Zweite Donaubrücke

Die Stadt Neuburg an der Donau plant in Kooperation mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt den Bau einer Ortsumfahrung der Staatsstraße St2035 im Osten des Stadtgebiets mit Errichtung einer zweiten Donaubrücke.

Neuburg an der Donau ist eine Große Kreisstadt und zweitgrößte Stadt der wirtschaftlich dynamischen und wachsenden Region 10. Die Einwohnerzahl der Stadt ist von 28.055 im Jahre 2010 auf 30.404 im Jahre 2021 angewachsen. Die Bevölkerungsprognosen lassen eine weitere kontinuierliche Erhöhung der Bevölkerungszahlen in den nächsten Jahren erwarten. Durch den seit Ende 2021 im Aufbau befindlichen Campus der TH Ingolstadt mit bis zu 1200 Studenten ist mit weiterem Wachstum und damit mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen.

Der Fahrzeugbestand im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist von 85.500 im Jahre 2011 (davon 3.400 Lkw über 3,5 t) auf 97.000 (davon 4.100 Lkw) im Jahr 2016 angewachsen; dies bedeutet einen Anstieg von 13,5 % innerhalb von 5 Jahren.

Die Elisenbrücke im Stadtzentrum ist im Stadtgebiet die einzige vorhandene Querungsmöglichkeit der Donau und damit die einzige Nord-Süd-Verbindung. Die nächstgelegene Brücke ist die östlich 7 km Luftlinie entfernte Staustufe Bergheim bzw. die westlich 12 km Luftlinie entfernte Brücke bei Bertoldsheim. Dementsprechend weist die Elisenbrücke nach den aktuellen Erhebungen eine enorme Verkehrsbelastung von über 20.600 Fahrzeugen auf; dies entspricht der doppelten Verkehrsbelastung einer durchschnittlichen Bundesstraße in Oberbayern. Bereits kleinere Unfälle im innerstädtischen Umfeld der Elisenbrücke oder Baumaßnahmen an der Staustufe Bergheim lösen massive Stauungen und ein komplettes Verkehrschaos im Stadtgebiet aus. Die Einhaltung der Einsatzzeiten für die Rettungskräfte sind unter diesen Umständen nicht mehr zu gewährleisten. Daher ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und damit verbunden eine Entlastung des Straßennetzes im Stadtgebiet unabdingbar.

Im Oktober 2016 hat die Stadt eine Bürgerbefragung zur Errichtung einer Ortsumfahrung mit 2. Donaubrücke im Osten Neuburgs – wie sie bereits im seit 2006 rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt vorgesehen ist – durchgeführt. Mit 68,9 % Ja-Stimmen hat sich eine große Mehrheit für die vorgeschlagene Ortsumfahrung ausgesprochen.

Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit zwei Ortsstraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg erforderlich.

Die Ortsumfahrung soll als Staatsstraße in Sonderbaulast durch die Stadt Neuburg an der Donau errichtet werden; eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern hat die Stadt im Jahre 2017 abgeschlossen.

Die Gesamtlänge der geplanten Trasse beträgt ca. 3 km. Ein möglicher Trassenverlauf ist in den einer Machbarkeitsstudie des Planungsbüros Obermeyer aus dem Jahre 2000 dargestellt. Insbesondere aufgrund naturschutzfachlicher Erfordernisse kann sich der Trassenverlauf noch ändern. Das Kostenvolumen des Gesamtprojekts wird derzeit nach der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung auf ca. 65 Mio. € taxiert.

Für die Realisierung der Ortsumfahrung ist eine planungsrechtliche Grundlage erforderlich. Nach Art. 36 Abs. 1 BayStrWG, Art. 72 ff BayVwVfG ist dafür ein Planfeststellungsverfahren durch die Regierung von Oberbayern durchzuführen.

Erste Unterlagen für das Verfahren hat die Stadt bereits im Vorfeld erarbeitet (Verkehrsgutachten, FPA, faunistische Erhebungen). Für die Gesamtplanung hat die Stadt Neuburg a.d.Donau drei Planungsbüros mit den Gewerken Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke mit Tragwerksplanung sowie landschaftspflegerische Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgte aufgrund der zu erwartenden Honorarsummen nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens (VgV-Verfahren).

In der Sitzung am 21.07.2020 wurden dem Stadtrat die Zwischenergebnisse der Vorplanung vorgestellt; gleichzeitig wurden die Planungsziele definiert. Leider wurde der weitere Planungsprozess durch die Insolvenz eines beauftragten Planungsbüros im Sommer 2020 verzögert.

Die vollständige Vorplanung mit Variantenprüfung wurde dem Stadtrat in einer Sondersitzung am 27.07.2021 vorgestellt. Der Stadtrat hat der Planung mit einer Mehrheit von 20:11 Stimmen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planfall I "Große Osttangente" weiter zu verfolgen und alle dafür erforderlichen Planungsschritte vorzunehmen.

Die Genehmigungsplanung wurde dem Stadtrat am 22.11.2022 vorgestellt. Mit 19:11 Stimmen wurde diese gebilligt. Am 07.12.2022 wurde bei der Regierung von Oberbayern die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Das Verfahren begann mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 18.01.2023 bis zum 17.02.2023. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen gegen die Planungen endete am 03.03.2023.

Die Einwendungen und Stellungnahmen, die rechtzeitig eingegangen sind, hat die Regierung von Oberbayern mit den Beteiligten vom 08.10. bis 11.10.2024 im Kolpinghaus Neuburg erörtert. Mit einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren ist bis Anfang 2025 zu rechnen.

Downloads

Voruntersuchung

Geschäftsleitung

Hausanschrift

Rathaus
Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau

Telefonsymbol 08431 55-300
Faxsymbol 08431 55-203
Briefsymbol geschaeftsleitung@neuburg-donau.de

Publikumsverkehr

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8 Uhr – 12 Uhr

Mittwoch:
7:30 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr

und nach Vereinbarung