentrum der Großstädte München, Augsburg und Nürnberg gelegen, ist Neuburg Teil der boomenden Region Ingolstadt und der pulsierenden Metropolregion München und profitiert von seinem hervorragend ausgebauten Verkehrsnetz. Straße und Schiene stellen die Anbindung an die zentralen Verkehrsknotenpunkte der nord-südlichen und west-östlichen europäischen Entwicklungsachsen sicher. Sowohl die neuen Märkte Osteuropas als auch Übersee und die europäischen Handelszentren sind auf direktem Wege zu erreichen.
In bester Verbindung
Bahn, Bundesstraßen, Autobahnen sowie München und Augsburg mit ihren Flughäfen in direkter Nachbarschaft garantieren Flexibilität und Erreichbarkeit. Mit seinem Umland steht Neuburg an der Donau in bester Verbindung: regional, in ganz Deutschland und auf dem internationalen Parkett. Städtepartnerschaften mit der südfranzösischen Hafenstadt Sète und dem tschechischen Jeseník sowie Städtefreundschaften mit dem Verbund der “New-castles of the World” schaffen globale Kontakte und Kooperation.
Eine doppelte Funktion erfüllt die B 16 als Verbindungsachse zwischen West und Ost sowie als Zubringer zu den Autobahnen A 8 und A 9. Eine Alternative zur A 9 stellt die B 13 dar. Züge zwischen Donauwörth (Augsburg) und Ingolstadt (München) verkehren im Stundentakt mit direkter ICE-Anbindung. Die Flughäfen München und Augsburg sind mit dem Auto in 45 Minuten zu erreichen.
Neuburger Umwelttage
Die "Neuburger Umwelttage" ist eine Veranstaltung für Neuburger Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Umweltthemen.
Das Angebot wird ergänzt durch den Beratungstag des Vereins Energie-effizient-Einsetzen e. V., Informationen unter: www.e-e-e.eu
16.07. – 24.07.2022
Nachhaltigkeit aktiv leben
12.07.2015
Klimafaktor Mensch – Neuburg aktiv für den Klimaschutz
07.05. / 08.05.2011
„Elektromobilität: Die Antriebstechnologie der Zukunft“
Elektrofahrzeugschau mit Probefahrten (in Verbindung mit Neuburger Autotagen am Donaukai) 18.10. / 19.10.2008 „Klimaschutz“ Energiesparendes Bauen und Sanieren, Ökologie, Passivhaus, Erneuerbare Energien mit Vortrag Gunther Tiersch 30.09. / 01.10.2006 „Bauen – Sanieren – Genießen“ Energiesparen – Ökologisch – Regional mit Schaukochen Alfons Schuhbeck 02.10. / 03.10.2004 „Logisch – ökologisch! Regenerative Energien – Bauökologie“ 12.10. / 13.10.2002 "Lebens-Mittel-Punkt“ Ernährung, Wasser, 10 Jahre Agenda 21 24.03. - 26.03.2000 In Verbindung mit der Bau-Fachmesse auf dem Volksfestplatz 17.09. - 19.09.1993 "Fünf vor Zwölf" Bauen – Auto – Haushalt 09.09. - 15.09.1991 "Fünf vor Zwölf" Rund ums Energiesparen 29.09. - 07.10.1990 Premiere auf der NeubA '90 Energiespartage September 1992 1. Energiespartage September 1994 2. Energiespartage Ausstellung 21.07. - 18.08.1985 Fotoausstellung (Wanderausstellung) in der Markthalle „Grün kaputt – Landschaft und Gärten der Deutschen“ von Dieter Wieland, Peter Bode, Rüdiger Dikso
Elektrofahrzeugschau mit Probefahrten (in Verbindung mit Neuburger Autotagen am Donaukai) 18.10. / 19.10.2008 „Klimaschutz“ Energiesparendes Bauen und Sanieren, Ökologie, Passivhaus, Erneuerbare Energien mit Vortrag Gunther Tiersch 30.09. / 01.10.2006 „Bauen – Sanieren – Genießen“ Energiesparen – Ökologisch – Regional mit Schaukochen Alfons Schuhbeck 02.10. / 03.10.2004 „Logisch – ökologisch! Regenerative Energien – Bauökologie“ 12.10. / 13.10.2002 "Lebens-Mittel-Punkt“ Ernährung, Wasser, 10 Jahre Agenda 21 24.03. - 26.03.2000 In Verbindung mit der Bau-Fachmesse auf dem Volksfestplatz 17.09. - 19.09.1993 "Fünf vor Zwölf" Bauen – Auto – Haushalt 09.09. - 15.09.1991 "Fünf vor Zwölf" Rund ums Energiesparen 29.09. - 07.10.1990 Premiere auf der NeubA '90 Energiespartage September 1992 1. Energiespartage September 1994 2. Energiespartage Ausstellung 21.07. - 18.08.1985 Fotoausstellung (Wanderausstellung) in der Markthalle „Grün kaputt – Landschaft und Gärten der Deutschen“ von Dieter Wieland, Peter Bode, Rüdiger Dikso
Fördermöglichkeiten
Den Kommunen vor Ort ist es aus gesetzlichen Gründen untersagt, direkte Wirtschaftsförderung im Sinne von Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken zu gewähren. Anders sieht es beim Freistaat Bayern aus, der hierfür vielfältige Förderprogramme aufgestellt hat. Oftmals werden hier auch EU-Förderprogramme von den bayerischen Förderstellen ausgegeben.
