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Fördermöglichkeiten
Den Kommunen vor Ort ist es aus gesetzlichen Gründen untersagt, direkte Wirtschaftsförderung im Sinne von Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken zu gewähren. Anders sieht es beim Freistaat Bayern aus, der hierfür vielfältige Förderprogramme aufgestellt hat. Oftmals werden hier auch EU-Förderprogramme von den bayerischen Förderstellen ausgegeben.
Kompetente Auskunft und Beratung hierzu kann Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie die zuständige Stelle bei der Regierung von Oberbayern geben.
Zögern Sie nicht, sich umgehend dort zu melden, da die Fördermittel oftmals begrenzt sind oder nur befristet zur Verfügung stehen.
Anbei zeigen wir einen beispielhaften Auszug aus diversen Förderprogrammen:
Regionalförderung für Industrie/Handel/Dienstleistung
Regionalförderung für gewerbliche Fremdenverkehrsprojekte
Digitalbonus Bayern
Bayerisches Technologieförderprogramm plus
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Stadtkammerrechnung
Alle Einnahmen und Ausgaben der Stadtverwaltung werden seit über 350 Jahren in den so genannten Stadtkammerrechnungen notiert. Auch wenn sich der Begriff sehr trocken anhört, sind diese Bände eine sehr spannende Quelle für zahlreiche Bereiche des damaligen Lebens. Oder wussten Sie, dass 1757 ein asiatischer und ein arabischer Prinz in Neuburg zu Besuch waren? Die Rechnungen berichten vom Verbot der Maskerade an Fasching 1719, von Glückshäfen und von Löschversuchen bei Hausbränden in der Stadt oder auch von der Dienstkleidung der städtischen Angestellten.
Die Stadtkammerrechnungen sind für die Stadt Neuburg nur sehr lückenhaft überliefert. Folgende Jahrgänge können Sie im Stadtarchiv Neuburg einsehen:
1672/73, 1678/79, 1696/97, 1719/20, 1745, 1748, 1751/52, 1755-1757, 1762-1764, 1767/68, 1771, 1774/75, 1777, 1781, 1783, 1785, 1787-1823, 1830-1945 (ab 1916 unter dem Begriff "Stadtkassenrechnung").
Zahlreiche Jahrgänge gelten als verschollen. Sollten Sie Hinweise auf ihren Verbleib haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren - gerne auch anonym. Folgende Jahrgänge fehlen:
Bände vor 1672, 1674-1677, 1680-1695, 1698-1718, 1721-1744, 1746/47, 1749/50, 1753/54, 1758-1761, 1765/66, 1769/70, 1772/73, 1776, 1778-1780, 1782, 1784, 1786, 1824-1829.
Friedhof- und Bestattungsgebühren
Beerdigungsgebühren
Erdbestattung Erwachsene (ohne Tieferlegung)
1.000 Euro
Tieferlegung bei Erdbestattung
350 Euro
Erdbestattung Kinder
360 Euro
Grundgebühr Trauerfeier (Sarg oder Urne) pauschal
180 Euro
Beisetzung Urne in Erdkammer
300 Euro
Beisetzung Urne in Rabattengrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Erdgrab
380 Euro
Beisetzung Urne in Nische
300 Euro
Beisetzung im Baumgrab
380 Euro
Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
(ohne Trauerfeier) 90 Euro Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 50 Euro Grabplatzgebühren Art Friedhof Anzahl
Bestattungen Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit Erdgräber für Sargbestattung alle Friedhöfe 2 Erdbestattungen
4 Urnen von 900 Euro
bis 1.100 Euro 20 Jahre Erdgräber für Urnen alle Friedhöfe 4 Urnen 800 Euro 20 Jahre Urnen-Erdkammern nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen nur Franziskanerstraße 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Rabattengräber nur Franziskanerstraße 4 Urnen 1.450 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro Urnen-Mauern nur Grünau 4 Urnen 700 Euro 10 Jahre Urnen-Baumgräber nur Grünau 2 Urnen
nur verrottbare Urnen 800 Euro 10 Jahre Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben. Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf für ein einstelliges Grab: 120 Euro bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung) Gebührenpflichtige Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge Ehegatte volljährige Kinder Eltern Großeltern volljährige Geschwister volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner. Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0). Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.
