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Bruck
Das ursprünglich im Ort situierte Schloss wurde im Dreißigjährigen Krieg von den Schweden zerstört. Von 1505 bis 1808 zum Fürstentum Pfalz-Neuburg gehörig, war Bruck (Pfarrei Zell) anschließend Bestandteil der die Stadt Neuburg betreffenden Verwaltungseinheit. Durch den Halt in Rohrenfeld erfolgte Ende des 19. Jh. der Anschluss Brucks an die Eisenbahnstrecke Ulm-Regensburg. Zur Gemeinde zählten auch Gut Rohrenfeld (heute befindet sich neben einem landwirtschaftlichen Gut ein Golfplatz auf dem Areal), Maxweiler und die Einöde Rotheim. Am 1. Januar 1976 wurde Bruck in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Agenda 2030
Die Agenda 2030 verbindet zwei ehemals voneinander getrennte globale Prozesse in einem ganzheitlichen Strang: die Armuts- und Entwicklungsagenda der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) und die Agenda 21 ("Rio-Prozess").
Sie umfasst in ihrem Kernstück 17 universelle Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals" .
Damit sollen soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele und deren Verknüpfungen ausgewogen verankert werden. Das weltweit einheitliche Zielsystem gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen.
Mit Beschluss vom 20. November 2018 hat die Stadt Neuburg an der Donau die Resolution der Agenda 2030 unterzeichnet.
Joshofen
Eine frühe Besiedlung der Gegend belegen Funde aus der Jungsteinzeit und der Römerzeit. Die erste schriftliche Erwähnung des Ortes findet sich 1197 in einer Schenkungsurkunde, im Pappenheimer Urbar 1214 erscheint er als „Jageshofen“.
Die Pfarrkirche zum Heiligen Kreuz Kirche, früher Wallfahrtsort und zur Diözese Eichstätt gehörig, steht oberhalb des Ortes, der Name rührt von einer Kreuzreliquie her. In der Nähe waren Burg und Hofgut – mit wechselnden Besitzern – situiert. Ihr Auskommen sicherten die Dorfbewohner durch Fischerei und Landwirtschaft. Heute dominiert Wohnbebauung. In der Nähe der Sportanlagen befindet sich das Naherholungsgebiet „Joshofener Weiher“ mit einer Jugendübernachtungsstätte. Joshofen wurde am 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Grablaufzeiten
Die Laufzeiten der Nutzungsrechte
betragen für
Erdgräber 20 Jahre
Urnengräber 10 Jahre
Kurz vor Ablauf werden die Grabinhaber darüber informiert und können gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr die Gräber wieder verlängern.
Bei Verzicht auf das Nutzrecht (schriftlich) muss der Grabinhaber die Grabanlage von einem Steinmetzbetrieb abräumen lassen. Auf Wunsch ist auch eine kürzere Ankaufszeit möglich.
Netzwerk kommunale Kooperation
Ausgehend vom Energieforum wurde im Jahr 2016 das Netzwerk Kommunale Kooperation gegründet. Am Netzwerk partizipieren Klimaschutzbeauftragte der Städte Schrobenhausen und Ingolstadt, des Landratsamtes Pfaffenhofen, der Stadt Pfaffenhofen und der Stadt Neuburg. Ziele des Netzwerktreffens ist der Erfahrungsaustausch und bei Bedarf die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten. Zudem werden Synergieeffekte genutzt wie zum Beispiel bei der Umsetzung der Energiekarawane, der Organisation von Vorträgen oder Aktionen. Die Ausstellung Klimaladen ist ein Kooperationsprojekt des Netzwerkes.
Melderegisterauskunft
Jeder, der in Neuburg an der Donau gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Einfache Melderegisterauskunft:
Familienname
Vorname
Doktorgrad
derzeitige Anschriften sowie
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Identität der Person, über die Auskunft ersucht wird, muss zweifelsfrei festgestellt werden können.
Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht verwendet werden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Ausnahme: die betroffene Person hat der Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt).
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist der Zweck anzugeben.
Kosten:
Schriftliche, einfache Auskunft: 10 Euro
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro Online-Auskunft Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. Hinweis für Power-User und Behörden Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. Zur Online-Auskunft
Hardt
Die erste Erwähnung des Weilers erfolgte im Pappenheimer Urbar 1214. Ursprünglich 4 Höfe umfassend, siedelten sich im 19. Jh. weitere Familien an. Der – nun gemischt konfessionelle – Ort gehörte von 1850 bis 1913 zur Gemeinde Wagenhofen, anschließend zur Gemeinde Feldkirchen. Seit 1.1. 1978 ist Hardt Ortsteil der Großen Kreisstadt Neuburg a. d. Donau. Ursprünglich durch landwirtschaftliche Anwesen geprägt, wird der Ort heute durch Wohnbebauung dominiert.
3D-Modell
Größere Kartenansicht
Damit das 3D-Modell anzeigt werden kann, muss Google Earth auf dem PC installiert sein.
