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Rund ums Grab
Grabmalvorschriften | Grabmalgenehmigungen
Die jeweiligen Vorschriften sind in der Friedhofsatzung § 19 ff. festgelegt.
Das Aufstellen der Grabmale darf nur durch einen Fachbetrieb (Steinmetz) ausgeführt werden. Der jeweilige Steinmetz hat vorher einen entsprechenden Antrag mit Plan bei der Stadt Neuburg a.d. Donau, Sachgebiet 285, einzureichen und genehmigen zu lassen. Entsprechende Auskünfte und Vordrucke erhalten sie beim Sachgebiet 285. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt 2 % vom Grabmalanschaffungspreis. Der Grabeigentümer erhält hierüber einen entsprechenden Bescheid. (Einen Antrag hierzu finden Sie unter dem Text.)
Ruhefristen
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtpunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen für
Erdbestattungen (Sargbestattungen)
Erwachsene: 15 Jahre
Kinder bis 12 Jahre: 8 Jahre
Urnenbestattungen: 10 Jahre
Grünabfälle
Für Grünabfälle und Reststoffe (Kerzenhüllen, Pflanztöpfe, usw.) stehen an den zahlreichen Abfallplätzen getrennte Behälter zur Verfügung
Alles verrottbare Grüngut aus der Grabbepflanzung usw. kommt in die großen Gitterboxen;
sonst. Reststoffe, wie Kerzenhüllen, Blumentöpfe und Verpackungsmaterial gehört in die Abfallständer (Sackständer)
Die Angehörigen können Trauerkränze und –gestecke bei den Abfallplätzen ablegen. Von dort erfolgt der Abtransport und die Entsorgung durch das Friedhofspersonal. Je Kranz oder Gesteck werden 7 Euro (Selbstkostenpreis) mit den Beerdigungsgebühren erhoben.
Für Ihre Mithilfe bei der Abfalltrennung dürfen wir uns bedanken.
Urkundenbestellung
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Neuburg an der Donau (z.B. Geburt oder Eheschließung in Neuburg an der Donau).
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
zum Online-Antrag
Pressebilder
Pressebilder mit unterschiedlichsten Motiven zu Neuburg an der Donau erhalten Sie auf Anfrage durch die Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufnahmen wurden allesamt durch Fotografen der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Die Bilder stehen zur freien Verfügung und dürfen ohne Einschränkung genutzt werden.
Vorgabe
Bei Verwendung bitte "Quelle: Stadt Neuburg an der Donau" angeben.
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Grundstücke und Immobilien
Wohn- und Gewerbeflächen sind in einer Boomregion wie der Region 10 immer ein knappes Gut.
Die verschiedenen Stellen bei der Stadt Neuburg an der Donau bemühen jedoch nach Kräften, sowohl dem Gewerbe Flächen zur Erweiterung und zur Neuansiedlung zur Verfügung zu stellen, als auch für die Neuburger Bevölkerung genauso wie für mögliche Neubürger angemessene Wohnbauflächen auszuweisen.
In den vergangenen Jahren ist die mit einer Neuausweisung von ca. 10 Hektar Gewerbefläche und ca. 15 Hektar Wohnbauflächen gut gelungen.
Auch in Zukunft wollen wir in diesem Bereich für Sie da sein und Ihnen hoffentlich attraktive Angebote machen zu können.
75 Jahre Kriegsende
Senioren
Mehr als ein Viertel aller Neuburgerinnen und Neuburger zählen zum Kreis der Senioren und damit zu einer stetig wachsenden Bevölkerungsgruppe. Die Stadt Neuburg trägt dem durch vielerlei Angebote und Hilfestellungen Rechnung. Ob eigenständige Vertretung durch den Seniorenbeirat, Bereitstellung einer Seniorenwohnanlage oder eigens entwickeltes Qualitätssiegel. Die Auswahl an Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen ist groß, die Qualität sehr gut.
Senioren sind in Neuburg an der Donau in jeder Hinsicht bestens versorgt und gelten als unverzichtbarer Teil der aktiven Stadtgemeinschaft.