Probleme mit dem Internetanbieter
Bei Schwierigkeiten ist Ihr Anbieter der erste Ansprechpartner. Wenden Sie sich also zunächst an das Unternehmen und warten Sie die Antwort ab.
Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Unternehmen nicht klären konnten, kann Ihnen möglicherweise die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur weiterhelfen.
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Förderkulisse Herdenschutz Wolf
Nahwärme
Umweltschutz, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit werden bei der Stadt Neuburg an der Donau bereits seit Jahren groß geschrieben. Dies gilt insbesondere auch bei der sowohl für Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe gleichermaßen wichtigen Energieversorgung.
Durch ein inzwischen ca. 30 km langes Nahwärmenetz der Stadtwerke Neuburg, welche durch die Übernahme von industrieller Abwärme und der Energieproduktion in eigenen Kraftwerken bereits über 355 Gebäude mit über 1.600 Wohnungen mit Wärme versorgen, können jährlich ca. 17.000.000 kg CO2 eingespart werden. Dies entspricht einer Menge von ca. 5,5 Millionen Liter Heizöl pro Jahr bzw. den CO2 Emissionen von ca. 6.400 PKWs pro Jahr.
Der Netzausbau wird laufend fortgeführt. Die abgegebene Wärmemenge wird ebenfalls permanent gesteigert. Möglicherweise ist diese zukunftsorientierte Art der Energieversorgung auch für Ihr Projekt interessant.
Nahwärme der Stadtwerke Neuburg an der Donau
Sterbefälle
In früheren Zeiten führten Pfarrer genau Buch darüber, wenn Menschen in ihrer Pfarrei verstorben waren. Für Familienforscher sind diese Sterbebücher wahre Fundgruben, wenn sie die Geschichte ihrer Vorfahren erforschen möchten. Vor 1876 sind diese Kirchenbücher meist die einzige Quelle, in der vom Todesfall einer Person berichtet wird. Starb ein Mensch auf ungewöhnliche Art – wie zum Beispiel durch Mord, eine Hinrichtung oder durch Suizid – geschah es oft, dass der Todesfall nicht im Kirchenbuch verzeichnet wurde. Dies alles änderte sich 1876, als in Bayern die Standesämter eingeführt wurden und ab nun die Gemeinde jeden Todesfall erfasste, der sich im Gemeindegebiet ereignete.
Im Stadtarchiv Neuburg haben sich Akten erhalten, in denen ungewöhnliche Todesfälle durch die Stadtverwaltung aufgezeichnet wurden. Oft handelt es sich um Schriftverkehr, um die Identität eines unbekannten Toten feststellen oder um die Schuld- oder Kostenfrage klären zu können.
Um es Familienforschern zu erleichtern, die Daten zu diesen Vorfahren zu finden, werden wir hier nach und nach all jene Todesfälle vor 1876 veröffentlichen, die in den katholischen Kirchenbüchern der Neuburger Pfarreien nicht zu finden sind. Hier mit aufgelistet werden auch vermisste Personen aus Orten donauaufwärts, nach deren sterblichen Überresten gesucht wurde.