Erweiterte Meldebescheinigung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neuburg an der Donau haben, stellt Ihnen die Meldebehörde auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals "Aufenthaltsbescheinigung") aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie beispielsweise, um sich beim Standesamt für eine Eheschließung anzumelden.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen.
Abholung durch eine/n Bevollmächtigte(n)
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Kosten: 5 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit dem Online-Antrag – Erweiterte Meldebescheinigung können Sie jederzeit eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5 Euro wird per Lastschrift an die Stadtkasse entrichtet.
Zum Online-Antrag
Diese wird Ihnen zugeschickt, sobald die Zahlung in der Stadtkasse eingegangen und bearbeitet ist.
Laisacker
Erstmals erwähnt wird Laisacker als Ackerland und Hofstatt im Pappenheimer Urbar 1214. Das spätere Lehen des Klosters war bis zum 15. Jh. wohl unbehaust. 1512 betrieb der Inhaber des Lehenguts auch eine „Biertafern“. Im Zuge von Reformation und Klosterauflösungen ging der Besitz in staatliches Eigentum über. Eine wechselvolle Geschichte weist das Kirchlein auf, 1360 an das Neuburger Benediktinerinnenkloster übergeben, 1559 durch Pfalzgraf Ottheinrich verkauft und profanisiert. Im Zuge der Gegenreformation wurde die St. Leonhardskapelle renoviert und wieder für den Kirchendienst verwendet. Im Ort gelegen das Auschlösschen, zu Beginn des 20. Jh. im Besitz des BVP-Politikers Johann Merkl. Laisacker war bis zur Gebietsreform ein Ortsteil der Gemeinde Bittenbrunn und ist seit dem 1. Januar 1978 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet. Heute ist der Ortsteil begehrtes Wohngebiet.
Bittenbrunn
Bittenbrunn wurde 1281 erstmals urkundlich erwähnt. Die politische Gemeinde umfasste die Dörfer Bittenbrunn, Laisacker, sowie die ehemaligen Einöden Auschlößchen, Ziegelstadel und Eula-Aue. Bezug auf den Ortsnamen nimmt das Bild eines Brunnenchristus in der Kirche Mariä Himmelfahrt. Seit den 1960er Jahren avancierte Bittenbrunn zum begehrten Wohngebiet. Die Eingemeindung in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erfolgte am 1. Januar 1978.
Lokale Agenda 21 Neuburg und Agenda 21 weltweit im Überblick
In Neuburg wurde der Agendaprozess im Jahr 1997 begonnen mit dem Ziel, die Agenda 21, das weltweite Umwelt- und Entwicklungsprogramm für das 21. Jahrhundert, auf kommunaler Ebene umzusetzen. In verschiedenen Arbeitskreisen engagieren sich an die 100 Personen für die Umsetzung der Lokalen Agenda 21. Die Arbeitskreise der Lokalen Agenda 21 arbeiten selbstständig mit Unterstützung der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21.
Ziel der Lokalen Agenda 21 ist, Neuburg nachhaltig so zu gestalten, dass auch Kinder und Enkelkinder Lebensqualität und eine gesunde Umwelt in Neuburg genießen können. Die Lokale Agenda 21 setzt sich demnach für eine nachhaltige Stadtgestaltung, Artenschutz, Natur- und Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit ein. Die Arbeitskreise wirken im politischen Geschehen mit und setzen konkrete Projekte um.
Nachhaltig = Nicht mehr ernten, als nachwächst!
Von den Zinsen leben, nicht von der Substanz! Es ist nicht selbstverständlich, dass der Prozess der Agenda 21 wie in Neuburg über einen so langen Zeitraum hin besteht, Früchte trägt und immer wieder Neues hervorbringt. Das bedeutet für alle, die daran ehrenamtlich teilnehmen, Motivation und Freude daran, etwas bewegen zu können. Eingeladen zur Mitarbeit sind alle Bürgerinnen und Bürger Neuburgs, die Lust haben, sich für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz, eine nachhaltige Stadtgestaltung oder für mehr soziale Gerechtigkeit in Neuburg einzusetzen.
Von den Zinsen leben, nicht von der Substanz! Es ist nicht selbstverständlich, dass der Prozess der Agenda 21 wie in Neuburg über einen so langen Zeitraum hin besteht, Früchte trägt und immer wieder Neues hervorbringt. Das bedeutet für alle, die daran ehrenamtlich teilnehmen, Motivation und Freude daran, etwas bewegen zu können. Eingeladen zur Mitarbeit sind alle Bürgerinnen und Bürger Neuburgs, die Lust haben, sich für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz, eine nachhaltige Stadtgestaltung oder für mehr soziale Gerechtigkeit in Neuburg einzusetzen.
Herrenwörth
Der Name des jüngsten der Neuburger Stadtteile rührt von einem Flurstück her, das zum Hofgestüt Rohrenfeld gehörte. Das landwirtschaftlich genutzte Areal diente später dem 15. Infanterie-Regiment als Exerzierplatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Weidegrund verwendet, wies die Stadt Neuburg a. d. Donau in den 1950er Jahren Baugrundstücke für heimatvertriebene Landwirte aus. Heute dominiert Wohnbebauung. Im Jahr 2008 lebten 640 Einwohner in Herrenwörth. Zwischen 1985 und 1990 entstand in unmittelbarer Nachbarschaft der Siedlung die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth.