Wirtschaftsstandort
Der Wirtschaftsstandort Neuburg an der Donau ist fester Bestandteil der aufstrebenden Region Ingolstadt –Eichstätt – Pfaffenhofen – Neuburg (Region 10). Zentral zwischen den Großstädten München, Augsburg und Ingolstadt gelegen, profitiert das Mittelzentrum von der pulsierenden Metropolregion München und von seinem hervorragend ausgebauten Verkehrsnetz. Der ausgewogene Branchenmix, qualifizierte Arbeitskräfte und zahlreiche Ausbildungseinrichtungen sowie eine ausgezeichnete Infrastruktur sorgen für exzellente Rahmenbedingungen.
Die Arbeitslosenquote liegt seit vielen Jahren stabil bei 2 Prozent. Damit hat Neuburg die zweitniedrigste Quote in der gesamten Region und nimmt im bundesweiten Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Ein hoher Freizeitwert sowie das überdurchschnittliche Kultur- und Freizeitangebot des aufstrebenden Mittelzentrums runden die hervorragenden Standortbedingungen ab.
Weitere zentrale Voraussetzung für eine positve wirtschaftliche Entwicklung ist ein hochwertiges Angebot an Flächen und Objekten. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs verschaffen wir Ihnen gerne einen Überblick über die Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiete und über verwertbare gewerbeliche Objekte. Unser Anspruch ist es, einen Ihren individuellen Bedürfnissen optimal entsprechenden Standort für Sie zu finden.
Stadtteile
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau zählt aktuell rund 30.000 Einwohner, wovon gut 20.000 in der sog. Kernstadt wohnen. 10.000 Weitere verteilen sich auf die umliegenen Stadtteile mit meist dörflichem Charakter. Diese wurden im Rahmen einer großen Gebietsreform in den 1970er Jahren schrittweise eingemeindet. Jeder Ort hat seinen eigenen Charme und seine Geschichte.
Agenda 21 weltweit
Agenda 21 – das weltweite Umwelt- und Entwicklungsprogramm für das 21. Jahrhundert.
Die Agenda 21 ist ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, das von mehr als 170 Staaten anlässlich der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro im Jahre 1992 verabschiedet wurde.
Für Deutschland setzte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl seine Unterschrift unter das Dokument. „Agenda” kommt vom lateinischen Wort „agere” = „handeln, etwas vorwärts treiben” und kann übersetzt werden mit „was zu tun ist”. Agenda ist eine Liste von Dingen, die erledigt werden müssen. „21” steht für das 21. Jahrhundert. Die Agenda 21 stellt ein Handlungsprogramm für das 21. Jahrhundert dar, das weltweit für umweltverträgliches Wirtschaften und sozialen Ausgleich sorgen soll. Agenda 21 im Überblick
Leitlinien der Agenda 21
Erhalt der Vielfältigkeit
Nachhaltige Entwicklung
Orientierung am Natürlichen
Vorrang der Qualitäten
Regionale Identität
Förderung der Kooperation, unter anderem durch fairen Handel
Deckung der Bedürfnisse vor Ort
"Global denken - lokal handeln“ lautet das Motto der Agenda 21, denn eine weltweite Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen im Zusammenhang mit dem Schutz von Umwelt und Klima kann nur gelingen, wenn sich möglichst alle Staaten, Länder und Kommunen am Agendaprozess beteiligen.
Presse und Medien
Transparent und offen informiert die städtische Pressestelle alle Neuburgerinnen und Neuburger sowie die Vertreter der Medien zu sämtlichen Belangen der facettenreichen Arbeit der Stadtverwaltung. Die neuesten Meldungen finden sich in der Rubrik Medieninformationen. Darüber hinaus werden Bilder zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten zur Verfügung gestellt. Und schließlich präsentiert sich die Stadt Neuburg auch auf diversen Social Media-Kanälen.