· Amann, Anton:
22 Jahre alt, Ulane, stammte aus Hittisstetten bei Neu-Ulm, ertrank am 17.06.1870 in der Donau bei Dillingen
· Amann, Josefa:
42 Jahre alt, ledig, ertrank am 12.02.1871 in Neuburg in der Donau
· Antlitz, Franz:
22 Jahre alt, Soldat im 15. Infanterieregiment in Neuburg, stammte aus dem Bezirksamt Kissingen, ertrank am 04.07.1870 in Neuburg in der Donau
· Baumann, Löb:
Handelsmann aus Pappenheim, 45 Jahre alt, ertrank am 14.08.1868 in Neuburg in der Donau
· Bleicher, Johann:
4 ½ Jahre alt, unehelicher Sohn der Hausmeisterstochter Sophie Bleicher aus Stepperg, ertrank am 12.05.1861 in Neuburg in der Donau
· Breitner, Johann:
am 25.10.1854 bei Brückenbauarbeiten an der Donaubrücke verunglückt und anschließend in Neuburg in der Donau ertrunken
· Buckel, August:
geboren am 09.03.1846 in Zweibrücken, Lieutenant im 15. Infanterieregiment in Neuburg, ertrank in Neuburg am 20.06.1866 bei einem Bootsunglück in der Donau
· Distel, (…):
4 Jahre alt, Tochter des Stehlesmüllers Joseph Distel bei Buttenwiesen, brach am 05.02.1871 beim Schlittschuhfahren auf der Zusam bei Buttenwiesen ein und trieb vermutlich anschließend die Donau hinab
· Fäustlin, Michael:
15 Jahre alt, Kolonistensohn aus Ludwigsmoos, Schneiderlehrling in Neuburg, ertrunken in Neuburg am 08.08.1859 beim Baden in der Donau
· Frühauf, Ursula:
Wegmachersehefrau aus Neuburg, ertränkte sich am 18.11.1864 in Neuburg in der Donau
· Fürst, Xaver:
9 Jahre alt, Sohn des Taglöhners Pankraz Fürst aus Neuburg, ertrank am 16.07.1865 in Neuburg in der Donau
· Hartmann, Conrad:
Soldat im 15. Infanterieregiment in Neuburg, stammte aus Schornweisach im Bezirksamt Neustadt an der Aisch, ertrank am 19.05.1870 in Neuburg in der Donau
· Haußler, J. (männlich):
ledig, lebte im Armenhaus in Gögglingen bei Neu-Ulm, ertrank vermutlich am 28.11.1869 bei Gögglingen in der Donau
· Jäger, Wilhelm:
9 ¾ Jahre alt, Sohn des Bezirksamtsdieners Martin Jäger aus Neuburg, am 03.08.1864 in Neuburg beim Baden in der Donau ertrunken
· Kechele, Christina:
Austräglerin aus Ebermergen bei Donauwörth, wurde seit 01.11.1867 vermisst, hatte zuvor Suizidabsichten bekundet und ertrank vermutlich bei Donauwörth in der Donau
· Maier, Anna:
Postillonsehefrau aus Donauwörth, ertrank in der Nacht vom 07.12. auf den 08.12.1868 in der Wörnitz und trieb danach vermutlich die Donau hinab
· Mittnacht, Joseph:
lediger Kunstreiter und Gymnastiker aus Würzburg, 34 Jahre alt, mit seinem Pferd am 18.05.1863 in Neuburg in der Donau ertrunken
· Panzer, Anton:
Sattlermeisterlehrling in Neuburg, 16 Jahre alt, Stiefsohn des Maurergesellen Hofstätter in Ingolstadt, ertrunken in Neuburg am 02.08.1857 beim Baden in der Donau
· Reisinger, Josef:
19 Jahre alt, wahnsinnig, unehelicher Sohn der Steingutarbeiterswitwe Maria Häußler aus Neuburg, ertrunken in Neuburg am 25.05.1867 in der Donau
· Scherm, Barbara:
Dienstmagd, geboren am 22.10.1844 in Amberg, Tochter der Appellationsgerichtsbotenswitwe Kreszenz Scherm, ertränkte sich in Neuburg am 24.04.1867 in der Donau
· Schmidtbauer, Benedikt:
13 Jahre alt, Sohn der ledigen Taglöhnerin Therese Schmidtbauer aus „Lenglohe“ im Bezirksamt Aichach, brach in Neuburg ins Eis ein und ertrank am 11.01.1865 in der Donau
