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Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises der Stadt Neuburg an der Donau
Weihnachtsmarkt
Bildergalerie
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Datenschutzerklärung
Satzungen, Verordnungen und Richtlinien
Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Die Satzungen, Verordnungen und Richtlinien der Stadt Neuburg an der Donau stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Videobotschaft - Corona Archiv 2020
Wahlen
Städtische Turnhallen
Jeseník (Freiwaldau)
Daten & Fakten
Partnerstadt seit:
9. Juni 2000
Entfernung zwischen Neuburg und Jeseník:
rund 620 km
Einwohnerzahl Jesenik:
ca. 10.500
Behinderung und Inklusion
Menschen mit Behinderung
Eine der vordringlichen Aufgaben der Neuburger Stadtverwaltung ist es, alle Menschen der Stadtgemeinschaft teilhaben zu lassen und niemanden auszuschließen. Menschen mit Behinderung sollen möglichst selbstständig ihren Alltag gestalten und am öffentlichen Leben teilnehmen. So ist die Stadtverwaltung in ihren publikumsintensiven Ämtern barrierefrei erreichbar und betreibt und unterstützt Einrichtungen sowie Initiativen, die Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität ermöglichen. Hier finden Sie eine Angebotsübersicht und Hilfestellungen.
Stadtarchiv
Über 20.000 Akten, 130.000 Fotografien, Pläne, Zeichnungen und vieles mehr von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis heute: Das Stadtarchiv hilft Ihnen sehr gerne, wenn Sie die Geschichte Ihrer Familie, eines Gebäudes oder eines Vereines erforschen möchten. Tauchen Sie ein in die Geschichte unserer Stadt und ihrer Ortsteile und helfen Sie mit, die Vergangenheit wieder lebendig werden zu lassen.
Zweite Donaubrücke
FAQs E-Fahrzeuge
Seit dem 1. April 2025 dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Die in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen (FAQs) werden im Folgenden beantwortet.
Stadtentwicklung
Wie entwickelt sich Neuburg weiter? Erhalten Sie Einblick in aktuelle und mögliche Zukunftsprojekte der Stadt Neuburg an der Donau durch aktuelle Konzepte, Umfrageergebnisse und Programme:
Parken in Neuburg
In Neuburg an der Donau gibt es eine Vielzahl von innerstädtischen und zentrumsnahen Park- und Stellflächen. Fünf größere Parkmöglichkeiten sind in einem gut ausgeschilderten Parkleitsystem erfasst. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Parkflächen und schließlich über 450 Kurzzeit-Stellplätze in der zentralen Innenstadt.
Raumanfrage Bürgerhaus
In den Stadtteilen Ostend und Schwalbanger in Neuburg betreibt die Stadt zwei Bürgerhäuser, die nicht nur als zentrale Treffpunkte für alle Generationen und Kulturen dienen, sondern auch als vielseitige Veranstaltungs- und Mieträume zur Verfügung stehen. Die Multifunktionsgebäude fördern den Austausch, das gesellige Miteinander und bieten ein breites Spektrum an Aktivitäten.
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister