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Herrenwörth
Der Name des jüngsten der Neuburger Stadtteile rührt von einem Flurstück her, das zum Hofgestüt Rohrenfeld gehörte. Das landwirtschaftlich genutzte Areal diente später dem 15. Infanterie-Regiment als Exerzierplatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Weidegrund verwendet, wies die Stadt Neuburg a. d. Donau in den 1950er Jahren Baugrundstücke für heimatvertriebene Landwirte aus. Heute dominiert Wohnbebauung. Im Jahr 2008 lebten 640 Einwohner in Herrenwörth. Zwischen 1985 und 1990 entstand in unmittelbarer Nachbarschaft der Siedlung die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth.
Bürger-Energie-Genossenschaft ND-SOB-AIC-EI
Die Stadt Neuburg ist seit 2013 Mitglied der Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt. Die Bürger-Energie-Genossenschaft investiert in Projekte nachhaltiger Energieversorgung in der Region 10. Als Mitglied der Genossenschaft setzt sich die Stadt Neuburg für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region ein.
Weitere Informationen unter http://www.buergerenergie.bayern
Zell
Der Ort ist als zum Königshof Neuburg gehörige Randsiedlung des Donaumooses wohl im 8./9. Jh. entstanden. Durch Schenkung Kaiser Heinrichs II. gelangte er 1007 an das Benediktinerinnenkloster in Neuburg und verblieb dort als eigene Hofmark bis zu dessen Auflösung 1552. Später war Zell zum Jesuitenkolleg, dann zur Mateserballei gehörig. Der Turm der Pfarrkirche wurde Ende des 15. Jh. erbaut, Schiff und Chor stammen aus dem 18.Jh.
Nach der Gemeindereorganisation von 1808 zählten Rödenhof, Maxweiler, Rohrenfeld, Rothheim, die Bürgerschwaige, sowie der englische Garten, Schloss Grünau und die Längenmühle zur Gemeinde Zell; später auch Heinrichsheim und Marienheim. Ein Teil dieser Orte wurde später umgegliedert oder zur selbständigen Gemeinde. Seit 1. Januar 1976 ist Zell Stadtteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Im Rahmen des Aufrüstungsprogramms des NS-Regimes entstand ab 1936 in unmittelbarer Nähe der Ortschaft ein Flugplatz (später auch mit Rüstungsproduktionsstätte der Messerschmitt-Werke), der v.a. in den letzten Monaten vor Kriegsende von Alliierten Verbänden angegriffen wurde.
Mit der Errichtung des Nato-Flugplatzes erfolgte in den 1960er Jahren die Ab- bzw. Umsiedlung eines Teils der Ortschaft und die Anlage des Naherholungsgebietes „Zeller Weiher“.
Gietlhausen
Der Name - Gietlholz, später Gietlhausen - geht auf den Neuburger Landschaftsrat Gietl zurück, der seine Besitzungen 1807 an die ehem. Bayerische Kurfürstin Maria Leopoldine veräußerte. Die Ansiedlung der (überwiegend) protestantischen Kolonisten, im Zusammenhang mit der Kultivierung des Donaumooses zu sehen, erfolgte in Form eines Straßendorfes. 1854 umfasste der Ort, der zur Gemeinde Ried gehörig war, 20 Häuser. Gietlhausen wurde am 1. Januar 1976 zusammen mit Ried Ortsteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Maxweiler
Der Ort wurde zu Beginn des 19. Jh. im Rahmen des Siedlungsprogramms des Kurfürsten Maximilian IV. Joseph zur Ansiedlung pfälzischer Mennonitenfamilien gegründet, der Ortsname ist auf den Gründer zurückzuführen. Neben finanzieller Unterstützung durch herrschaftliche Behörden und kommunale und kirchliche Einrichtungen, erhielten sie Abgabenfreiheit auf 10 Jahre. Zunächst zur Gemeinde Zell gehörig, erfolgte Mitte des 19. Jh. die Umgemeindung in das näher gelegene Bruck. Ursprünglich durch landwirtschaftliche Anwesen geprägt, dominiert heute Wohnbebauung den Ort. Maxweiler wurde mit Bruck zum 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Nachhaltige Entwicklung
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen aller Menschen kann nur gelingen, wenn sie mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage (= nachhaltige Entwicklung) in Einklang gebracht wird. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sucht den Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen, ohne dabei die globale Verantwortung und die Vorsorge für nachfolgende Generationen aus den Augen zu verlieren.
Soziales
Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens: Übereinstimmende Meinung über Grundwerte, gesunde Lebensbedingungen und Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Menschen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökonomie
Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftssystems: Ökonomie mit weniger Umweltverbrauch. Stützung auf menschliche Arbeit und erneuerbare Ressourcen statt auf Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökologie
Ökologische Zukunftsfähigkeit: Erhaltung der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie die Sicherung der Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen und der Tier- und Pflanzenwelt für alle Zukunft zu sichern. Der Verbrauch von erneuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen darf nicht höher sein als die Neubildungsrate. Fossile Ressourcen dürfen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch erneuerbare Ressourcen ersetzt werden. Die Emission von Schadstoffen darf nicht größer sein als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.
Aktion Saubere Landschaft
Bei der Aktion „Saubere Landschaft“ sammeln im Frühjahr eines jeden Jahres Neuburger Vereine und Schulen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung oder Brotzeit im ganzen Stadtgebiet Müll - an Straßenrändern, auf Spielplätzen, in öffentlichen Anlagen, in den Wäldern, auf Spazierwegen und an Seen.
Die Aktion „Saubere Landschaft“ ist seit vielen Jahren etabliert und schon lange ein von Erfolg gekrönter Selbstläufer. Die Aktion ist ein Gewinn für Natur, Umwelt und Aufenthaltsqualität in Neuburg. Zugleich wird durch die Aktion das Umweltbewusstsein der beteiligten Kinder und Jugendlichen gefördert.
Hessellohe
Erstmals erwähnt wird der Ort im Pappenheimer Urbar von 1214. Funde weisen auf eine frühe Besiedlung hin. Dominantes Bauwerk im Ort ist das Schlösschen, entstanden im 14. Jh. und im 19. Jh. Landsitz des Johann Baptist Freiherr von Flachslanden, Geheimer Rat und Großballi. Nach dessen Tod folgten mehrfache Besitzerwechsel und Umbauten. Durch einen Brand 1998 erheblich zerstört, wurde das Gebäude in den folgenden Jahren vollständig saniert. Hessellohe war seit dem 19. Jh. Teil der Gemeinde Ried und wurde am 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Sehensand
Erstmals erwähnt wurde Sehensand im Pappenheimer Urbar 1214. Im Jahr 1591 entstand eine eigene Pfarrei, die 1617 im Zuge der Gegenreformation rekatholisiert wurde. Nach 1945 Filialkirche der Pfarrei Wagenhofen, erfolgte dann die Umpfarrung nach Neuburg. Zwischen dem 15. und Ende des 19. Jh. bestanden in der Nähe des Ortes Steinbrüche, deren Material für den Schlossbau in Lauingen und für den Bau der Hofkirche in Neuburg Verwendung fand. In der zweiten Hälfte des 20. Jh. wuchs Sehensand, zur Gemeinde Feldkirchen gehörig, durch den Zuzug von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen und die Bereitstellung von Bauland stark an. Seit 1. Januar 1978 ist der Ort Stadtteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Feldkirchen
Die erste urkundliche Erwähnung der Ortsgründung an der römischen Donau-Südstraße enthält das Pappenheimer Urbar 1214. Zur politischen Gemeinde Feldkirchen zählten auch die Orte Sehensand, Altmannstetten und Gnadenfeld mit dem Kahlhof. Der Ort war und ist nach Neuburg eingepfarrt. Durch starke Bautätigkeit seit den 1960er Jahren und die unmittelbare Nachbarschaft des Gewerbegebiets „Südpark“ besteht zwischen Feldkirchen, am 1. Januar 1978 in die Große Kreisstadt eingemeindet, und Neuburg durchgängige Bebauung.
Grabarten
Wahl- oder Familiengrab für Sarg- und Urnenbestattungen
In einem einstelligen Wahlgrab können gleichzeitig 2 Sargbestattungen durchgeführt werden, wobei die erste Bestattung tiefer gelegt wird (ca. 2.60m) die zweite in Normallage (ca. 1,80 cm). Nach Ablauf der 15-jährigen Ruhefrist der letzten Beerdigung ist das Grab wieder erneut belegbar.
Gleichzeitig können noch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Ein einstelliges Grab (Einzelgrab) hat die Maße: ca. 90 x 200 cm
Es gibt ein- oder mehrstellige Gräber.
Das Nutzrecht läuft 20 Jahre und kann immer wieder verlängert werden.
Diese Grabart ist in allen Friedhöfen verfügbar.
Erd-Reihengräber
Hier wird der Reihe nach beerdigt. Die Laufzeit beträgt
15 Jahre (Ruhefrist für Erwachsene)
8 Jahre (Ruhefrist für Kinder).
Die Gräber können danach nicht mehr verlängert werden.
