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Medienrückgabe rund um die Uhr
Metallkasten beim Bücherturm angebracht
Mit Termin geht`s schneller
Stadtverwaltung bietet umfangreichen Online-Service
Bücherturm bietet kontaktlose Ausleihe
Neuer Service bis 23. Dezember
Stadtverwaltung bietet Bürgertelefon
Neuer Service - Erreichbarkeit unter Tel.: 55-600
Die städtische Anlaufstelle im Bücherturm
18 Jahre Bürgerbüro - Fundamt und noch viel mehr
Anmeldung für die städtischen Kindergärten
Meldefrist bis 14. Februar
Stadtmarketing bietet Lieferservice
Neuburger Handel braucht jede Unterstützung
31
Okt
NEXT-GEN ZUKUNFTSWERKSTATT
Verändere Neuburg nach deinem Geschmack
Fr.
31.10.25
14:00
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19:00
🤝 gefördert durch den Rotary-Club-Neuburg 💬 Zeig, was in dir steckt – die Zukunft wartet auf dich! ⚠ Bitte beachten: Unsere Betreuer können aktionsbedingt keine durchgehende Aufsicht gewährleisten. Schon gewusst? Das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen, soweit sie nicht auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Haftungsansprüche bei Nichtbefolgung von Anweisungen sind ausgeschlossen. Es besteht programmbedingt keine durchgehende Aufsicht durch die Betreuer. Mit Anmeldung wird dem Veranstalter die Einwilligung erteilt, Fotos zu machen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen sowie kleinere Schürf-, Stich- und Schnittwunden erst zu versorgen. Die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten soweit es für Vereinszwecke erforderlich ist, wird mit Anmeldung genehmigt.
Offenes Ohr in der Bürgersprechstunde
Termine ab nächster Woche wieder persönlich
Anmeldung für die städtischen Kindergärten
Meldefrist bis 16. Februar
Anmeldung für städtische Kindergärten
Meldefrist bis 12. Februar
Anmeldung für die städtischen Kindergärten
Meldefrist bis 20. Februar
Anmeldung für die städtischen Kindergärten
Meldefrist bis 18. Februar
Anmeldung für die städtischen Kindergärten
Meldefrist bis 17. Februar 2023
Grundsteuer
Hebesatz für die Grundsteuer B: 295 Prozent Stand: 1.1.2025 Fälligkeit: Die Grundsteuer wird jährlich in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Eigentümerwechsel: Der Verkauf eines Grundstücks während des Jahres ändert nichts an der Steuerschuld. Wer sein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, zahlt trotzdem die Grundsteuer für das ganze Jahr. Die Veräußerung wirkt sich erst zum 1. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Eine davon abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berührt die Zahlungspflicht des bisherigen Grundstückseigentümers (Verkäufers) gegenüber der Gemeinde nicht. Solange keine Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist, bleibt der bisherige Eigentümer auch Zahlungspflichtiger. Eine Bearbeitung durch das Finanzamt dauert im Regelfall nach der Beurkundung mehrere Monate. Geltungsdauer des Grundsteuerbescheids: Ihr Steuerbescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken. Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen. Anzeige von Änderungen: Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen. Dafür liegen nun in den Finanzämtern die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörige Ausfüllanleitungen aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen stellen keine Vordrucke zur Verfügung. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter. Aktuelle Steuerinformationen Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie im Bereich Service
OB bietet Bürgersprechstunde
Telefonisch oder per Skype-Anruf
„Fahrradleichen“ am Bahnhof werden entfernt
Fundamt ruft Eigentümer auf - Abholzeit bis 31. März
Bücherturm für fünf Wochen geschlossen
Umfassende Erneuerungsarbeiten
Steuerfälligkeit nicht vergessen
Stichtag am 15. August
Nur mit FFP2-Maske zur Stadtverwaltung
Neue Regel gilt auch für alle Mitarbeiter