· Schwanzer, Michael:
22 Jahre alt, Ulane, stammte aus Windberg bei Bogen, ertrank am 07.07.1870 bei Dillingen in der Donau
· Vonficht, Joseph:
10 ½ Jahre alt, Sohn von Jakob und Maria Anna Vonficht aus Neuburg, ertrank in Neuburg am 27.07.1867 beim Baden in der Donau
· Wörle, Andreas:
16 ½ Jahre alt, Metzgerlehrling in Neuburg, stammte aus Handzell bei Aichach, ertrank in Neuburg am 30.05.1870 in der Donau
· Zangel, Joseph:
Dienstknecht, geboren am 21.11.1857, Sohn des Söldners Zangel in Schwenningen, am 28.09.1869 bei Schwenningen in der Donau ertrunken
· Ziegler, Joseph:
28 Jahre alt, Konditorengehilfe, Sohn des Landgerichtsdieners Franz Xaver Ziegler (F. X. Ziegler verstorben um 1855), erhängte sich im Frühjahr oder Sommer 1864 in der Nähe von Straßbach bei Markt Indersdorf (Leichnam im Oktober 1864 aufgefunden)
Quellen:
Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 lfd. Nr. 860 Faszikel 1 (Anzeigen über ausserordentliche Todesfälle 1852 - 1871).
Stadtflagge
Neuburg zeigt Flagge
Zu festlichen Gelegenheiten jeder Art schmückt sich Neuburg an der Donau gerne mit Fahnen in der Farbgebung weiß, blau und rot. Seit etwa 1820 sind das die Farben Neuburgs.
Verkehr
Zentral im Herzen Bayerns zwischen den Großstädten München, Augsburg und Ingolstadt liegt die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Das gut ausgebaute Schienen- und Straßennetz ist ein Garant für Mobilität, Erreichbarkeit und kurze Transportwege. Gleichzeitig wird die Region an alle wichtigen umliegenden Wirtschaftszentren und Verkehrsknotenpunkte wie München, Ingolstadt, Augsburg, Donauwörth und Nürnberg angeschlossen.
Durch die direkte Anbindung an die Bundesstraße B 16 ist eine regionale Vernetzung im pulsierenden Wirtschaftsraum Südbayern gegeben. Die B 16 ist Verbindungsachse zwischen Ost und West sowie Zubringer zu den Autobahnen A 8 und A 9. Die ICE-Haltestellen Ingolstadt und Donauwörth werden durch den ÖPNV regelmäßig und gut getaktet angebunden.
Flughäfen befinden sich in direkter Nachbarschaft in München, Augsburg und Nürnberg.
Marienheim
Der Ort entstand im ersten Drittel des 19. Jahrhundert, als sich evangelisch-reformierter Kolonisten auf dem Geländes eines ehemaligen Eichenwalds ansiedelten, das sie von der ehemaligen bayerischen Kurfürstin Maria Leopoldine erworben hatte. Auf sie geht auch der Name Marienheim zurück.
Der Ort war zu Gemeinde Zell gehörig. Versuche den Status einer eigenständigen Gemeinde zu erlangen, scheiterten. 1848 beurkundete König Maximilian II. die Gründung der Reformierten Kirchengemeinde Marienheim. Die Kirche, das Bauprojekt war mit vielen Schwierigkeiten behaftet, wurde 1857 geweiht. Die Eingemeindung in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erfolgte am 1. Januar 1976.
Neuburger Energieleitbild
Neuburg auf Kurs – wir schaffen die Energiewende!
Wir wollen Neuburg zu einer europäischen Vorbildgemeinde für intelligente Energienutzung entwickeln.
Wir nehmen diese Herausforderung bewusst an und appellieren an alle Neuburger Bürgerinnen und Bürger und an alle Einrichtungen und Betriebe, aktiv in ihrem beeinflussbaren Bereich das EU-Ziel von 30% CO2-Einsparung bis 2020 umzusetzen.