Kinder-Wahlgräber
Die Gräber sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gedacht. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung
Im Friedhof Franziskanerstraße und in Grünau jeweils in einem separaten Feld vorhanden.
Urnen-Erdgräber
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Maße. Ca. 100 x 100 cm oder 80 x 120 cm
In allen Friedhöfen verfügbar.
Urnennischen
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Nur im Friedhof Grünau vorhanden
Übrigens: Urnen aus aufgegebenen Nischen verbleiben im Friedhof und werden in der Erde versenkt!
Urnenerdkammern
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Nur im Franziskanerfriedhof vorhanden.
Urnen-Rabattengräber
Urnen-Rabattengräber sind Aschengräber, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Größe je Grabplatz beträgt 1 x 1 m. Die Gräber werden ein- oder doppelreihig angelegt, mittig steht jeweils ein Grabzeichen, auf welchem je Grab vier einheitliche Schriftplatten angebracht werden können. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte. Größe und Material der Platten gibt die Friedhofsverwaltung vor.
Die Anlage und den Unterhalt der Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung mit einer im Jahreszeitenrhythmus wechselnden durchgehenden Blumenbepflanzung.
Als Einfassung wird ein Pflasterstreifen angelegt, auf dem in begrenztem Maße Grabschmuck abgelegt werden kann. In den Blumenrabatten ist Grabschmuck nicht erlaubt und wird ggf. von der Friedhofsverwaltung entfernt
Nur im Friedhof an der Franziskanerstraße (Feld 22) vorhanden.
Urnen-Baumgräber
Urnen-Baumgräber sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Es dürfen nur Urnen aus verrottbarem Material verwendet werden.
Die Gräber werden baumschonend mit einem Mindestabstand von ca. 2 m zum Baumstamm kreis- oder halbkreisförmig angelegt. Auf den vorgesehenen Stellen wird im Rasen bodeneben (zum Übermähen) eine Steinplatte (40 x 40 x 6 cm) eingelassen. Zur Beschriftung können auf die Steinplatten bis zu zwei flache Namensschilder aus Metall aufgesetzt werden. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschrif-tung trägt der Nutzungsberechtigte. Die Grabstätte selber darf nicht geschmückt werden. Zentral zu den Baumgräbern wird eine befestigte Fläche für Grabschmuck angelegt.
Derzeit nur im Friedhof Grünau vorhanden (für die Franziskanerstraße in Planung).
Historische Grabstätten und Ehrengräber
Der Friedhof an der Franziskanerstraße besteht seit 18…. Von den rd. 4.500 Gräbern stehen 220 unter Denkmalschutz. Diese Grabmale von historischer, kunstgeschichtlicher bzw. stadtgeschichtlicher Bedeutung müssen im Friedhof erhalten bleiben. Nach Aufgabe des Grabnutzrechtes gehen die Grabmale in den Schutz und den Unterhalt der Stadt Neuburg a.d. Donau über.
Neben dem Denkmalschutz haben noch einige Gräber von verdienten Persönlichkeiten der Stadt Neuburg a.d. Donau den Status „Ehrengrab“. Kriegsgräber Im Franziskanerfriedhof sind 271 Kriegstote aus beiden Weltkriegen teils in Einzel- oder Sammelgräbern bestattet. Im Friedhof Grünau wurden im Jahre 1973 im sog. „Ungarnfeld“ 177 Kriegstote des 2. Weltkrieges umgebettet. Im kirchlichen Friedhof in Zell sind 2 Kriegstote des 2. Weltkrieges bestattet. Kriegstote haben ein sog. dauerndes Ruherecht. D.h. ihre Gräber sind durch die jeweilige Kommune auf Dauer, ohne zeitliche Befristung instand zu halten und zu pflegen. Für das Inland ist dies im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) verbindlich geregelt. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung wahrgenommen. Gräberdatenbank mit fast 4,6 Mio. Verlustmeldungen beider Weltkriege unter: www.volksbund.de/graebersuche Begräbnisfeld für totgeborenes Leben Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Neuburg a.d. Donau sowie Orden und Kliniken St. Elisabeth hat der Eichstätter Steinbildhauer Günter Lang die Begräbnisstätte gestaltet. Würdig Abschied nehmen, Mut fassen und Hoffnung zurückgewinnen. Das sollen die trauernden Eltern. Der Gedenkstein symbolisiert das „Schiff des Lebens“, das verbissen gegen Sturm und Wellen kämpft. Gleich einer aufspringenden Feder öffnet sich die Spirale und verlässt wie ein flatterndes Segel das Schiff. Die Feder soll das heranwachsende Leben darstellen, das von Gott aufgefangen wird. Die trau-ernde Birke vor dem Bug des Schiffes ist der Ort, an dem die Trauernden Erinnerungszeichen hängen können.