Bürger-Energie-Genossenschaft ND-SOB-AIC-EI
Die Stadt Neuburg ist seit 2013 Mitglied der Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt. Die Bürger-Energie-Genossenschaft investiert in Projekte nachhaltiger Energieversorgung in der Region 10. Als Mitglied der Genossenschaft setzt sich die Stadt Neuburg für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region ein.
Weitere Informationen unter http://www.buergerenergie.bayern
Meldebescheinigung
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neuburg an der Donau mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen.
Abholung durch einen Bevollmächtigten
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt oder Bürgerbüro abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Kosten: 5,00 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit diesem Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5,00 Euro wird per Lastschrifteinzugsverfahren an die Stadtkasse entrichtet.
Zum Online-Antrag
Zell
Der Ort ist als zum Königshof Neuburg gehörige Randsiedlung des Donaumooses wohl im 8./9. Jh. entstanden. Durch Schenkung Kaiser Heinrichs II. gelangte er 1007 an das Benediktinerinnenkloster in Neuburg und verblieb dort als eigene Hofmark bis zu dessen Auflösung 1552. Später war Zell zum Jesuitenkolleg, dann zur Mateserballei gehörig. Der Turm der Pfarrkirche wurde Ende des 15. Jh. erbaut, Schiff und Chor stammen aus dem 18.Jh.
Nach der Gemeindereorganisation von 1808 zählten Rödenhof, Maxweiler, Rohrenfeld, Rothheim, die Bürgerschwaige, sowie der englische Garten, Schloss Grünau und die Längenmühle zur Gemeinde Zell; später auch Heinrichsheim und Marienheim. Ein Teil dieser Orte wurde später umgegliedert oder zur selbständigen Gemeinde. Seit 1. Januar 1976 ist Zell Stadtteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Im Rahmen des Aufrüstungsprogramms des NS-Regimes entstand ab 1936 in unmittelbarer Nähe der Ortschaft ein Flugplatz (später auch mit Rüstungsproduktionsstätte der Messerschmitt-Werke), der v.a. in den letzten Monaten vor Kriegsende von Alliierten Verbänden angegriffen wurde.
Mit der Errichtung des Nato-Flugplatzes erfolgte in den 1960er Jahren die Ab- bzw. Umsiedlung eines Teils der Ortschaft und die Anlage des Naherholungsgebietes „Zeller Weiher“.
Gietlhausen
Der Name - Gietlholz, später Gietlhausen - geht auf den Neuburger Landschaftsrat Gietl zurück, der seine Besitzungen 1807 an die ehem. Bayerische Kurfürstin Maria Leopoldine veräußerte. Die Ansiedlung der (überwiegend) protestantischen Kolonisten, im Zusammenhang mit der Kultivierung des Donaumooses zu sehen, erfolgte in Form eines Straßendorfes. 1854 umfasste der Ort, der zur Gemeinde Ried gehörig war, 20 Häuser. Gietlhausen wurde am 1. Januar 1976 zusammen mit Ried Ortsteil der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Maxweiler
Der Ort wurde zu Beginn des 19. Jh. im Rahmen des Siedlungsprogramms des Kurfürsten Maximilian IV. Joseph zur Ansiedlung pfälzischer Mennonitenfamilien gegründet, der Ortsname ist auf den Gründer zurückzuführen. Neben finanzieller Unterstützung durch herrschaftliche Behörden und kommunale und kirchliche Einrichtungen, erhielten sie Abgabenfreiheit auf 10 Jahre. Zunächst zur Gemeinde Zell gehörig, erfolgte Mitte des 19. Jh. die Umgemeindung in das näher gelegene Bruck. Ursprünglich durch landwirtschaftliche Anwesen geprägt, dominiert heute Wohnbebauung den Ort. Maxweiler wurde mit Bruck zum 1. Januar 1976 in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau eingemeindet.
Nachhaltige Entwicklung
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen aller Menschen kann nur gelingen, wenn sie mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage (= nachhaltige Entwicklung) in Einklang gebracht wird. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sucht den Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen, ohne dabei die globale Verantwortung und die Vorsorge für nachfolgende Generationen aus den Augen zu verlieren.
Soziales
Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens: Übereinstimmende Meinung über Grundwerte, gesunde Lebensbedingungen und Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Menschen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökonomie
Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftssystems: Ökonomie mit weniger Umweltverbrauch. Stützung auf menschliche Arbeit und erneuerbare Ressourcen statt auf Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die
Ökologie
Ökologische Zukunftsfähigkeit: Erhaltung der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie die Sicherung der Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen und der Tier- und Pflanzenwelt für alle Zukunft zu sichern. Der Verbrauch von erneuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen darf nicht höher sein als die Neubildungsrate. Fossile Ressourcen dürfen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch erneuerbare Ressourcen ersetzt werden. Die Emission von Schadstoffen darf nicht größer sein als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.