Dazu werden wir unseren Energieverbrauch ohne Komfortverlust kontinuierlich senken, der Steigerung der Energieeffizienz hohe Priorität einräumen und die Nutzung Erneuerbarer Energien ausbauen. Bis zum Jahr 2020 haben wir uns daher folgende Agenda gegeben:
Altbauten sanieren wir auf ein Zehntel des heutigen Verbrauchs und Neubauten sollen ohne eigene Heizung auskommen.
Gewerbe und Industrie werden ihre Energieeffizienz deutlich steigern; dazu tragen wir mit der energetischen Vernetzung der Gewerbe-, Industrie- und Wohngebiete bei.
Die Abwärme, z.B. von Fabriken oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen wir möglichst vollständig und erzeugen den restlichen Energiebedarf zunehmend regenerativ. Bei der Stadtentwicklung achtet die Stadt auf eine räumliche Verzahnung zwischen wärmeabgebenden Einrichtungen und geeigneten Wärmenutzern.
Mit dem Ziel, Vorzeigekommune zu werden, werden wir unsere eigene Mobilität so verändern, dass dadurch der Schadstoffausstoß um mindestens ein Fünftel gesenkt wird.
Dazu nutzen wir beispielsweise emissionsärmere Verkehrsmittel und Antriebstechniken und erzeugen den Energiebedarf für die Stadtbusse schadstoff- und klimaneutral.
Wir nutzen Flächen zur Energiegewinnung im Einklang mit dem Stadt- und Landschaftsbild sowie der Nahrungsmittelproduktion.
Unsere Handlungsgrundsätze
Wir nehmen die selbst gesteckten Ziele ernst, arbeiten partnerschaftlich unter Beachtung der demokratischen Spielregeln und überprüfen regelmäßig unseren Grad der Zielerreichung.
Wir sensibilisieren und motivieren durch Aufklärung, Anreizsysteme und die Vorbildfunktion der Kommune sowie Vorzeigeobjekte, die den Fortschritt erlebbar machen.
Wir schaffen dadurch ein gemeinschaftliches Bewusstsein und Miteinander, setzen auf die breite Unterstützung des Leitbilds in der Bevölkerung und bei allen Entscheidungsträgern (Stadtrat, Stadtwerke, Verwaltung und Industrie).
30 % CO2-Einsparung bis 2020 durch
Senkung des Energieverbrauchs
Steigerung der Energieeffizienz
Nutzung Erneuerbarer Energien
Neuburger Fachtagung
Die Neuburger Fachtagung im Fürstlichen Marstall Neuburg an der Donau ist mittlerweile eine etablierte Veranstaltung. Im zweijährigen Turnus werden hochkarätige Wissenschaftler, Fachkräfte und Praktiker eingeladen, um über aktuelle Themen zu referieren. In Workshops werden einzelne Fachgebiete vertieft und Erfahrungen ausgetauscht. Die Resonanz der Teilnehmer ist aufgrund des wissenschaftlich anspruchsvollen Programms – untermauert von Beispielen aus der Praxis – hoch. Zwischen 100 und 150 politische Vertreter und Fachkräfte aus ganz Oberbayern und darüber hinaus kommen nach Neuburg, um am Forum teilzunehmen und Erfahrungen auszutauschen.