Neben dem Denkmalschutz haben noch einige Gräber von verdienten Persönlichkeiten der Stadt Neuburg a.d. Donau den Status „Ehrengrab“. Kriegsgräber Im Franziskanerfriedhof sind 271 Kriegstote aus beiden Weltkriegen teils in Einzel- oder Sammelgräbern bestattet. Im Friedhof Grünau wurden im Jahre 1973 im sog. „Ungarnfeld“ 177 Kriegstote des 2. Weltkrieges umgebettet. Im kirchlichen Friedhof in Zell sind 2 Kriegstote des 2. Weltkrieges bestattet. Kriegstote haben ein sog. dauerndes Ruherecht. D.h. ihre Gräber sind durch die jeweilige Kommune auf Dauer, ohne zeitliche Befristung instand zu halten und zu pflegen. Für das Inland ist dies im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) verbindlich geregelt. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung wahrgenommen. Gräberdatenbank mit fast 4,6 Mio. Verlustmeldungen beider Weltkriege unter: www.volksbund.de/graebersuche Begräbnisfeld für totgeborenes Leben Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Neuburg a.d. Donau sowie Orden und Kliniken St. Elisabeth hat der Eichstätter Steinbildhauer Günter Lang die Begräbnisstätte gestaltet. Würdig Abschied nehmen, Mut fassen und Hoffnung zurückgewinnen. Das sollen die trauernden Eltern. Der Gedenkstein symbolisiert das „Schiff des Lebens“, das verbissen gegen Sturm und Wellen kämpft. Gleich einer aufspringenden Feder öffnet sich die Spirale und verlässt wie ein flatterndes Segel das Schiff. Die Feder soll das heranwachsende Leben darstellen, das von Gott aufgefangen wird. Die trau-ernde Birke vor dem Bug des Schiffes ist der Ort, an dem die Trauernden Erinnerungszeichen hängen können.
Organisation und Koordination der Lokalen Agenda 21
Die Federführung der Organisation der Lokalen Agenda 21 liegt bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21. Dazu gehören die Koordination der ehrenamtlich Mitwirkenden, die Vorbereitung der Sitzungen, die Bearbeitung von Anträgen sowie die Begleitung von Projekten der Arbeitskreise.
Falls Sie noch Fragen zur Agenda 21 haben oder sich für die Mitarbeit in den Agenda-Arbeitskreisen interessieren, wenden Sie sich bitte an Frau Bayer-Kroneisl, Stabsstelle Umwelt und Agenda 21.
Die Organisation der Lokalen Agenda 21 wird von der Werbeagentur Euringer & Klose unterstützt.
Melderegisterauskunft
Jeder, der in Neuburg an der Donau gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Einfache Melderegisterauskunft:
Familienname
Vorname
Doktorgrad
derzeitige Anschriften sowie
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Identität der Person, über die Auskunft ersucht wird, muss zweifelsfrei festgestellt werden können.
Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht verwendet werden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Ausnahme: die betroffene Person hat der Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt).
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist der Zweck anzugeben.
Kosten:
Schriftliche, einfache Auskunft: 10 Euro
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Arbeitskreis Soziale Gemeinschaft
Die Kluft zwischen Jung und Alt, die Ausländerproblematik, wirtschaftliche und soziale Unterschiede Neuburger Bürger und das ständig wiederkehrende Schlagwort "Integration" sind die Themen, die den Arbeitskreis immer wieder beschäftigen.
Erfolgreiche Projekte die aus dem Arbeitskreis der Lokalen Agenda 21 hervor gehen sind der Neuburger Tafelladen und die Tauschbörse, die seit vielen Jahren aber eigenständig arbeiten.
Altmannstetten
Ursprünglich Schwaige des Klosters Neuburg. Im 17. Jahrhundert Gutshof eines pfalz-neuburgischen Hofmarschalls, dann Wohnsitz eines ehemaligen Fraters des Neuburger Jesuitenkollegs. Später waren die zumeist landwirtschaftlichen Anwesen Teil der bis 1978 selbständigen Gemeinde Feldkirchen. Heute dominieren Wohn- und Gewerbenutzung.
Erweiterte Meldebescheinigung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neuburg an der Donau haben, stellt Ihnen die Meldebehörde auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals "Aufenthaltsbescheinigung") aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie beispielsweise, um sich beim Standesamt für eine Eheschließung anzumelden.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen.