Gietlhausen
Der Name - Gietlholz, später Gietlhausen - geht auf den Neuburger Landschaftsrat Gietl zurück, der seine Besitzungen 1807 an die ehem. Bayerische Kurfürstin Maria Leopoldine veräußerte. Die Ansiedlung der (überwiegend) protestantischen Kolonisten, im Zusammenhang mit der Kultivierung des Donaumooses zu sehen, erfolgte in Form eines Straßendorfes. 1854 umfasste der Ort, der zur Gemeinde Ried gehörig war, 20 Häuser. Gietlhausen wurde am 1. Januar 1976 zusammen mit Ried Ortsteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Maxweiler
Der Ort wurde zu Beginn des 19. Jh. im Rahmen des Siedlungsprogramms des Kurfürsten Maximilian IV. Joseph zur Ansiedlung pfälzischer Mennonitenfamilien gegründet, der Ortsname ist auf den Gründer zurückzuführen. Neben finanzieller Unterstützung durch herrschaftliche Behörden und kommunale und kirchliche Einrichtungen, erhielten sie Abgabenfreiheit auf 10 Jahre. Zunächst zur Gemeinde Zell gehörig, erfolgte Mitte des 19. Jh. die Umgemeindung in das näher gelegene Bruck. Ursprünglich durch landwirtschaftliche Anwesen geprägt, dominiert heute Wohnbebauung den Ort. Maxweiler wurde mit Bruck zum 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Nachhaltige Entwicklung
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen aller Menschen kann nur gelingen, wenn sie mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage (= nachhaltige Entwicklung) in Einklang gebracht wird. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sucht den Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen, ohne dabei die globale Verantwortung und die Vorsorge für nachfolgende Generationen aus den Augen zu verlieren.
Soziales
Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens: Übereinstimmende Meinung über Grundwerte, gesunde Lebensbedingungen und Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Menschen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökonomie
Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftssystems: Ökonomie mit weniger Umweltverbrauch. Stützung auf menschliche Arbeit und erneuerbare Ressourcen statt auf Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökologie
Ökologische Zukunftsfähigkeit: Erhaltung der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie die Sicherung der Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen und der Tier- und Pflanzenwelt für alle Zukunft zu sichern. Der Verbrauch von erneuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen darf nicht höher sein als die Neubildungsrate. Fossile Ressourcen dürfen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch erneuerbare Ressourcen ersetzt werden. Die Emission von Schadstoffen darf nicht größer sein als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.
Aktion Saubere Landschaft
Bei der Aktion „Saubere Landschaft“ sammeln im Frühjahr eines jeden Jahres Neuburger Vereine und Schulen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung oder Brotzeit im ganzen Stadtgebiet Müll - an Straßenrändern, auf Spielplätzen, in öffentlichen Anlagen, in den Wäldern, auf Spazierwegen und an Seen.
Die Aktion „Saubere Landschaft“ ist seit vielen Jahren etabliert und schon lange ein von Erfolg gekrönter Selbstläufer. Die Aktion ist ein Gewinn für Natur, Umwelt und Aufenthaltsqualität in Neuburg. Zugleich wird durch die Aktion das Umweltbewusstsein der beteiligten Kinder und Jugendlichen gefördert.
Hessellohe
Erstmals erwähnt wird der Ort im Pappenheimer Urbar von 1214. Funde weisen auf eine frühe Besiedlung hin. Dominantes Bauwerk im Ort ist das Schlösschen, entstanden im 14. Jh. und im 19. Jh. Landsitz des Johann Baptist Freiherr von Flachslanden, Geheimer Rat und Großballi. Nach dessen Tod folgten mehrfache Besitzerwechsel und Umbauten. Durch einen Brand 1998 erheblich zerstört, wurde das Gebäude in den folgenden Jahren vollständig saniert. Hessellohe war seit dem 19. Jh. Teil der Gemeinde Ried und wurde am 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Sehensand
Erstmals erwähnt wurde Sehensand im Pappenheimer Urbar 1214. Im Jahr 1591 entstand eine eigene Pfarrei, die 1617 im Zuge der Gegenreformation rekatholisiert wurde. Nach 1945 Filialkirche der Pfarrei Wagenhofen, erfolgte dann die Umpfarrung nach Neuburg. Zwischen dem 15. und Ende des 19. Jh. bestanden in der Nähe des Ortes Steinbrüche, deren Material für den Schlossbau in Lauingen und für den Bau der Hofkirche in Neuburg Verwendung fand. In der zweiten Hälfte des 20. Jh. wuchs Sehensand, zur Gemeinde Feldkirchen gehörig, durch den Zuzug von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen und die Bereitstellung von Bauland stark an. Seit 1. Januar 1978 ist der Ort Stadtteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Grabarten
Wahl- oder Familiengrab für Sarg- und Urnenbestattungen
In einem einstelligen Wahlgrab können gleichzeitig 2 Sargbestattungen durchgeführt werden, wobei die erste Bestattung tiefer gelegt wird (ca. 2.60m) die zweite in Normallage (ca. 1,80 cm). Nach Ablauf der 15-jährigen Ruhefrist der letzten Beerdigung ist das Grab wieder erneut belegbar.