September 1993
Umweltreferententagung „Probleme und Perspektiven umweltpolitischer Maßnahmen in Städten und Gemeinden anhand konkreter Beispiele“ Do 09.10.2008 „Klimaschutz in der Region 10“ Fr 08.10.2010 „E-Mobilität – die Antriebsenergie der Zukunft“ Mi 21.11.2012 „Nachhaltige Stadt- und Gebietsentwicklung – Zukunft bauen mit intelligenten, nachhaltigen Energiekonzepten und sozialverträglichen Strukturen“ Di 22.10.2013 „Energiewende - Chance und Herausforderung für Stadtwerke und Kommunen“ Do 20.11.2014 „Mobilität und Stadtplanung“ Mi 05.10.2016
„Energiewende im Licht der Pariser Klimabeschlüsse“
– Eine neue Herausforderung für Kommunen?“ Do 15.11.2018 „Plusenergiesiedlungen – Die Zukunft des Bauens“
Umweltreferententagung „Probleme und Perspektiven umweltpolitischer Maßnahmen in Städten und Gemeinden anhand konkreter Beispiele“ Do 09.10.2008 „Klimaschutz in der Region 10“ Fr 08.10.2010 „E-Mobilität – die Antriebsenergie der Zukunft“ Mi 21.11.2012 „Nachhaltige Stadt- und Gebietsentwicklung – Zukunft bauen mit intelligenten, nachhaltigen Energiekonzepten und sozialverträglichen Strukturen“ Di 22.10.2013 „Energiewende - Chance und Herausforderung für Stadtwerke und Kommunen“ Do 20.11.2014 „Mobilität und Stadtplanung“ Mi 05.10.2016
„Energiewende im Licht der Pariser Klimabeschlüsse“
– Eine neue Herausforderung für Kommunen?“ Do 15.11.2018 „Plusenergiesiedlungen – Die Zukunft des Bauens“
Neuburger Umweltpreis
Seit 1985 wird der Umweltpreis an Neuburger Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich in besonderem Maß für Umwelt und Natur in Neuburg einsetzen. Die Preisträger engagieren sich in den verschiedensten Bereichen - von der Waldsäuberung, dem Bau von Nistkästen, die ökologische Gestaltung von Freiflächen bis hin zur Errichtung von Bürger-Solarkraftwerken. Alle zwei Jahre werden Neuburger Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Umweltgruppen, Schulen, Arbeitsgemeinschaften und Firmen aufgerufen, sich zu bewerben. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bewerber seinen Hauptwohnsitz oder Geschäftsniederlassung in Neuburg hat.
Den Neuburger Umweltpreis gibt es in zweifacher Form. Während Vereine, Verbände, Schulen oder Einzelpersonen eine Auszeichnung samt Geldbetrag in Empfang nehmen dürfen, erhalten auserkorene Firmen ihren Preis in Form einer Medaille.
Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke
Die Positivliste findet beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Wohnhausbebauung Anwendung. Bauherren erhalten eine Kaufpreisrückerstattung von 16 bis 20 €/m², wenn eine entsprechende Punktezahl für die in der Positivliste aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung, Förderung Erneuerbarer Energien und Ökologie umgesetzt werden. Die in der Positivliste genannten Maßnahmen gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, so dass Neubauten, die nach den Kriterien der Positivliste errichtet wurden, besonders energiesparend sind. Zudem werden zum Erreichen der erforderlichen Punktezahl vermehrt Erneuerbare Energien eingesetzt und ökologische Kriterien beachtet.
Investieren in Neuburg
Der Wirtschaftsstandort Neuburg an der Donau weist im Herzen Bayerns ein starkes, solides und internationales wirtschaftliches Profil auf und bietet so beste Voraussetzungen für Ihre Wirtschafts- und Investitionstätigkeiten.
Die Stadt Neuburg an der Donau ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Arbeitgeber sowohl im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als auch in der bayerischen Planungsregion 10.
Viele international bekannte Unternehmen wie Audi, Faurecia, Magna, Sonax, Verallia, Rockwool, Metawell, Donaumalz und die Neuburger Milchwerke (Lactalis-Gruppe) haben bereits die Vorteile Neuburgs erkannt.