Abholung durch eine/n Bevollmächtigte(n)
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Kosten: 5 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit dem Online-Antrag – Erweiterte Meldebescheinigung können Sie jederzeit eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5 Euro wird per Lastschrift an die Stadtkasse entrichtet.
Zum Online-Antrag
Diese wird Ihnen zugeschickt, sobald die Zahlung in der Stadtkasse eingegangen und bearbeitet ist.
Heinrichsheim
Die Siedlung „Holzwies“ entstand im Zuge der Kolonialisierung des Donaumooses. Zu Beginn des 19. Jh. wurden Grundstücke an siedlungswillige Kolonisten u.a. aus der Pfalz vergeben. Das rasch wachsende Dorf war von Anfang an konfessionell gemischt. Bis 1837 Zell zugeordnet, erfolgte die Bildung einer selbständigen Gemeinde ein Jahr später. Ende des 19. Jh. wurde die Bürgerschweige nach Heinrichsheim eingemeindet. Kirchlich waren für die Einwohner die Pfarreien in Neuburg und Marienheim zuständig. Der Ort erfuhr nach 1945 durch die Ansiedlung von Heimatvertriebenen eine erhebliche Zunahme der Einwohnerzahl. Durch die seit den 1970er Jahren entstandenen Neubaugebiete wurde das am 1. Juli 1972 eingemeindete Heinrichsheim zum bevölkerungsreichsten Ortsteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Ried
Erste Nachweise finden sich im Pappenheimer Urbar 1214 und 1280 im Salbuch Ludwigs II. des Strengen. 1322 inkorporierte der Augsburger Bischof als Kompensation kriegsbedingter Verluste das Einkommen der Pfarrei Ried dem Benediktinerinnenkloster Neuburg. 1505 bis 1808 gehörte Ried zum Fürstentum Pfalz-Neuburg. Im ersten Drittel des 18. Jh. zählte das Dorf 23 Anwesen. Trotz eines verheerenden Großbrandes im Jahr 1848 sind einige Jahre später 29 Häuser mit 149 Seelen nachgewiesen.
Im Westen steht auf einem Felsen über der Donau das Arco-Schlösschen. Erbaut 1805 von Karl August Graf von Reisach, wurde die „Reisachruh“ dank Bier-, Wein- und Kaffee-Schankgerechtigkeit bald zu einem beliebten Ausflugsziel. Nach mehreren Besitzerwechseln erwarb Mitte des Jahrhunderts Graf Arco von Stepperg das Anwesen. Die Tradition als Ausflugsgaststätte dauert bis heute an. Bis zur Eingemeindung am 1. Januar 1976 war Ried eine eigenständige Gemeinde mit den Ortsteilen Ried, Gietlhausen und Hesselohe.
Stadtgeschichte
Neuburg und seine reiche Geschichte
Neuburg ist – wie einem in der Oberen Altstadt eindrucksvoll vor Augen geführt wird – eine historische Stadt. Als eine der ältesten Städte Bayerns hat Neuburg eine wechselvolle Geschichte erlebt. Erste Besiedlungen gab es bereits zu Beginn der letzten Eiszeit. Zur Römerzeit wurde Neuburg Venaxamodurum genannt. Seine Blütezeit erlebte Neuburg jedoch als Hauptstadt des Fürstentums Junge Pfalz (1505 – 1808) zu Zeiten des Pfalzgrafen Ottheinrich. Eindrucksvolles Zeugnis dieser Zeit die prächtige Obere Altstadt, die glücklicherweise auch im 2. Weltkrieg weitgehend von Zerstörungen verschont blieb und das, obwohl in Neuburg-Zell schon ab 1934 der Militärflugplatz bestand. Die Stadt Neuburg hat schon sehr früh mit der Stadtsanierung im Rahmen der Städtebauförderung begonnen (1971), so dass der Großteil der historischen Denkmäler erhalten blieb und Neuburg damit eines der schönsten und monumentalsten Altstadtensembles Bayern aufweisen kann.
Mehr zur Historie Neuburgs finden Sie auf den Seiten:
Historischer Verein Neuburg an der Donau
Stadtmuseum Neuburg an der Donau
Schlossmuesum Neuburg an der Donau
Meldebescheinigung
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neuburg an der Donau mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen.
Abholung durch einen Bevollmächtigten
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt oder Bürgerbüro abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Kosten: 5,00 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit diesem Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5,00 Euro wird per Lastschrifteinzugsverfahren an die Stadtkasse entrichtet.
Zum Online-Antrag