Gleichzeitig können noch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Ein einstelliges Grab (Einzelgrab) hat die Maße: ca. 90 x 200 cm
Es gibt ein- oder mehrstellige Gräber.
Das Nutzrecht läuft 20 Jahre und kann immer wieder verlängert werden.
Diese Grabart ist in allen Friedhöfen verfügbar.
Erd-Reihengräber
Hier wird der Reihe nach beerdigt. Die Laufzeit beträgt
15 Jahre (Ruhefrist für Erwachsene)
8 Jahre (Ruhefrist für Kinder).
Die Gräber können danach nicht mehr verlängert werden.
Kinder-Wahlgräber
Die Gräber sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gedacht. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung
Im Friedhof Franziskanerstraße und in Grünau jeweils in einem separaten Feld vorhanden.
Urnen-Erdgräber
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Maße. Ca. 100 x 100 cm oder 80 x 120 cm
In allen Friedhöfen verfügbar.
Urnennischen
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Nur im Friedhof Grünau vorhanden
Übrigens: Urnen aus aufgegebenen Nischen verbleiben im Friedhof und werden in der Erde versenkt!
Urnenerdkammern
Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Nur im Franziskanerfriedhof vorhanden.
Urnen-Rabattengräber
Urnen-Rabattengräber sind Aschengräber, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Größe je Grabplatz beträgt 1 x 1 m. Die Gräber werden ein- oder doppelreihig angelegt, mittig steht jeweils ein Grabzeichen, auf welchem je Grab vier einheitliche Schriftplatten angebracht werden können. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte. Größe und Material der Platten gibt die Friedhofsverwaltung vor.
Die Anlage und den Unterhalt der Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung mit einer im Jahreszeitenrhythmus wechselnden durchgehenden Blumenbepflanzung.
Als Einfassung wird ein Pflasterstreifen angelegt, auf dem in begrenztem Maße Grabschmuck abgelegt werden kann. In den Blumenrabatten ist Grabschmuck nicht erlaubt und wird ggf. von der Friedhofsverwaltung entfernt
Nur im Friedhof an der Franziskanerstraße (Feld 22) vorhanden.
Urnen-Baumgräber
Urnen-Baumgräber sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Es dürfen nur Urnen aus verrottbarem Material verwendet werden.
Die Gräber werden baumschonend mit einem Mindestabstand von ca. 2 m zum Baumstamm kreis- oder halbkreisförmig angelegt. Auf den vorgesehenen Stellen wird im Rasen bodeneben (zum Übermähen) eine Steinplatte (40 x 40 x 6 cm) eingelassen. Zur Beschriftung können auf die Steinplatten bis zu zwei flache Namensschilder aus Metall aufgesetzt werden. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschrif-tung trägt der Nutzungsberechtigte. Die Grabstätte selber darf nicht geschmückt werden. Zentral zu den Baumgräbern wird eine befestigte Fläche für Grabschmuck angelegt.
Derzeit nur im Friedhof Grünau vorhanden (für die Franziskanerstraße in Planung).
Historische Grabstätten und Ehrengräber
Der Friedhof an der Franziskanerstraße besteht seit 18…. Von den rd. 4.500 Gräbern stehen 220 unter Denkmalschutz. Diese Grabmale von historischer, kunstgeschichtlicher bzw. stadtgeschichtlicher Bedeutung müssen im Friedhof erhalten bleiben. Nach Aufgabe des Grabnutzrechtes gehen die Grabmale in den Schutz und den Unterhalt der Stadt Neuburg a.d. Donau über.