Kompetente Auskunft und Beratung hierzu kann Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie die zuständige Stelle bei der Regierung von Oberbayern geben.
Zögern Sie nicht, sich umgehend dort zu melden, da die Fördermittel oftmals begrenzt sind oder nur befristet zur Verfügung stehen.
Anbei zeigen wir einen beispielhaften Auszug aus diversen Förderprogrammen:
Regionalförderung für Industrie/Handel/Dienstleistung
Regionalförderung für gewerbliche Fremdenverkehrsprojekte
Digitalbonus Bayern
Bayerisches Technologieförderprogramm plus
Klimabündnis
Die Stadt Neuburg ist Mitglied im Klima-Bündnis, ein europäisches Netzwerk von Städten und Gemeinden, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen.
Mit über 1.700 Mitgliedskommunen aus 26 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweite größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet. Dabei hat sich jede Mitgliedskommune des Klima-Bündnis verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. In Anerkennung des Einflusses unserer Lebensstile auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Welt, verbinden die Mitglieder des Klimabündnisses lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
Weitere Informationen unter http://www.klimabuendnis.org
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Existenzgruendung
Existenzgründungen steht die Stadt Neuburg an der Donau äußerst aufgeschlossen gegenüber.
Gern ist die städtische Wirtschaftsförderung bereit, hier unterstützend zu wirken.
Eine zündende Idee, fundiertes Fachwissen und Begeisterung sind die Basis für jedes neue Unternehmen. Damit diesem ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg beschert ist, sind jedoch darüber hinaus noch viele harte und weiche Faktoren zu berücksichtigen. Da kein Gründer bereits alles wissen kann, ist eine fundierte Beratung für Existenzgründer ein wesentliches Standbein der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Zur konkreten Beratung verweisen wir Sie gern an die Kollegen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, wo regelmäßig Gründerberatungen in Kooperation z. B. mit der IHK stattfinden. Zögern Sie nicht, hier entsprechende Beratungsangebote anzunehmen.
Eine zündende Idee, fundiertes Fachwissen und Begeisterung sind die Basis für jedes neue Unternehmen. Damit diesem ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg beschert ist, sind jedoch darüber hinaus noch viele harte und weiche Faktoren zu berücksichtigen. Da kein Gründer bereits alles wissen kann, ist eine fundierte Beratung für Existenzgründer ein wesentliches Standbein der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Zur konkreten Beratung verweisen wir Sie gern an die Kollegen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, wo regelmäßig Gründerberatungen in Kooperation z. B. mit der IHK stattfinden. Zögern Sie nicht, hier entsprechende Beratungsangebote anzunehmen.
Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.
Distanzierung
Der Stadtrat verlieh Paul Winter im Juli 1955 die Ehrenbürgerwürde. Grundlage dieser Entscheidung war Paul Winters wissenschaftliche Forschungsarbeit zur Neuburger Musikgeschichte und sein musikalisches Engagement im Rahmen der 450-Jahr-Feier des Fürstentums Pfalz-Neuburg. Als Komponist und Musikwissenschaftler schuf er zahlreiche Werke, die zu seiner Zeit weit über Neuburg hinaus Beachtung fanden. Die Melodie des Steckenreitertanzes, der fester Bestandteil des Neuburger Schlossfestes ist, geht in ihrer Urfassung auf Paul Winter zurück.
Neue Forschungen in den Jahren 2016 bis 2023 führten zu dem Schluss, dass Leben und Wirken Paul Winters kritisch hinterfragt werden müssen. Paul Winters zweifelhafte Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus als Generalleutnant und Abteilungsleiter im Oberkommando der Wehrmacht in Berlin lässt vermuten, dass er stärker als bisher bekannt in den Machtapparat des NS-Regimes verstrickt war. Dies kann anhand der überlieferten Akten jedoch nicht mehr abschließend geklärt werden. Aus diesem Grunde entschied der Neuburger Stadtrat 2024, sich von der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Paul Winter zu distanzieren und ihn nicht mehr als Vorbild für die Gesellschaft zu präsentieren.