Zu den wichtigsten Standortargumenten für Neuburg an der Donau gehören:
zentrale Lage im Herzen Bayerns
gute regionale Vernetzung im pulsierenden Wirtschaftsraum Südbayern
starke mittelständische Industrie- und Unternehmensstruktur
niedriger Gewerbe- und Grundsteuersatz
stabile positive Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Arbeitsmarkt
hochwertiges Angebot an Bildungs- und Forschungseinrichtungen in der Stadt und Umgebung
umfassende Fördermittel und unbürokratische Abwicklung
hohe Lebensqualität mit vielseitigen Freizeitmöglichkeiten und einem erlesenen Kulturangebot
Am Produktions-, Industrie- und Dienstleistungsstandort Neuburg an der Donau haben sich bereits folgende Schwerpunktbranchen angesiedelt:
Rohstoffverarbeitung
Fahrzeugzulieferung
Autopflege
Leichtbautechnik
Verpackung und Logistik
Glasverarbeitung
Molkereiprodukte
Weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort Neuburg an der Donau finden Sie in der Broschüre „Investieren in Neuburg an der Donau“.
Selbstverständlich sind wir auch gerne persönlich für Sie da. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Rund ums Grab
Grabmalvorschriften | Grabmalgenehmigungen
Die jeweiligen Vorschriften sind in der Friedhofsatzung § 19 ff. festgelegt.
Das Aufstellen der Grabmale darf nur durch einen Fachbetrieb (Steinmetz) ausgeführt werden. Der jeweilige Steinmetz hat vorher einen entsprechenden Antrag mit Plan bei der Stadt Neuburg a.d. Donau, Sachgebiet 285, einzureichen und genehmigen zu lassen. Entsprechende Auskünfte und Vordrucke erhalten sie beim Sachgebiet 285. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt 2 % vom Grabmalanschaffungspreis. Der Grabeigentümer erhält hierüber einen entsprechenden Bescheid. (Einen Antrag hierzu finden Sie unter dem Text.)
Ruhefristen
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtpunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen für
Erdbestattungen (Sargbestattungen)
Erwachsene: 15 Jahre
Kinder bis 12 Jahre: 8 Jahre
Urnenbestattungen: 10 Jahre
Grünabfälle
Für Grünabfälle und Reststoffe (Kerzenhüllen, Pflanztöpfe, usw.) stehen an den zahlreichen Abfallplätzen getrennte Behälter zur Verfügung
Alles verrottbare Grüngut aus der Grabbepflanzung usw. kommt in die großen Gitterboxen;
sonst. Reststoffe, wie Kerzenhüllen, Blumentöpfe und Verpackungsmaterial gehört in die Abfallständer (Sackständer)
Die Angehörigen können Trauerkränze und –gestecke bei den Abfallplätzen ablegen. Von dort erfolgt der Abtransport und die Entsorgung durch das Friedhofspersonal. Je Kranz oder Gesteck werden 7 Euro (Selbstkostenpreis) mit den Beerdigungsgebühren erhoben.
Für Ihre Mithilfe bei der Abfalltrennung dürfen wir uns bedanken.
Energie effizient einsetzen e.V.
Die Stadt Neuburg ist seit 2010 aktives Mitglied des Vereins Energie-effizient-einsetzen (e-e-e) e.V. Mitglieder des Vereins sind Vertreter der regionalen Wirtschaft, sowie der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und die Städte Neuburg und Schrobenhausen. Themenschwerpunkte des Vereins sind Energiesparen bei Neubau und Sanierung sowie Erneuerbare Energien und Elektromobilität. Einmal jährlich findet die Energiesparmesse „CLEVER BAUEN“ im Wechsel in den Städten Neuburg und Schrobenhausen statt.
Weitere Informationen unter http://www.e-e-e.eu
Pressebilder
Pressebilder mit unterschiedlichsten Motiven zu Neuburg an der Donau erhalten Sie auf Anfrage durch die Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufnahmen wurden allesamt durch Fotografen der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Die Bilder stehen zur freien Verfügung und dürfen ohne Einschränkung genutzt werden.
Vorgabe
Bei Verwendung bitte "Quelle: Stadt Neuburg an der Donau" angeben.
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