Neben dem Denkmalschutz haben noch einige Gräber von verdienten Persönlichkeiten der Stadt Neuburg a.d. Donau den Status „Ehrengrab“. Kriegsgräber Im Franziskanerfriedhof sind 271 Kriegstote aus beiden Weltkriegen teils in Einzel- oder Sammelgräbern bestattet. Im Friedhof Grünau wurden im Jahre 1973 im sog. „Ungarnfeld“ 177 Kriegstote des 2. Weltkrieges umgebettet. Im kirchlichen Friedhof in Zell sind 2 Kriegstote des 2. Weltkrieges bestattet. Kriegstote haben ein sog. dauerndes Ruherecht. D.h. ihre Gräber sind durch die jeweilige Kommune auf Dauer, ohne zeitliche Befristung instand zu halten und zu pflegen. Für das Inland ist dies im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) verbindlich geregelt. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung wahrgenommen. Gräberdatenbank mit fast 4,6 Mio. Verlustmeldungen beider Weltkriege unter: www.volksbund.de/graebersuche Begräbnisfeld für totgeborenes Leben Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Neuburg a.d. Donau sowie Orden und Kliniken St. Elisabeth hat der Eichstätter Steinbildhauer Günter Lang die Begräbnisstätte gestaltet. Würdig Abschied nehmen, Mut fassen und Hoffnung zurückgewinnen. Das sollen die trauernden Eltern. Der Gedenkstein symbolisiert das „Schiff des Lebens“, das verbissen gegen Sturm und Wellen kämpft. Gleich einer aufspringenden Feder öffnet sich die Spirale und verlässt wie ein flatterndes Segel das Schiff. Die Feder soll das heranwachsende Leben darstellen, das von Gott aufgefangen wird. Die trau-ernde Birke vor dem Bug des Schiffes ist der Ort, an dem die Trauernden Erinnerungszeichen hängen können.
Neben dem Denkmalschutz haben noch einige Gräber von verdienten Persönlichkeiten der Stadt Neuburg a.d. Donau den Status „Ehrengrab“. Kriegsgräber Im Franziskanerfriedhof sind 271 Kriegstote aus beiden Weltkriegen teils in Einzel- oder Sammelgräbern bestattet. Im Friedhof Grünau wurden im Jahre 1973 im sog. „Ungarnfeld“ 177 Kriegstote des 2. Weltkrieges umgebettet. Im kirchlichen Friedhof in Zell sind 2 Kriegstote des 2. Weltkrieges bestattet. Kriegstote haben ein sog. dauerndes Ruherecht. D.h. ihre Gräber sind durch die jeweilige Kommune auf Dauer, ohne zeitliche Befristung instand zu halten und zu pflegen. Für das Inland ist dies im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) verbindlich geregelt. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung wahrgenommen. Gräberdatenbank mit fast 4,6 Mio. Verlustmeldungen beider Weltkriege unter: www.volksbund.de/graebersuche Begräbnisfeld für totgeborenes Leben Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Neuburg a.d. Donau sowie Orden und Kliniken St. Elisabeth hat der Eichstätter Steinbildhauer Günter Lang die Begräbnisstätte gestaltet. Würdig Abschied nehmen, Mut fassen und Hoffnung zurückgewinnen. Das sollen die trauernden Eltern. Der Gedenkstein symbolisiert das „Schiff des Lebens“, das verbissen gegen Sturm und Wellen kämpft. Gleich einer aufspringenden Feder öffnet sich die Spirale und verlässt wie ein flatterndes Segel das Schiff. Die Feder soll das heranwachsende Leben darstellen, das von Gott aufgefangen wird. Die trau-ernde Birke vor dem Bug des Schiffes ist der Ort, an dem die Trauernden Erinnerungszeichen hängen können.
Organisation und Koordination der Lokalen Agenda 21
Die Federführung der Organisation der Lokalen Agenda 21 liegt bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21. Dazu gehören die Koordination der ehrenamtlich Mitwirkenden, die Vorbereitung der Sitzungen, die Bearbeitung von Anträgen sowie die Begleitung von Projekten der Arbeitskreise.
Falls Sie noch Fragen zur Agenda 21 haben oder sich für die Mitarbeit in den Agenda-Arbeitskreisen interessieren, wenden Sie sich bitte an Frau Bayer-Kroneisl, Stabsstelle Umwelt und Agenda 21.
Die Organisation der Lokalen Agenda 21 wird von der Werbeagentur Euringer & Klose unterstützt.
Friedhöfe mit neuen Öffnungszeiten
Besuche auch während Ausgangsbeschränkung möglich
Feldkirchen
Die erste urkundliche Erwähnung der Ortsgründung an der römischen Donau-Südstraße enthält das Pappenheimer Urbar 1214. Zur politischen Gemeinde Feldkirchen zählten auch die Orte Sehensand, Altmannstetten und Gnadenfeld mit dem Kahlhof. Der Ort war und ist nach Neuburg eingepfarrt. Durch starke Bautätigkeit seit den 1960er Jahren und die unmittelbare Nachbarschaft des Gewerbegebiets „Südpark“ besteht zwischen Feldkirchen, am 1. Januar 1978 in die Große Kreisstadt eingemeindet, und Neuburg durchgängige Bebauung.