Erlaubnispflichtig ist eine kurzfristige und mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden. Gewinnerzielung und damit Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis, ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).
Erlaubnisfrei ist diese Tätigkeit dann, wenn lediglich alkoholfreie Getränke und bzw. oder zubereitete Speisen verabreicht werden.
Wichtiger Hinweis: Der Gestattungsantrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin beantragt werden!
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Herr Richter
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Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-1 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-322 |
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Fax | 08431 55-360 |